Abgasskandal betrifft auch Touareg

  • Ich habe Deckungszusage meiner ADAC Rechtsschutz dafür bekommen. Ich werde das nicht akzeptieren. VW hat 18 Mio € Rückstellungen dafür gebildet.
    Jetzt gilt nur noch den richtigen Advokaten zu finden und zu beauftragen.

  • Ich habe Deckungszusage meiner ADAC Rechtsschutz dafür bekommen. Ich werde das nicht akzeptieren. VW hat 18 Mio € Rückstellungen dafür gebildet.
    Jetzt gilt nur noch den richtigen Advokaten zu finden und zu beauftragen.

    was genau willst du nicht akzeptieren?

  • was genau willst du nicht akzeptieren?

    Das verstehe ich auch nicht...

    Wenn jemand glaubt, dass das Update Probleme bringt, dann soll er es einfach nicht durchführen lassen und mal abwarten. So schnell wird da nichts passieren, ist auch fraglich ob überahupt was passiert, wenn man das Update nicht durchführen lässt.

    MfG

    Hannes

  • Hi!

    Ich habe das heut ausgiebig mit den hier geschilderten Schaltzeiten und Vorgängen getestet. Meiner hat exact 1380 Rpm bei 50 km/h im Fünften Gang und bleibt auch da.Auch wenn ich 45 km/h fahre ist das so. Heruntergeschaltet wird bei 1100 Rpm. Was ich allerdings bemerkt habe ist das der Motor bei diesen Drehzahlen ein wenig rasselt. Ich hab sonst immer das Radio an, da bekomme ich das nicht so mit.

    LG Manu

  • Ich soll also meinen 11 Jahre alten V10 wegschmeißenen ! ?
    Nee Leute, so gehts nun wirklich nicht !!
    Ich brauch auch keinen " " Schutz " von einer Rechtsschutzversicherung. ( Der am Schluß eh nicht funzt ).
    Ich möchte einfach weiterleben und mit meinem V10 zur Arbeit fahren, mit in etwa der Hälfte des Feinstaubes, der an meinem Arbeitsplatz ( 950 ) zulässig ist !
    Aber es läuft mit Sicherheit wieder mal darauf hinaus, das mir ( wie auch immer ) mein sauer verdientes Geld, aus der Tasche gezogen werden soll.
    Ich habe es einfach Satt !!

    ohne Gruß

  • Über die Werkstatt wurde eine Reklamation bei VW eingereicht.
    Diese haben sich gemeldet: "Ich solle in paar 1000 km fahren und mich dann ggf nochmals melden".

    Bin sprachlos!

    Hallo sebn,

    das würde ich mir schriftlich geben lassen und nach 2.000 km bei ausbleibender Besserung dann auch schriftlich antworten ...

    Grüße von Stephan :winken:

  • Moin,

    hier mal die Stellungnahme von VW was beim Update 23y3 gemacht werden soll, jedenfalls lautetet so die Frage
    Ist mal so zur Info.

    mit bestem Gruß
    Realist

    Ref.-Nr.: VW-2018/03-018329

    Ihr Volkswagen Touareg


    Sehr geehrter Herr ,

    vielen Dank fuer Ihren Anruf in unserer Kundenbetreuung. Unsere spaete Antwort bitten wir in aller Form zu entschuldigen.

    Wir koennen als Volkswagen AG gut nachvollziehen, dass die aktuelle Medienberichterstattung ueber den Volkswagen Touareg 3,0 Liter TDI V6 EU6 zu Verunsicherung fuehrt, und moechten diese Gelegenheit nutzen, um Sie ueber den Hintergrund der aktuellen Nachruestaktion und die fuer Ihr Fahrzeug den geplanten Massnahmen zu informieren.

    Seit vielen Monaten untersuchen wir mit Hochdruck alle Diesel-Konzepte auf etwaige Unregelmaessigkeiten und Nachruestungspotenzial. Jedem Hinweis wird nachgegangen und seit 2016 werden systematisch alle Motor- und Getriebevarianten ueberprueft. Dabei wird mit den Behoerden eng zusammengearbeitet und diesen detailliert berichtet, speziell dem Bundesverkehrsministerium und dem Kraftfahrt-Bundesamt.

    Als naechster Schritt des Nachruestprogramms sollen nunmehr unter anderem Volkswagen Touareg 3,0 Liter TDI V6 EU6 Fahrzeuge ein Software-Update im Rahmen eines Rueckrufes erhalten.

    Grund fuer den vorgeschlagenen Rueckruf sind Unregelmaessigkeiten in der Motorsteuerungssoftware, die bei internen Untersuchungen festgestellt und dem Kraftfahrt-Bundesamt bereits im Juni 2017 gemeldet wurden. Mit dem Software-Update wird auch das Emissionsverhalten im realen Fahrbetrieb noch einmal deutlich verbessert.

    Auf die Nutzbarkeit oder Sicherheit der betroffenen Fahrzeuge hat dies keinen Einfluss. Betroffene Fahrzeuge koennen auch weiterhin im Strassenverkehr uneingeschraenkt genutzt werden.

    Das Kraftfahrt-Bundesamt hat fuer alle betroffenen Fahrzeuge des Typs Volkswagen Touareg 3,0 Liter TDI V6 EU6 die Freigabebestaetigung fuer die geplante Nachruestung erteilt. Dabei hat es ausdruecklich festgestellt, dass die Durchfuehrung des Software-Updates sich nicht negativ auf die Motorleistung, den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen, das maximale Drehmoment sowie die Geraeuschemissionen auswirkt. Zudem werden die Emissionsgrenzwerte und die Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit von emissionsmindernden Einrichtungen eingehalten. Das Software-Update steht fuer die betroffenen Fahrzeuge zum Aufspielen zur Verfuegung.

    Die technische Massnahme steht auch fuer Ihr Fahrzeug zur Verfuegung. Wir bitten Sie, sich mit einer Volkswagen Vertragswerkstatt zur Vereinbarung eines Werkstatttermins fuer die Durchfuehrung der technischen Massnahme in Verbindung zu setzen.

    Selbstverstaendlich erfolgt die Durchfuehrung der technischen Massnahme auf Kosten der Volkswagen AG. Wir koennen Ihnen zudem versichern, dass wir Ihnen zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten gerne fuer den Zeitraum der Durchfuehrung der Massnahme eine angemessene Ersatzmobilitaet kostenfrei zur Verfuegung stellen.

    Sehr geehrte Frau Steinhoff, sollten Sie weitere Rueckfragen zu den beschriebenen Massnahmen haben, koennen Sie uns gerne jederzeit auch telefonisch ueber die kostenfreie Hotline (0800 8655792436) kontaktieren.

    Freundliche Gruesse aus Wolfsburg
    i. V. Mario Meyer i. V. Denis Magiera

    Volkswagen AG

    38436 Wolfsburg
    Tel +49 (0) 800VWVIPSERVICE
    Fax +49 (0) 800FAXVWVIPSERVICE
    Mail to vwvipservice@volkswagen.de
    Homepage http://www.volkswagen.de

  • Moin,

    hier mal die Stellungnahme von VW was beim Update 23y3 gemacht werden soll, jedenfalls lautetet so die Frage
    Ist mal so zur Info.

    mit bestem Gruß
    Realist

    Servus,

    danke für das Hochladen der Stellungnahme! Da hat sich ja die Marketingabteilung einen schönen Brief einfallen lassen, der nur kurz übersetzt "bla, bla,...." lautet. Vielleicht hätte man sich einfach mal hinreisen lassen können, was da nun wirklich aktiv alles geändert wird und was es für den Verbraucher bedeutet... :confused:

    MfG

    Hannes

  • Das Update ist vom KBA angeordnet, da gibt es keine Option.

    Es passiert mal definitiv nichts, wenn man die Software mal nicht aufspielt. Bis das KBA reagiert und mit einem Zulassungsentzug droht vergeht noch einige Zeit.

    Ob dieser Zulassungsentzug auch durchsetzbar ist, ist auch fraglich. Soweit ich das beim EA189 mitbekommen habe, haben einige Besitzer ohne Update bis jetzt erfolgreich gegen den Zulassungsentzug ihren Einspruch durchbekommen.

    MfG

    Hannes

  • Klageschrift, Auszug

    Ihr Unternehmen gestand bereits in den statments of facts für Fahrzeuge mit den 3.0 1 Die­selmotoren eine doppelte Abschaltvorrichtung verbaut zu haben, die sowohl den Stickstoffdi­oxidausstoß mindert als auch eine Leistungsreduzierung auf dem Rollenprüfstand vornimmt, damit alle Abgaswerte einschließlich Verbrauch und C02 - Angaben in unrealistischer Wei­se in den Prospekten und Dokumenten abgebildet werden können.
    Auf der Hauptversamm­lung im Mai 2017 erklärte Ihr Vorstand, dass die Ermittlungsergebnisse der Kanzlei Jones & Day nicht vorgelegt würden, weil diese nichts anderes für Deutschland enthüllten, als bereits
    in den USA gestanden worden sei.
    Dies gelte auch für Deutschland, weshalb die Vorlage der Ermittlungsergebnisse keine neuen Erkenntnisse bringen würden. Damit gilt das Geständnis in den USA auch in, Deutschland entsprechend........

    Gern. § 27 EG-FGV ist die Audi AG als Hersteller und
    Sie gesamtschuldnerisch verpflichtet nur solche Fahrzeuge zu produzieren, die
    mit der erteilten EG - Typgenehmigung in Über­einstimmung zu bringen sind. Sie
    indes ließen sich von der Audi AG über die Motoren ein­ weisen. Gern. dem
    Aufsatz von Prof. Dr. Harke handelt es sich dabei um die Verletzung ei­nes
    Schutzgesetzes gern. § 823 Abs. 2 BGB, wenn Fahrzeuge vorsätzlich abweichend
    pro­duziert, feilgeboten und/oder veräußert wurden........

    .......dass das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und abweichend von der erteilten EG - Typ Genehmigung produziert worden ist.
    Erfolg eine solche Aufklärung nicht folgt daraus die Pflichtverlet­zung des Herstellers gern.§ 311 Abs. 2 BGB.

  • Klageschrift, Auszug

    Die Klagschrift ist ja gut und schön! Aber was willst du damit erreichen bzw. wo liegt dein Ziel? Soll VW den Wagen zurücknehmen? Dann wirst du einen anständigen Wertverlust durch deine Nutzung erzielen. Denke für so einen Fall wäre eine ausgerichtliche Einigung über eine Wandlung der wohl zielführendere Weg gewesen. So ein Verfahren wird sich über Jahre ziehen, und in der Zeit kannst du nun den Wagen abstellen und keinen km mehr damit fahren, oder weiterhin massiv an Wert verlieren...

    MfG

    Hannes

  • Moin,

    ich habe für Mandanten schon diverse Klagen wegen des klassischen Abgasskandals geführt. Nach meiner Kenntnis gibt es bisher erst sehr wenige Verfahren wegen des Touaregs. Ich führe auch erst eins beim Landgericht Kiel. Der Verkäufer war hier außergerichtlich nicht zu einer Einigung bereit.

    Im Internet findet man entsprechend auch noch keine veröffentlichten Urteile. Hat jemand von euch schon ein Urteil oder eine gerichtliche Stellungnahme erstritten und sind bei jemandem schon Auswirkungen des Updates aufgefallen? Steigt der AdBlue-Verbrauch merkbar an?

    Vielen Dank im Voraus.

    Martin Schnelle


  • Im Internet findet man entsprechend auch noch keine veröffentlichten Urteile. Hat jemand von euch schon ein Urteil oder eine gerichtliche Stellungnahme erstritten

    Den Rückruf gibt es nun seit ca. 2 Monaten, von daher ist es nicht möglich, dass es schon ein Urteil gibt. VW wird sicher durch alle Instanzen gehen, von daher dürfte so ein Verfahren Jahre dauern, aus dem Grund denke ich nicht, dass es sinnvoll ist hier zu klagen...

    MfG

    Hannes

  • So wurde bei den EA189 Fahrzeugen am Anfang auch argumentiert.

    Und gibt es hier schon ein finales Urteil? Es gibt zwar einige Erstintanzurteile, aber noch immer keine finalen Urteile... und die Verfahren dauern dort schon Jahre. Das wird auch beim Touareg nicht anders sein, also wenn jemand über Jahre Geduld hat, dann bitte...

    MfG

    Hannes