Versicherung und neuer Reifen - Bitte Ratschlag

  • hallo Touareg Freunde.

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen: Blöderweise hatte ich einen leichten Unfall. Mittelschwerer Fall von Tomaten auf den Augen.

    Dabei wurde u.a. mein Reifen und die Felge rechts vorne beschädigt. Der Gutachter meiner Vollkaskoversicherung hat bereits bestätigt, dass aus Sicherheitsgründen der Reifen gegen einen neuen ersetzt werden muss. Jetzt habe ich allerdings Bedenken, dass die drei verbleibenden Reifen wegen des geringeren Profils und des geringeren Umfangs Probleme bereiten können.

    In der Bedienungsanleitung des Touareg (Baujahr 2012 falls das was zur Sache tut) findet sich folgende Bemerkung (In Orange und dick und fett mit Warnung hinterlegt) zum Reifentausch:

    An allen 4 Rädern nur Gürtelreifen gleicher Bauart, Größe (Abrollumfang) und gleicher Profilausführung verwenden"

    Das Ganze steht dann auch noch mal im Kapitel "Warnungen".

    Damit ist doch eigentlich klar, dass nicht nur ein Reifen ersetzt werden darf...?

    Naja, die Versicherung sagt natürlich "ist nicht, gibt maximal einen Reifen".


    Habt ihr einen Rat für mich? Sehe ich das zu eng? Gibt es rechtliche handfeste Erfahrungen dazu? Ich möchte nicht diskutieren, ob das ganze vom Hörensagen technisch sinnvoll ist ja nein und überhaupt. Die Versicherung interessiert sich leider nur für juristische Beweise... Reparaturanweisungen des Herstellers oder Ähnliches

  • ohne jetzt die genauen technischen Gründe und Erfordernisse zu kennen, ich würde das von der aktuellen Laufleistung der Reifen abhängig machen. Sind sie schon ein paar 10.000km drauf dann würde ich den kompletten Satz tauschen, ist noch genug Gummi vorhanden, würde ich nur einen ersetzen.

    Gruß

    frank

  • Hallo,

    die -soweit ich weiß - rechtlichen Vorgaben sind ziemlich eindeutig. An einer Achse müssen immer zwei Räder gleicher Bauart und Zustand montiert sein. Wenn die Versicherung einen ersetzt, wird sie auch den anderen zahlen. Sollte der Gutachter eigentlich wissen.

    Rimbert

  • Hallo,
    eigene Erfahrungen:An einem Freitag Nachmittag Kongress in Travemünde Reifen vorne rechts defekt;Freie Tankstelle besorgt in bemerkenswerter Hilfsbereitschaft bis Samstag früh einen Reifen von einem anderen Hersteller aber gleicher Bauart,Grösse etc.Seitdem 2x Tüvprüfung ohne Beanstandungen, dabei einmal nach Ansprache wegen des Grundes für die unterschiedliche Herstellerfirma.

    Gruss Harald

  • Mischbereifung ist lt. StVO erlaubt. Google mal nach Mischbereifung. Nicht erlaubt sind:


    • Verwendung von nicht zugelassenen Reifengrößen
    • Nutzung von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen
    • Kombination von Radial- und Diagonal-Bereifung

    Verschiedene Hersteller, Reifenmodelle, Profiltiefen usw. sind nicht verboten, aber nicht empfehlenswert.


    Die Diskussion hatten wir letztens noch mit einem Kunden, der ein gebrauchtes Fzg. mit einem zusätzlichen Satz WR neu gekauft hatte.
    Der Kunde und wir waren der Ansicht, dass das so nicht geht und weigerten uns diese Mischbereifung aufzuziehen. Der Verkäufer des PKW hat den Kunden und uns dann eines besseren belehrt.

  • ok, die Gesetze geben wohl nichts her.

    Meine Hoffnung war, dass es vielleicht von VW was gibt, Reparaturanleitung und Werkstatthandbuch oder so?

    In der Bedienungsanleitung steht ja schon ein Hinweis auf den gleichen Abrollumfang. Und das schließt meiner Meinung nach 3 alte Reifen mit 5 mm und einen neuen Reifen mit vollem Profil aus, selbst wenn es der gleiche Hersteller, Größe etc... ist

  • Hallo rolst01,
    ob man eine gute Versicherung hat, markt man immer erst im Schadenfall.
    Ich würde einen weiteren gleicher Marke dazu kaufen und auf der Vorderachse montieren.
    .............oder gleich 4 Neue kaufen und die anderen 3 hier verkaufen.

    Da es die Felge auch zerlegt hat, ist vielleicht ein kompletter Satz günstiger als die Einzelbeschaffung?

    Gruß

    Hannes

  • Mischbereifung bezieht sich ausschließlich auf Radial/ Diagonalbereifung

    ..mit dem unterschiedlichen Abrollumfang wird vermutlich die Mischung unterschiedlicher, aber zugelassener Reifendimensionen (ZB 225-60/17 mit 255-35/20 gemeint sein.

    Die Verschleißbedingte Umfangsänderung ist zb in Relation zur relativen Veränderung von Aussen- zu Innenwegstrecke der Räder zb bei Kurvenfahrt wohl zu vernachlässigen.

    viel Erfolg

    Achim

  • Hallo Zusammen und danke für eure Meinungen.

    Nach gar nicht mal so langer Diskussion zwischen Werkstatt und Versicherung wurden tatsächlich zwei Reifen getauscht. Damit bin ich sehr zufrieden, da die beiden Reifen nur noch 4 mm hatten und sowieso im Frühjahr erneut werden müssen