Abgas-Affäre


  • Meine Frage: Wurde bei den Autos damals schon an den Werten per Software manipuliert
    oder ist mein Auto schlicht und einfach nur eine Dreckschleuder ohne zu schummeln?

    Das Auto ist dazu noch in Effizienzklasse B eingestuft, das ist blanker Unsinn.

    Bis dato ist über die Euro5-Diesel nichts bekannt, dass da geschummelt wurde. Du sprichst auch von einem anderen Thema, denn hier geht es immer um die Abgase NOx, die haben mit dem Verbrauch nicht wirklich was zu tun. Hier geht es um die Euro6-Diesel, die haben auch eine Adblueeinspritzung, die hat deiner auch nicht. Du sprichst von der CO2-Emission, und das ist ja prinzipiell kein Gift, aber wird für den Klimawandel verantwortlich gemacht. Dass hier die Werte zwischen Theorie und Praxis auch weit außeinander gehen ist kein Geheimnis, dafür wurde ja ab heuer eine neue Norm verabschiedet (das ist auch der Grund warum der neue Touareg auch lt. Norm mehr braucht als der Vorgänger).

    MfG

    Hannes

    Einmal editiert, zuletzt von Sittingbull (9. Mai 2018 um 08:21) aus folgendem Grund: Titel ergänzt !

  • Die juristische Frage wird sein: Ist das überhaupt Schummel?

    Es ist nicht nur Schummel. Es ist sittenwidrige Täuschung die zum Schadenersatzanspruch des Kunden in Höhe des Neupreises abzgl. Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs führt. Wenn das rechtskräftig wird dann gute Nacht Volkswagen:

    http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal…ce=0.0&doc.hl=1

  • EA189 hin oder her, der Sachverhalt ist bei allen Fahrzeugen derselbe. Durch die Tatsache, dass das Fahrzeug die im Prospekt versprochenen Werte nur auf dem Prüfstand und dort auch nur unter Anwendung entsprechender Manipulationen an der Software erreicht, wurden die Käufer in sittenwidriger Art und Weise getäuscht. Dazu findet sich in dem Urteil eine klare Aussage: "Dass das streitgegenständliche Fahrzeug mangelhaft ist, ergibt sich schon daraus, dass die Beklagte die EG-Typengenehmigung nach der Schadstoffklasse EU5 durch Manipulation des Schadstoffausstoßes im Prüfstand erschlichen hat." Es geht nicht darum das jeder wissen müsse, dass die Verbrauchs- und Abgaswerte im Prospekt auf dem Prüfstand ermittelt werden und nicht der Realität im Alltagsbetrieb entsprechen. Vielmehr geht es darum dass diese Prüfstandwerte, die Grundlage der Schadstoffeinstufung und Typgenehmigung sind, durch kriminelle Manipulationen erreicht wurden. Darin liegen Betrug und Täuschung sowohl der Behörden als auch der Käufer.

    Und so etwas führt in unserem Rechtssystem eben zum Schadenersatz in Form von Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe der Ware. Bei einem Rechtsmittel gegen dieses Urteil kann das für VW mächtig nach hinten losgehen wenn der BGH der doch sehr ausführlich begründeten Auffassung des Landgerichts am Ende folgt.

    Interessant ist auch die der Berechnung der Nutzungsentschädigung zugrunde gelegte Laufzeiterwartung, geht man hier doch (von VW als Beklagte unwidersprochen) mittlerweile selbst bei einem 1,6 TDI von 250.000 km aus. Früher galten derartige Laufleistungsannahmen in solchen Gerichtsverfahren für Oberklassefahrzeuge. Bei einem 80TE Touareg sind da mittlerweile bestimmt 350.000 km oder mehr anzusetzen, gut für die Käufer schlecht für VW.

    Bestimmt interessant wie sich das alles noch entwickelt. Gestern haben Sie ja ohne zu murren die Zahlung von 1 MRD EUR an die Staatsanwaltschaft Hannover anerkannt. Und davon sind nur 5 Mio das Höchstmaß eines deutschen Bußgeldes, der Rest von 995 Mio EUR (das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:eek:) ist eine Strafzahlung wegen ungerechtfertigter Bereicherung durch Täuschung der Käufer.

  • EA189 hin oder her, der Sachverhalt ist bei allen Fahrzeugen derselbe. Durch die Tatsache, dass das Fahrzeug die im Prospekt versprochenen Werte nur auf dem Prüfstand und dort auch nur unter Anwendung entsprechender Manipulationen an der Software erreicht, wurden die Käufer in sittenwidriger Art und Weise getäuscht.

    Naja, wie schon gesagt, geht es hier um den EA189 und nicht um den Touareg, da sieht die Lage ganz anders aus. Dazu wäre auch zu sagen, dass der Wert nur am Prüfstand ermittelt wurde und die Norm auch nichts anderes vorschreibt. Es jetzt gibt es ja auch einen Zyklus, der einen Realbetrieb auch enthält, das kommt aber erst mit dem T3 zu tragen. Die Verbrauchsangaben kommen ja ähnlich zu Stande, ich habe es noch nie geschafft die 6,9l, die die Norm angibt im Realbetrieb zu schaffen.

    Die Euro6b erlaubt Abschaltvorrichtungen der Abgassysteme im Realbetrieb um den Motor zu schützen und nun geht es eben dran zu klären, ob es beim T2 auch so war. Daimler hat ja gerade einen ähnlichen Fall und will hier vor Gericht gehen um die Rechtslage zu klären bzw. aus Sicht von Daimler klarzustellen, dass solche Abschaltungen der Abgassysteme im Realtbetrieb zulässig waren.

    MfG

    Hannes

    P.S.: Man muss auch dazu sagen, dass diese Abschaltsysteme gerade den Kunden die gewisse Fahrprofile haben (z.B. erhöhten Kurzstreckenbetrieb) helfen, um länger ohne Probleme fahren zu können.

  • Naja, wie schon gesagt, geht es hier um den EA189 und nicht um den Touareg, da sieht die Lage ganz anders aus.

    Wieso sieht es beim Touareg anders aus Hannes ? Es geht allein um die Manipulation der Motorsoftware während des Laufs auf dem Prüfstand um die geforderten Emissions- und Verbrauchswerte der jeweiligen Norm zu erreichen. Darin liegt die vorsätzliche und kriminelle Täuschung der Behörden und Kunden. Welcher Motor das ist spielt doch keine Rolle, sie haben es bei allen Motoren getan.


    Dazu wäre auch zu sagen, dass der Wert nur am Prüfstand ermittelt wurde und die Norm auch nichts anderes vorschreibt.

    Das ist sicherlich richtig und die Norm schreibt die Umfeldbedingungen und Parameter vor unter denen sie zu erreichen ist. Aber darum geht es doch gar nicht, vielmehr geht es darum, dass Manipulationen im Prüfstandbetrieb vorgenommen wurden die mitnichten von der Norm gedeckt geschweige denn vorgeschrieben waren und die Normwerte nur durch diese Manipulationen erreicht wurden. Daraus folgend dann eine unrichtige Schadstoffklasseneinstufung, daraus folgend die Täuschung des kaufwilligen Interessenten ......

    Vielleicht mag das ja in Österreich anders sein. Jedenfalls nach deutschem Recht ist -wie das Landgericht Kiel m.E. auch richtigerweise entschieden hat - derartiges Gebaren zum einen sittenwidrig, zum anderen strafbewehrt und letztlich schadenersatzpflichtig gegenüber dem Getäuschten.

  • Wieso sieht es beim Touareg anders aus Hannes ? Es geht allein um die Manipulation der Motorsoftware während des Laufs auf dem Prüfstand um die geforderten Emissions- und Verbrauchswerte der jeweiligen Norm zu erreichen. Darin liegt die vorsätzliche und kriminelle Täuschung der Behörden und Kunden. Welcher Motor das ist spielt doch keine Rolle, sie haben es bei allen Motoren getan.


    Vielleicht mag das ja in Österreich anders sein. Jedenfalls nach deutschem Recht ist -wie das Landgericht Kiel m.E. auch richtigerweise entschieden hat - derartiges Gebaren zum einen sittenwidrig, zum anderen strafbewehrt und letztlich schadenersatzpflichtig gegenüber dem Getäuschten.

    Wie schon geschrieben erlaubt die Abgasnorm die Abschaltung der Abgassysteme um den Motor zu schützen. Das ist wohl nicht so ganz klar geregelt bzw. hatten wohl einige Hersteller bis zum Abgasskandal das ganze sehr großzügig gesehen. Z.B. wird die Ablue-Einspritzung im Realbetrieb bei nicht allen Außentemperaturen eingeschaltet, auch wenn es technisch ginge, nun wird das im Falle des aktuellen Rückrufs bei Daimler wohl vor Gericht entschieden werden.

    Beim EA189 hat man generell eine Software geschrieben die den kompletten Abgaszyklus im Testbetrieb verändert hat. Die Konklusio war, das auf der Straße die Abgaswerte extrem erhöht waren. Der Touareg hat hingegen im Realbetrieb auch mit der alten Software recht gut abgeschnitten.

    In Österreich ist es nicht anders, aber ich finde das ganze Getue einfach mehr als übertrieben, man sollte auch mal klar legen, wie hoch die Emissionen des Fahrzeuges inkl. Herstellemissionen sind. Von daher ist die derzeitige Euphorie inkl. Verschrottung von gut erhaltenen Fahrzeugen der Euro4-Norm wirklich Umweltverschmutzung! :wand:

    MfG

    Hannes

  • Wolfsburg, den 18. Oktober 2018 - Die Marke Volkswagen hat heute ein umfassendes Programm zum Diesel-Umtausch gestartet. Die erfolgreiche Umweltprämie wird erneut deutschlandweit angeboten. Sie gilt für Fahrzeughalter eines beliebigen Herstellers, die ein Euro-1- bis Euro-4-Dieselfahrzeug verschrotten und auf einen modernen Volkswagen umsteigen. Die Umweltprämie für Neuwagen beträgt modellabhängig zwischen 1.500 und 8.000 Euro. Darüber hinaus gilt die neue Wechselprämie für Fahrzeughalter eines beliebigen Herstellers in den 14 von der Bundesregierung klassifizierten besonders belasteten Städten sowie angrenzenden Landkreisen. Sie wird bei der Inzahlungnahme eines Euro-4- oder Euro-5-Dieselfahrzeugs zusätzlich zum Restwert des Altfahrzeugs gezahlt. Die Wechselprämie für Neuwagen beträgt dabei abhängig vom Modell zwischen 500 und 7.000 Euro. Vertriebsvorstand Jürgen Stackmann: „Wir setzen mit der Umwelt- und Wechselprämie starke Anreize, auf sauberere Fahrzeuge der neuesten Generation umzusteigen. Damit leistet Volkswagen einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und Vermeidung möglicher Fahrverbote in deutschen Städten.“ Beide Prämien sind ab sofort bei teilnehmenden Volkswagen-Partnern in Deutschland verfügbar und gelten bis auf Widerruf. Interessenten können sich unter der Telefon-Hotline 05361-83 89 99 60 über Details informieren.

    Die Umweltprämie wird deutschlandweit bei Verschrottung eines Euro 1- bis Euro 4-Dieselfahrzeugs eines beliebigen Herstellers und Umstieg auf einen Neu- oder Jahreswagen von Volkswagen gewährt. Grundsätzlich gilt die Umweltprämie bei Neuwagen für Dieselfahrzeuge, Fahrzeughalter aus den 14 besonders belasteten Städten und angrenzenden Landkreisen können sie für Neuwagen aller Antriebsarten in Anspruch nehmen. Bei Jahreswagen stehen generell alle Antriebsarten zur Auswahl, die Prämienhöhe beträgt dabei für die Modelle Golf, e-Golf1, Golf Sportsvan, Golf Variant, Touran, Passat Limousine und Passat Variant 75 Prozent, für die übrigen Modelle 50 Prozent der jeweiligen Umweltprämie für Neuwagen.

    Fahrzeughalter eines beliebigen Herstellers mit Euro-4- und Euro-5-Dieselfahrzeugen in den 14 von der Bundesregierung klassifizierten besonders belasteten Städten sowie angrenzenden Landkreisen können die neue Wechselprämie nutzen. Diese wird bei Inzahlungnahmen zusätzlich zum Restwert des Altfahrzeugs gezahlt und gilt sowohl für Neuwagen als auch für Jahreswagen aller Antriebsarten. Die Prämienhöhe für Jahreswagen beträgt für die Modelle Golf, e-Golf, Golf Sportsvan, Golf Variant, Touran, Passat Limousine und Passat Variant 75 Prozent, für die übrigen Modelle 50 Prozent der jeweiligen Wechselprämie für Neuwagen.

    - Modell - Umweltprämie Neuwagen brutto - Wechselprämie Neuwagen brutto

    - up!, e-up!2 - 1.500 Euro - 500 Euro

    - Polo - 2.500 Euro - 1.500 Euro

    - T-Roc - 3.000 Euro - 2.000 Euro

    - Tiguan, Tiguan Allspace - 4.000 Euro - 3.000 Euro

    Golf, e-Golf, Golf Sportsvan, Golf Variant, Touran - 5.000 Euro - 4.000 Euro

    - Passat Lim./Variant, Arteon, Sharan, Touareg - 8.000 Euro - 7.000 Euro

    Es ist geplant, dass Fahrzeughalter aller Hersteller mit Euro-1- bis Euro-5-Dieselfahrzeugen aus den 14 besonders betroffenen Städten und angrenzenden Landkreisen in Kürze ein Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes erhalten, das sie zur Inanspruchnahme der speziellen Angebote berechtigt.

    Unverbindliches Rechenbeispiel zur Wechselprämie: Ein Kunde gibt seinen 4 Jahre alten Golf mit Euro-5-Diesel beim Volkswagen Partner in Zahlung, den er bisher mit einer Monatsrate von 285 Euro finanziert hat. Dafür erhält er einen Inzahlungnahmepreis gemäß DAT- bzw. Schwacke-Liste in Höhe von rund 11.000 Euro, mit dem er die Schlussrate seiner alten und die Anzahlung seiner neuen Finanzierung begleicht. Er entscheidet sich für einen vergleichbaren neuen Golf TDI und erhält dafür zusätzlich 4.000 Euro Wechselprämie. Die Monatsrate seiner neuen Finanzierung liegt bei rund 270 Euro. Damit hat er ohne zusätzlichen Kapitaleinsatz seinen alten Euro-5-Diesel gegen einen neuen Euro-6-Diesel getauscht und spart zusätzlich monatlich 15 Euro durch die niedrigere Finanzierungsrate. Ein individuelles Angebot erhalten die Kunden bei allen teilnehmenden Volkswagen Partnern in Deutschland.

    Die seit 1. April erhältliche Deutschland Garantie von Volkswagen wird weiter bis Jahresende 2018 kostenlos beim Kauf eines Neu- oder Jahreswagens mit Diesel-Aggregat, der bei einem Volkswagen Händler gekauft wird, gewährt. Sie gilt drei Jahre ab Kauf und bietet Kunden, die von einem etwaigen Fahrverbot an ihrem Wohnsitz oder Arbeitsort betroffen wären, die Möglichkeit eines Fahrzeugtauschs.

    Volkswagen wird das Programm zum Diesel-Umtausch über verschiedene Kanäle mit umfangreichen kommunikativen Maßnahmen flankieren. Interessenten können sich ab sofort bei teilnehmenden Volkswagen Partnern in Deutschland sowie über die kostenlose Telefon-Hotline 05361- 83 89 99 60 über Details informieren. In Kürze wird auch eine Website zu den Angeboten online gehen.

    Vertriebsvorstand Jürgen Stackmann: „Volkswagen steht zum Dieselantrieb. Unsere aktuellen Modelle gehören laut unabhängigen Studien bei den NOx-Emissionen zu den saubersten auf dem Markt. Darüber hinaus leistet der Diesel mit seinem niedrigen Kraftstoffverbrauch unverändert einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel. Mit dem heute gestarteten Programm zum Diesel-Umtausch möchten wir das Vertrauen der deutschen Kunden in diese Technologie gezielt stärken und Ihnen individuelle Mobilität durch die Vermeidung von Fahrverboten bieten.“

    Volkswagen hat mit der erfolgreichen ersten Umweltprämie von August 2017 bis Juni 2018 gezeigt, dass die konsequente Erneuerung der Fahrzeugflotte ein schneller und effizienter Weg zur Verbesserung der Luftqualität ist. Damit wurden konzernweit über 210.000 alte Dieselfahrzeuge von den Straßen geholt, verschrottet und durch moderne und sauberere Modelle ersetzt. Zusammen mit den Software-Updates für Diesel-Fahrzeuge werden so jährlich mehr als 10.000 Tonnen Stickstoffdioxid-Emissionen vermieden.

  • Hallo Zusammen,

    ich habe hier immer wieder mal mitgelesen und bin auch ein "schlecht gelaunter" T-Rex Fahrer, da mir jemand mein Traumauto wegnehmen will...

    Da ihr hier einen guten Sachstand habt, möchte ich nochmals mein persönliches Fazit bestätigen lassen:
    Ich habe mir Anfang 2015 bei einem VW-Händler einen gebrauchten Leasing-Rückläufer gekauft.
    Ein 3 Liter TDI mit 245 PS aus 2011 mit Euro 5 und fast voll Hütte.
    Leider droht seit vorgestern auch bei uns in Mainz 2019 ein mögliches bzw. wahrscheinliches Fahrverbot... daher mein Stand:

    1) Mein Motor ist einfach nur eine teure Euro 5 Drecksschleuder ohne Manipulation
    2) Entsprechend habe ich auch keine Möglichkeit mich an einer Sammelklage anzuschließen oder selbst zu klagen.
    3) VW will eventuell Hardware nachrüsten, allerdings nur bei den "gängigsten" Motoren, stellt sich die Frage ob mein 3 Liter dazu gehört. (Stückzahl Golf vs Touareg)
    4) VW will auch nur aufrüsten, wenn die anderen Hersteller dies auch machen. Macht aber wohl kein anderer...
    5) VW brauch anscheinend ca. 18 Monate für die Entwicklung von möglichen Hardware-Komponenten zum Umbau. Fahrverbot ab Oktober 2019 und evt. Nachrüstung Frühjahr 2020 ?
    6) Falls 3-5 doch platzen, kann ich bei VW ein super tolles Umtauschangebot annehmen, meinen alten tollen Touareg fast verschenken (Nachfrage Euro5=0), die eigenen VW Hausrabatte nicht wahrnehmen (newcar24.de aktuell 21,5% auf neuen Touareg), da ansonsten keine niedrigere (!!!) Eintauschprämie (8´+ 7´ in Fahrverbots-Stadt) möglich und mir am Besten für 90´Steine einen neuen Touareg zulegen.

    Unter der Voraussetzung, daß die Regierung nicht plötzlich aufwacht und merkt, wie sie sich da über die Hersteller Verkaufstheke hat ziehen lassen, die betroffenen Städte nicht plötzlich unter dem Normbereich sind und wir mal vom aktuellen Herstellerstand zu Nachrüstungen und Umtauschprämie ausgehen... habe ich da Punkt 1-6 richtig für mich zusammengefasst ?

    Gerhard

  • Ja Moin,

    mal zur Information.
    In das Klageregister der Musterfeststellungsklage können sich keine Gewerbetreibende eintragen!!
    Unser Freund aus Spanien kann sich als Privatmann dort eintragen, da die Klage gegen VW also gegen den Hersteller gerichtet ist.


    Viele Grüße
    Realist

  • Servus,
    keine Frage ich ärgere mich auch, saumäßig um es mal auf den sog. Punkt zu bringen. Ich bin mit drei VW betroffen. Dennoch schaut euch mal im www um es gibt viele Hersteller die etwas passendes in der Pipeline haben für die Nachrüstung. Ich habe einen Motorenbauer gefunden, der mir meinen LT35 schon heute auf reele Euro4 umrüstet, mit der Option einen Lupenreinen EURO6 zu bekommen, wenn die Regeln klar sind...

    Ich würde sagen, macht erst einmal gar nichts ... Kontrollieren geht auch nicht so ohne Weiteres, denn Personal gibt es nicht....
    Auch gehe ich davon aus, die Baumnots und wie Sie alle heissen haben nicht nur zum zeitvertreib solche Systeme entwickelt, die wollen und müssen verkaufen....
    ERGO, wenns mal wieder länger dauert..... erst mal weiterfahren und die komischen Schilder auf die Liste der nicht identifizierbaren setzen...Augen zu und durch...

    Es ist aus ökologischer Sicht ein völliger Wahnsinn, super verkehrtaugliche Fahrzeuge zu verschrotten, dass hatten wir schon mal, die Konzerne haben dann am Ende des Jahres super geile Bilanzen abgeliefert. Auch wir sollten doch dazu lernen, es macht keinen Sinn. Mal ganz einfach gesagt: 30% der CO² Belastung entstehen bei der Produktion eines neuen PKW, mit Verbrennungsmotor, ergo haben die alten noch laufenden Fahrzeige eine super g... Ökobilanz, weil andere haben schon drei bis vier neue gekauft....., darum fahren bis der TÜV sagt geht nicht mehr.... da haben meine alten VW noch 10 weitere Jahre und mehr vor sich.....
    Einfach mal Komsumverweigerung, oder aber Geld wirklich sinnvoll ausgeben und technisch super gute Fahrzeuge nachrüsten und diese weiter fahren. Nebenbei hat es ja auch für einen evtl. Wiederverkauf gute Gründe dies so zu machen.
    Bitte gießt das Kind nicht mir dem Bad aus... Habe von einigen Tagen gesehen wie ein Schrotthändler einen wunderschönen Touareg V6 BMT zerlegt.... dass kann es doch nicht sein!!! Dieser hätte sicher noch 10-15 Jahre auf der Straße und dort wo er sich auch wohlfühlt sehr gute Dienste geleistet.

    Macht euch doch frei davon und fahrt weiter.
    Für mich ist sonnenklar, sobald es etwas passendes gibt für meine kleine Flotte werden diese nachgerüstet und noch ganz lange gefahren... mein persönliches Ziel, mit meinem 2.5RTDI möchte ich 700.000KM schaffen

    Ich werde hier regelmäßig berichten und sollte jemand Fragen haben wer so etwas umbaut, schreibt mich bitte an ich kenne jemanden. Möchte das hier aber nicht schreiben um nicht auf die Finger zu bekommen.

    Jetzt kommt die Zeit des Dicken schlechte Straßenverhältnisse und Schnee, ich liebe es...
    Ranfänger

  • Soderle
    Verhandlung durch, Vollumfänglich gewonnen, VW hat bis Anfang Dez Zeit ein Vergleichsangebot vorzulegen.
    Wenn nicht, geht das Fahrzeug zurück und VW zahlt Kaufpreis +5% Zinsen/a, Abzüglich Nutzungsentschädigung

  • Hallo,

    darf man mal Fragen, wie hoch die angenommene Laufleistung des Wagens bewertet wurde.
    Entschädigung an VW soll ja berechnet werden nach: gefahrene KM x Kaufreis geteilt durch angenommene Laufleistung (350000 km).
    VW wollte ja auch nur sehr bescheidene Laufleistungen für seine Motoren angeben. Ein Schelm..........
    Gruß
    Realist

  • Hallo,


    Bislang attestiert VW seinen Fahrzeugen offiziell eine maximale Laufleistung von 200.000 - 250.000 Kilometern. Ausgerechnet das OLG Köln hat in einem anderen Verfahren jedoch zu verstehen gegeben, dass es bei einem 2,0-Liter-Diesel eher von einer zu erwartenden Laufleistung von 500.000 Kilometern ausgeht. Dann müsste VW etwa bei einem Fahrzeug, das 100.000 Kilometer auf dem Tacho hat, 80 Prozent des Kaufpreises zurückerstatten - doppelt so viel wie bislang von Volkswagen angesetzt.

    M f G
    Realist