Abgas-Affäre

  • Hallo Joachim,

    schön von dir zu lesen.
    Gute und volle Meinung ... wie eh und je :Applause:

    LG
    james

    Hi James,

    ja lang ist es her.
    Nach Island hatte ich ja andere Autos und kam mir dann etwas fehl am Platz mit anderen Marken vor. Deswegen hatte ich mich entfernt. Ich bin ja auch einer der ersten Garde wie du.
    In der Zeit sind viele gegangen und viele neue gekommen. Die Welt der T´s oder Dicken hat sich geändert.
    Jetzt habe ich mir wieder einen gekauft :) und mit meinem zusätzlichen gelben Kleinwagen hab ich alles aus dem VW Konzern.
    Vieleich komm ich hier und da mal hinzu und man sieht sich wieder. Alles Gute nach Aschaffenburg.


  • Nach Island hatte ich ja andere Autos und kam mir dann etwas fehl am Platz mit anderen Marken vor. .

    Hi,
    bin auch schon über 2 Jahre ohne den Dicken auf Deutschlands Straßen unterweges und bin trotzdem noch regelmäßig hier.:top:
    Ich glaube, ich war auch schon von Anfang an dabei.:guru:Zumindest sind es schon ein paar Jährchen.

    Einmal editiert, zuletzt von Sittingbull (15. Oktober 2015 um 10:12) aus folgendem Grund: Zitat repariert !


  • Wolfsburg, den 15. Oktober 2015
    - Volkswagen begrüßt die schnelle Entscheidung des Kraftfahrtbundesamts (KBA), den in der vergangenen Woche vorgelegten Zeit- und Maßnahmenplan durch einen Rückruf umzusetzen. Damit herrscht für die Kunden jetzt Klarheit bezüglich der weiteren uneingeschränkten Nutzung der Fahrzeuge.

    Der Volkswagen Konzern wird in Europa (EU 28-Märkte) insgesamt rund 8,5 Millionen Fahrzeuge zurückrufen, davon laut Behörde in Deutschland rund 2,4 Millionen. Außerhalb EU 28 wird individuell in jedem Land im Detail geklärt, welche Abgasklassen des EA 189 tatsächlich betroffen sind.

    Volkswagen wird aktiv auf seine Kunden zugehen und diese informieren. Auf der deutschen Website http://www.volkswagen.de/info kann beispielsweise jeder Volkswagen-Kunde zusätzlich seit dem 02. Oktober 2015 seine Fahrgestellnummer eingeben und sich sofort informieren, ob sein Fahrzeug betroffen ist. Für die Marken Audi, SEAT und ŠKODA und in den übrigen EU-Staaten sind vergleichbare Kunden-Websites aktiv.

    Derzeit werden mit Hochdruck die im Maßnahmenplan festgelegten technischen Lösungen erarbeitet. Ab Januar 2016 wird mit der Nachbesserung der Fahrzeuge begonnen – und zwar kostenlos für unsere Kunden. Die technischen Lösungen können sowohl Software- als auch Hardware-Maßnahmen sein. Diese werden momentan für jede betroffene Baureihe und jedes betroffene Modelljahr entwickelt. Alle Maßnahmen werden zunächst den zuständigen Behörden vorgestellt. Danach werden die Halter dieser Fahrzeuge von Volkswagen in den nächsten Wochen und Monaten darüber informiert.

    Damit herrscht für den Kunden jetzt Klarheit bezüglich der weiteren uneingeschränkten Nutzung der Fahrzeuge. Alle betroffenen Fahrzeuge sind ohnehin weiterhin technisch sicher und fahrbereit.

    Die aktuelle Nachfolge-Motorengeneration EA 288 (Einsatz ab 2012) ist nicht betroffen.

  • Hallo,
    da es jetzt auch Meldungen gab, dass auch Nutzfahrzeuge betroffen sind, habe ich heute mal meine Transporter und meinen Amarok anhand der FIN über die VW-Seite geschickt. Die T5 sind daher wohl nicht betroffen, aber der Amarok ist auch ein "Stinker":D. Dies wundert mich doch etwas, da ich mehrmals von "Spezialisten" aus dem Hause VW erklärt bekam, dass in den Nutzfahrzeugen andere, wesentlich stabilere Motoren verbaut werden. Diese hätten nur zufällig nahezu identische Daten. Aber egal der Golfmotor kommt trotzdem mit fast 6,5 t Zuggewicht gut klar:top:.
    lst mir aber relativ egal ob nun Stinker oder nicht, Hauptsache die Kiste läuft, und das tut Sie!

    Gruß Torsten

  • Nach Angaben der US-Umweltbehörde EPA sind nun auch 3-Liter-Diesel-Motoren von VW von der Abgas-Affäre betroffen. Es würden nun auch Fahrzeuge der Töchter Porsche und Audi in die Untersuchungen einbezogen.


    In der milliardenteuren Abgas-Affäre bei Europas größtem Autobauer Volkswagen gibt es weitere Negativ-Schlagzeilen: Die US-Umweltbehörde EPA hat nun auch Motoren mit 3,0 Liter Hubraum ins Visier genommen. Bislang drehte sich die Abgas-Affäre lediglich um Motoren bis zu 2,0 Liter Hubraum. Volkswagen habe "wieder einmal" gegen das US-Gesetz zur Luftreinhaltung verstoßen, erklärte die EPA. Ein Volkswagen-Sprecher wollte zunächst keinen Kommentar dazu abgeben.
    Nach Angaben der Behörde wurden in bestimmten Diesel-Modellen der Marken VW, Audi und Porsche der Modelljahrgänge 2014 bis 2016 Drei-Liter-Diesel-Motoren verbaut, die die erlaubten EPA-Grenzwerte bis zu neunmal überträfen. Im Einzelnen handele es sich um Fahrzeuge der Typen VW Touareg (2014), Porsche Cayenne (2015) sowie die Audi-Modelle A6 Quattro, A7 Quattro, A8, A8L, and Q5 (2016). Die VW-Tochter Porsche hat bisher zurückgewiesen, in den Skandal verwickelt zu sein. Ein Porsche-Sprecher sagte, man habe die Vorwürfe zur Kenntnis genommen und werde sie nun prüfen. Vor seinem Antritt als VW-Vorstandsvorsitzender war Matthias Müller Porsche-Chef.
    Wie viele Fahrzeuge in den USA und weltweit davon betroffen sind, ist bislang nicht bekannt: Die neuerliche Rüge der EPA betreffe ungefähr 10.000 Dieselfahrzeuge, die seit dem Modelljahr 2014 in den USA verkauft worden seien. Zusätzlich sei eine bislang unbekannte Zahl aus dem Modelljahrgang 2016 betroffen. Volkswagen sei abermals damit gescheitert, seine Pflicht zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben in den USA einzuhalten, sagte EPA-Expertin Cynthia Giles der Mitteilung zufolge.
    Der im September aufgedeckte Abgas-Skandal hat VW erstmals seit mehr als 20 Jahren wieder in die roten Zahlen gebracht. Im dritten Quartal musste der Konzern wegen der hohen Rückstellungen für die Folgen der Manipulationen einen Milliardenverlust ausweisen. Das Drama beendete abrupt eine jahrelange und zuletzt immer rasantere Rekordfahrt - und die Verluste zwingen die Wolfsburger auch, ihre Jahresziele zu kappen.


    Quelle: NTV 02.11.2015

    Gruß

    Lollo

    Sorry Doppelpost, konnte Farbe vom Link nicht erkennen

  • Nach Angaben der US-Umweltbehörde EPA sind nun auch 3-Liter-Diesel-Motoren von VW von der Abgas-Affäre betroffen. ........................................

    Gruß

    Lollo

    Sorry Doppelpost, konnte Farbe vom Link nicht erkennen


    Hallo,
    das macht nix!
    Doppelt hält bekanntlich besser.
    Vielleicht bin ich ja garnicht betroffen, ähhhhhh beschummelt wordern?
    Schließlich hat mein Dicker einen Euro 5 Motor.:D

    Gruß

    Hannes

  • Wolfsburg, den 02. November 2015 - Die Volkswagen Aktiengesellschaft hat am Montag von der amerikanischen Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) die Mitteilung erhalten, dass bei Fahrzeugen mit V6-TDI-Dieselmotoren eine Software-Funktion vorhanden sei, die im Genehmigungsprozess nicht hinreichend beschrieben worden sei.

    Die Volkswagen AG betont, dass keine Software bei den 3-Liter V6-Diesel-Aggregaten installiert wurde, um die Abgaswerte in unzulässiger Weise zu verändern. Volkswagen wird mit der EPA vollumfänglich kooperieren, um den Sachverhalt rückhaltlos aufzuklären.

  • Es ist noch fast 2 Wochen hin. Bis dahin gibt´s hoffentlich weitere Erkenntnisse. Ansonsten sollen die mir einen Leihwagen geben :biggrin:

    Hallo,
    den Leihwagen bezahlst dann du?

    Zitat

    Wolfsburg. Der Abgas-Skandal kann nach Einschätzung von Verbraucherschützern auch Kosten für betroffene VW-Kunden verursachen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VzBv) besagt, dass Volkswagen nach aktueller Rechtslage nicht verpflichtet ist, sämtliche Kosten für die Folgen der bevorstehenden Rückrufe zu tragen. Dazu zählten etwa ein Ersatzwagen während der Reparatur, Verdienstausfall oder Mängel im Anschluss an die Nachbesserungen in den Werkstätten.

    Die Rückrufaktion für 2,4 Millionen Diesel in Deutschland beginnt im Januar. Es deutet sich an, dass ein erhöhter Spritverbrauch, Leistungsabfall oder schwindender Wiederverkaufswert infolge der Nachbesserung das Problem der Halter wäre, warnt der Bundesverband. „Verbraucher dürfen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, den ihnen Volkswagen beschert hat“, forderten die Experten. Kritisch ist es laut dem Gutachten auch, dass bereits nach zwei Jahren Gewährleistungsansprüche gegen Autohändler verjährten.


    Gruß

    Hannes

  • NÖ. Das ist ein anderer Fall. Wenn die mir wissentlich ein mangelhaftes Auto verkaufen liegt der Fall anders, da den Verkäufer dann ein Verschulden trifft.

    Das wäre ein Schadensersatzanspruch. Hierzu gehört auch der Nutzungsausfall/Mietwagenkosten, falls ich die Annahme verweigern sollte. Ergibt sich aus § 280 I, BGB. Der wird hier direkt anwendbar sein.

    Anders ist das, wenn Du ein Auto kaufst und später stellt sich heraus, dass ein konstruktionsbedingter MAngel vorliegt. Da Du das Auto nicht unmittelbar von VW erwirbst, sondern in der Regel von einem Händler, trifft diesen kein Verschulden - sofern er den MAngel nicht kannte. Kenntnis wird man dem Händler wohl nicht nachweisen können. In diesem Fall muss der Verkäufer (nur) die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen.

  • Hallo Titusvh1,
    Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich Zweierlei!
    Dann beweis mal die Täuschung rechtzeitig, sonst zieht vermutlich die Abnahmeverpflichtung.
    Aber es muß ja nicht sein.:rolleyes:

    Gruß

    Hannes


    P.S. wieviele Thread nun noch?

  • Hallo,
    da brat mir doch einer einen Storch:

    Zitat

    Im Kern scheint der neue Vorwurf der US-Umweltbehörde anders gelagert zu sein als im September: Während der Skandal sich an einer komplett verheimlichten Manipulationssoftware entzündete, steht nun ein sogenanntes AECD-Programm im Fokus. AECD steht für Auxiliary Emission Control Device - eine Zusatzfunktion zur Emissionskontrolle, die in einer Software enthalten sein kann. Diese Funktion ist für die EPA nun ausschlaggebend. Die Software in den nun beanstandeten Modellen VW Touareg, Porsche Cayenne und mehreren Audi-Versionen beinhalte "eine oder mehrere" AECD-Programme, die nicht entsprechend der Vorgaben "offen gelegt, beschrieben und begründet" und damit nicht von der EPA zugelassen worden seien, erklärte die US-Umweltschutzbehörde. Die Software - zu der eben die beanstandeten AECD-Funktionen zählen - erkenne, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand stehe oder sich im Alltagsbetrieb befinde und reguliere dementsprechend den Schadstoffausstoß.

    aus Managermagazin

    Es gibt also einen Unterschied zwischen anzeigepflichtig und nicht angezeigt; und verheimlicht weil nicht anzeigepflichtig aber manipuliert?
    Im Ergebnis bleibt es aber dabei, dass der Schadstoffausstoß der individuellen Abforderung der Leistung angepasst ist?

    Da fehlt mir noch das Verständnis für:
    There ist a difference!

    Gruß

    Hannes

    Einmal editiert, zuletzt von dreyer-bande (3. November 2015 um 19:09)

  • bei den zig Sensoren, die heute in einem Auto verbaut sind, ist es schon wichtig, zu erkennen, ob auf einem Prüfstand oder in der freien Wildbahn gefahren wird. Und dann müssen diverse Parameter angepasst werden, damit z.B. nicht das ABS Alarm schlägt, wenn sich nur die Räder an eine Achse drehen oder das Auto 100km/h komplett ohne kühlenden Fahrtwind fährt. Die hier notwendigen Anpassungen der Software sind der EPA offen zu legen und ihre Funktionsweise und der Grund der Anpassungen sind, sofern sie Auswirkungen auf den Schadstoffausstoß haben, zu dokumentieren. Es gibt demnach schon einen Unterschied zwischen erlaubter - sofern dokumentierter - Anpassung und der zuerst beanstandeten Manipulationssoftware.

    Gruss

    frank