Reparaturversuche


  • rein rechtlich betrachtet musst du zwei erfolglose Nachbesserungsversuche akzeptieren.

    Hallo,

    darauf hat sich die Rechtsprechung eingependelt, obwohl das wohl nirgends gesetzlich festgeschrieben ist.

    ABER, man muss selbst ein paar Regularien einhalten.
    z.B. immer den Mangel nachweisbar mit Fristsetzung zur Nachbesserung anzeigen .. mitteilen, dass der Mangel sonst von anderen behoben wird.
    (Geld und dein Recht hast du dann immer noch nicht)

    Dort mal anrufen und sagen "sie haben den Murks doch schon 2x gesehen" reicht nicht.

    LG
    james

  • Hallo,

    darauf hat sich die Rechtsprechung eingependelt, obwohl das wohl nirgends gesetzlich festgeschrieben ist.

    ABER, man muss selbst ein paar Regularien einhalten.
    z.B. immer den Mangel nachweisbar mit Fristsetzung zur Nachbesserung anzeigen .. mitteilen, dass der Mangel sonst von anderen behoben wird.
    (Geld und dein Recht hast du dann immer noch nicht)

    Dort mal anrufen und sagen "sie haben den Murks doch schon 2x gesehen" reicht nicht.

    LG
    james

    Hallo,
    die sogenannte "Mängelrüge" ist per Mail versandt und der Eingang bestätigt.
    Das Mängel vorhanden sind ist unstrittig.
    Der Umfang ist strittig (Spaltmaße der Leisten in der Innentür).
    Die Vorschläge zur Mängelbeseitigung sollen krzfr. erfolgen.

    Die Fristsetzung werde ich nachholen.

    Das Problem ist auch, dass mir bisher gar keine Kosten für die Reparatur in Rechnung gestellt sind, da es sich um eine Garanteileistung handelt.
    Der :) wir also die Reparatur mit Volkswagen abrechnen.
    Hier habe ich keine Einfluß.

    Ich darf mich dann in 2 Jahren mit der Volkswagen-Leasing herum schlagen.

    Gruß

    Hannes