Hallo,
wie oft muß man eigentlich der beauftragen Werkstatt Gelegenheit geben nicht fachgerechten Reparaturen nachzubessern?
In diesem Fall geht es um eine Garantieleistung.
Gruß
Hannes
Hallo,
wie oft muß man eigentlich der beauftragen Werkstatt Gelegenheit geben nicht fachgerechten Reparaturen nachzubessern?
In diesem Fall geht es um eine Garantieleistung.
Gruß
Hannes
Servus,
rein rechtlich betrachtet musst du zwei erfolglose Nachbesserungsversuche akzeptieren.
Grüße
Robert
Danke Robert,
dann warte ich mal auf den ersten Lösungsvorschlag.
Mein Anforderungsprofil habe ich dem mitgeteilt.
Gruß
Hannes
rein rechtlich betrachtet musst du zwei erfolglose Nachbesserungsversuche akzeptieren.
Hallo,
darauf hat sich die Rechtsprechung eingependelt, obwohl das wohl nirgends gesetzlich festgeschrieben ist.
ABER, man muss selbst ein paar Regularien einhalten.
z.B. immer den Mangel nachweisbar mit Fristsetzung zur Nachbesserung anzeigen .. mitteilen, dass der Mangel sonst von anderen behoben wird.
(Geld und dein Recht hast du dann immer noch nicht)
Dort mal anrufen und sagen "sie haben den Murks doch schon 2x gesehen" reicht nicht.
LG
james
Hallo,
darauf hat sich die Rechtsprechung eingependelt, obwohl das wohl nirgends gesetzlich festgeschrieben ist.
ABER, man muss selbst ein paar Regularien einhalten.
z.B. immer den Mangel nachweisbar mit Fristsetzung zur Nachbesserung anzeigen .. mitteilen, dass der Mangel sonst von anderen behoben wird.
(Geld und dein Recht hast du dann immer noch nicht)Dort mal anrufen und sagen "sie haben den Murks doch schon 2x gesehen" reicht nicht.
LG
james
Hallo,
die sogenannte "Mängelrüge" ist per Mail versandt und der Eingang bestätigt.
Das Mängel vorhanden sind ist unstrittig.
Der Umfang ist strittig (Spaltmaße der Leisten in der Innentür).
Die Vorschläge zur Mängelbeseitigung sollen krzfr. erfolgen.
Die Fristsetzung werde ich nachholen.
Das Problem ist auch, dass mir bisher gar keine Kosten für die Reparatur in Rechnung gestellt sind, da es sich um eine Garanteileistung handelt.
Der wir also die Reparatur mit Volkswagen abrechnen.
Hier habe ich keine Einfluß.
Ich darf mich dann in 2 Jahren mit der Volkswagen-Leasing herum schlagen.
Gruß
Hannes
Hallo,
darauf hat sich die Rechtsprechung eingependelt, obwohl das wohl nirgends gesetzlich festgeschrieben ist
LG
james
Stimmt nicht. Lies mal § 440 Satz 2 BGB.