Bedeutet die Verordnung in der Konsequenz, dass Neufahrzeuge, die nicht der Euro 6-Norm entsprechen,
seit 01.01.2015 nicht mehr zugelassen werden dürfen?............und ist es richtig, dass die Hersteller nunmehr eine Garantie für die Betriebsbereitschaft der Emmisisonsminderungseinrichtungen, bis zur Erreichung einer Laufleistung von 160.000 km, geben müssen?
Die Euro6-Norm gilt für Neutypisierungen seit 1.9.14, allerdings dürfen Fahrzeuge die bereits vorher typisiert wurden noch bis 31.8.15 neu zugelassen werden. Das bedeuten für den V8 TDI, dass alle Modelle bis spätestens da zugelassen sein müssen.
Ja, das mit dem 160tkm ist auch richtig.
MfG
Hannes