Bussenkatalog

  • Hallo,

    habe mal den Bussenkatalog angeschaut. Die kassieren ja bereits ab 1 km/h Überschreitung ab und dann geht es echt zur Sache.
    Wenn diese so genannten "Eidgenossen" doch nur auch in anderen Dingen so korrekt wären (z.B. endlich aufzuhören mit der Sauerei, aus eigenem Schmarotzertum ein Paradies für ausländische Steuerflüchtlinge zu stellen), wäre mehr geholfen. Hierzulande straft man Steuersünder, außer sie verduften dorthin.

    Bussenkatalog:
    http://www.polinfo.ch/bussenkatalog.…CFUFY3godZi4AGg

  • Hallo,

    habe mal den Bussenkatalog angeschaut.
    Die kassieren ja bereits ab 1 km/h Überschreitung ab und dann geht es echt zur Sache.

    Bussenkatalog:
    http://www.polinfo.ch/bussenkatalog.…CFUFY3godZi4AGg

    Korrekt würde es heißen:
    ab dem ersten km/h nach Überschreitung der Toleranzgrenzen zwischen 3 und 9 km/h
    Und diese Grenzwerte sind ja im Detail auf der genannten Seite einsehbar.

    Ein Verfahren, das übrigens gar nicht so unterschiedlich ist von dem, das wir hier in DE anwenden.

    Also ist doch alles im grünen Bereich :D

    Eigene Erfahrung:
    die Nutzung des Tempomats hilft auf einfachstem Wege, keine Schweizer Fränklis oder Euros ausgeben zu müssen ;)

  • Hallo,
    du wirst es nicht verhindern können, dass allein die monetäre Einlage, noch nicht den Strafbestand der Steuerhinterziehung oder eine Ordnungwidrigkeit darstellt.
    Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt rechtlich zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar.
    Das war so, das ist so und das bleibt auch wohl so.
    ...........und Rabatte für niedrigere, eingehaltene Geschwindigkeiten, gibt es auch nicht bei der Strafzumessung.

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von dreyer-bande (1. Februar 2015 um 12:49)

  • ab dem ersten km/h nach Überschreitung der Toleranzgrenzen zwischen 3 und 9 km/h
    Und diese Grenzwerte sind ja im Detail auf der genannten Seite einsehbar.

    Genau so ist es... :)

    Man wird mit der Effektiven Geschwindigkeit berechnet abzüglich der Toleranz je nach Messverfahren.

    Beispiel: Tacho im Touareg steht auf der Autobahn auf Tempomat 140km/h. Nun wirst du geblitzt. es wurden Effektive 134 km/h gemessen - davon werden nun noch 4km/h Toleranz (Laserblitzkasten) abgezogen. Die beurteilende Geschwindigkeit ist dann also 130km/h, die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit beträgt somit 10km/h und wird dann gemäss Katalog mit 60.- gebüsst :top:

    Ich spreche aus Erfahrung bei diesem Beispiel... :hopelessness:

    Gruss
    Stefan