Wie verkaufe ich als gewerbetreibender meinen Touareg?

  • Hallo,

    Vorab: natürlich habe ich auch Kollegen die ebenfalls selbständig sind. Unisono: Schei.. dich nicht ein. Verkauf an Dich für nen Bruchteil und morgen an wen auch sonst. Merkt keine Sa...

    Nur gehöre ich zu den seltsamen Typen, die denken: Beim Kauf kann ich die Umsatzsteuer abführen, also ist es nur fair, dass beim Verkauf die Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Und ich fühle mich nicht besonders heilig dabei, sondern eher nach dem Motto „passt schoh“

    Zu deinen Fragen:

    Wie ist es da mit der Garantie eigentlich? Steht deine Firma dann auch noch ein Jahr in der Pflicht?

    Ich verkaufe mir den Wagen mit der Einschränkung der Sachmängelhaftung auf ein Jahr (ist erlaubt, muss aber explizit genannt werden, sonst sind zwei Jahre fällig). Da ich nicht dazu neige mich selbst zu verklagen, wird das schon laufen.

    Ich habe das Problem mit einem EOS, den ich noch im Gewerbe habe. Nächstes Jahr wird die Tochter aber 17 .....

    Ich gehe davon aus, dass deine Tochter dir auch wohl gesonnen ist..

    Gruß Lars

  • Hab mir gerade noch mal meinen Text durchgelesen: Oha, kommt irgendwie falsch rüber. Grundtenor ist: ich will meine Ruhe haben und Steuern zahlen ist nicht toll aber durchaus sinnvoll. Ich bin also nicht mit Stoiber verwand. Nur mal zur Klärung nachgeschoben.

    Gruß Lars

  • Mir geht jetzt gerade so ein blöder Gedanke durch den Kopf.....


    Wenn man als Selbstständiger sein Auto an sich selbst verkauft und im ersten Jahr nach der Übernahme entsteht ein Sachmangel am Fahrzeug, dann könnte man doch eigentlich seine Firma in die Haftung nehmen - selbst wenn diese sich in Auflösung befindet - und darüber die Reparatur abrechnen. Im Endeffekt würde man dann sogar noch wieder ein paar Cent Steuern für die Betriebsausgaben sparen können. :D

  • Mir geht jetzt gerade so ein blöder Gedanke durch den Kopf.....


    Wenn man als Selbstständiger sein Auto an sich selbst verkauft und im ersten Jahr nach der Übernahme entsteht ein Sachmangel am Fahrzeug, dann könnte man doch eigentlich seine Firma in die Haftung nehmen - selbst wenn diese sich in Auflösung befindet - und darüber die Reparatur abrechnen. Im Endeffekt würde man dann sogar noch wieder ein paar Cent Steuern für die Betriebsausgaben sparen können. :D

    Na Du kommst auf Ideen?
    .......und wenn dann schon kein Gewinn vor Steuern und Verlustrücktrag nicht möglich, dann wenigstens die Umsatzsteuer zurück?

    Kleiner Uli H.; wie?

  • Hallo,

    ich hatte das selbe Problem letztes Jahr vor dem Kauf meines neuen TII. Der Ausschluß der Gewährleistung ist nur beim Verkauf an einen gewerblichen Käufer möglich. Das Problem: wie findet man einen verläßlichen gewerblichen Käufer? Da dieses Problem viele Selbständige oder Freiberufler haben, bietet das Internet eine schöne Lösung.

    Ich habe dazu http://www.easysale.com genutzt. Das ist eine Art Auktionplattform, die zunächst eine Werstschätzung des Fahrzeuges vornimmt und dann das Fahrzeug auf der Plattform angemeldeten Händler anbietet. Mann kann einen Mindestverkaufspreis angeben, unter dem kommt der Vertrag nicht zu Stande. Einfach mal ausprobieren, man muß sich durch etliche Seiten klicken, Photos etc. werden benötigt und bekommt dann den Mindestverkaufspreis. Bis zur Verkaufsaufgabe alles unverbindlich.

    Ich habe meinen Wagen zwar am Ende doch der Einfachheit halber dem Freundlichen in Zahlung gegeben, aber easysale hat sich sehr bemüht und mir mehrere alternative Kaufangebote unterbreitet.

    Ein Freund von mir, auch selbständig, will die Plattform in den nächaten Tagen auch nutzen, ich kann gerne von den Erfahrungen berichten!

    Gruß

    Rimbert


  • Verkauf ins Ausland ebenfalls nur mit Rechnung und MWSt, war ein dringender Rat eines Kumpels.
    Die können sich im Heimatland die Steuer erstatten lassen und man geht selbst kein Risiko ein, dass man später eine fette Nachforderung bekommt, weil der andere im Heimatland die Steuer zwicken will.

    Da irrt sich leider der Gute. Wer soll denn dann im Ausland dem Käufer die MWST auszahlen ???
    Wenn der Wagen innerhalb der EU gewerblich verkauft wird, wird dieser Netto gem. §6a UStG verkauft. Vom gewerblichen Käufer wird die Gewerbeanmeldung, eine Kopie seines Ausweis, Kopie der internationalen UST.ID. Nr., und dann muß noch eine positive Abfrage über das Bundesamt der Finanzen / früher Saarlouis - jetzt in Bonn erfolgen incl. einer gültigen Bestätigung. Auf der Rechnung müssen beide UST.ID.Nr. aufgeführt werden und noch ein weiterer Schriftsatz, welchen ich bei Bedarf gerne hier schreibe oder per PN versende. Dann noch eine Gelangenheitsbescheinigung ausfüllen, welche der Käufer bei Ankunft im Empfängerland unterschreiben, datieren und abstempeln muß und dann diese Gelangenheitsbescheinigung per Fax oder e-mail zurückschicken.

    Wenn der Wagen außerhalb der EU verkauft wird, wird dieser auch netto verkauft , gem. §4 Nr.1 a UStG., wobei man die MWST zusätzlich als Kaution per extra Quittung einbehält. Danach muß über Atlas / Elster eine Internetausfuhr gemacht werden (wenn keine eigene Zollnummer bislang vorliegt, kann man im Ausnahmefall auch die Sache gegen Bezahlung von ca. 50.-€ bis max 100.-€ über eine Spedition abwickeln). Wichtig ist aber, das in der Internetausführ das Ausfuhrkennzeichen in der Warenbezeichnung unbedingt eingetragen wird - bei Transport per LKW muß dessen nationalität und das Kennzeichen des LKW vermerkt werden. Dann muß das Fahrzeug beim zuständigen Zollamt vorgeführt werden und man erhält ein Ausfuhrdokument. Dort wird zuvor die Fg. Nr. überprüft. Auf der Rechnung muß auch unbedingt die MRN Nummer (das ist die Nummer vom Ausfuhrdokument - Zollamt) aufgeführt werden. Wenn das Fahrzeug dann die letzte EU - Außengrenze verläßt, wird dieses Dokument von dem letzten EU Grenzer eingescannt und die Ausfuhr bestätigt. Nach einigen Tagen kann man diese Bestätigung sich über Atlas wieder ausdrucken (bzw. bekommt diese von der zuvor beauftragten Spedition zurück) und wenn dort ohne Einschränkungen steht, kann die MWST Kaution dem Käufer ausgezahlt oder überwiesen werden.

    @ gollum10: Stelle bitte den Touareg hier mal ein oder sende mir mal eine PN - eventuell kann ich ihn dir abkaufen. Ich bin übrigens auch MWSt abzugsberechtigt.

  • Schön dass Du das alles so gut kennst, aber für einen Einmaltäter ist es schon leicht kompliziert, die Kiste überhaupt risikoarm zu verribbeln.

    Ich hätte da aktuell unseren Passat CC 2.0 TDI DSG 4motion mit volle Hütte abzugeben wegen Wechsel auf Dienstwagen ;)

  • Ich wollte nicht den Oberlehrer spielen, sondern nur mitteilen, wie es im Normalfall beim Exportverkauf abläuft, da ich es schon einige male durchgeführt habe.
    Ist vielleicht für andere User in Zukunft auch mal ganz hilfreich - bei Fragen zum Papierkram helfe ich auch gerne weiter.
    Passat CC in Verbindung mit 4motion ist nicht einfach zu verkaufen, wie du selbst schon hier geschrieben hast (obwohl ich die 4motion Fahrzeuge persönlich mag).

    Du kannst mir ja mal gerne eine PN mit Fahrzeugdaten und deiner Preisvorstellung schicken.