Motor streikt im Gelände.

  • Einerseits :denker: (ADAC) andererseits :hopelessness: (VW).
    Bin auch schwer am überlegen wegen GV und weiterer "Werkstatttreue".

    Ob ich mal in Landsberg kurz vorbeifahre und die mögliche Situation anhand jüngster Fotos aus dem Knüllwald schildere?
    Auf die Blicke wäre ich ja echt gespannt, wenn es um Bergung eines toten Dicken mit 2,2-2,5to geht :D

    Grüße,
    Jürgen

  • Ich denke auch das die sich uber die Problematik nicht bewusst sind aber sie wollen helfen und von VW kommt nichts

    Hallo Burkhard

    Sehen wir es mal so:

    Meiner Meinung nach kennt VW die technische Schwierigkeiten im Gelände und lehnt daher eine Mob-Garantie ab. Zudem sind die Anforderungen im Gelände nie gleich.
    Anders auf befestigten Strassen, hier gibt es für den Abschleppdienst immer eine Lösung, da deren Fahrzeuge und Personal auf solche Situationen mit technischem Gerät abgestimmt sind.
    Im Gelände bedarf es da ganz andere herangehensweise.
    Für mich also vollends verständlich, die Mob-Garantie auf den öffendlichen, befestigten Strassen zu beschränken.

    Die Antwort vom ADAC ist mit Sicherheit von einer Person verfasst worden, die werder die Ansprüche im Gelände, noch deren Besonderheiten kennt.
    Ich vermute, hier steht im Vordergrund, das zahlenden Mitglied in Sicherheit zu wiegen.
    Wie ein solches Fahrzeug jedoch aus dem Gelände geholt werden kann, müsse dann der Mitarbeiter (Abschlepper) vor Ort entscheiden.
    Ich behaupte jetzt mal, dass so manch ein Abschleppunternehmen dann schnell überfordert ist, da in den meisten Fällen die Schulung des eingestzen Personals die gleiche sein dürfte, wie die der Leute von VW.
    Nämlich die Fahrzeugbergung auf festem, befahrbarem Untergrund und reichlich Platzangebot.

    Dieses ist aber im Extremfall im Gelände nicht immer gegeben.

  • Tja ich würde sagen im Knullwald sind die Strecken zu kurz da kriegen sie dich immer auf einen Autotransporter. Interessant wird es mitten in der Pampa vorn und hinten 20km bis zur Straße.

  • Tja ich würde sagen im Knullwald sind die Strecken zu kurz da kriegen sie dich immer auf einen Autotransporter.......


    *äääääähm*

    :D

    Ich will nicht wissen, was ein gelber Engel sagt, wenn der tote Dicke da hinten oben beim Wald am Steilhang hängt :lach:

    Da kommt imho kein normaler Abschlepper ran :hopelessness: (sag ich mal als vergleichsweise Anfänger mit Respekt vor dieser Spielwiese)

  • Tja das sehe ich leider genauso.
    Ich arbeite schon seit einiger Zeit an diesem Thema und habe gerade ein tool zum bergen in Auftrag gegeben,
    den Prototyp dieses tools wird wohl in ca. 2Wochen fertig sein. Damit sollte es dann möglich sein den Dicken zu bergen egal wo er steht. Einziger Wermutstropfen man braucht ein zweites Fahrzeug gleicher Klasse oder noch dicker
    :-).

  • Hallo,

    ich halte für eine "Geländebergung" über die normalen Pannendienste (egal, von welcher Organisation) die Erwartungshaltung für zu hoch.

    Auf z.B. den Col de Sommeiller (oder viele andere beliebte Bergstraßen) kommt nun mal kein Abschlepper.
    Wenn ich irgendwohin fahre, wofür ich einen Geländewagen brauche, kann ich nicht erwarten, dass VW mit einem noch größeren Geländeabschlepper anrückt.

    Bei "normaler Erreichbarkeit", egal ob über Straße oder Piste, wird einem geholfen.
    Ein VW-Pannendienst war übrigens schon mal mit einem Sharan auf einem TF-Offroadtag in Bauschheim mitten im Gelände

    LG
    james

  • ...schöner Popcornthread


    Ohne irgendwas persönlich zu meinen:
    Mobilitätsgarantie im Gelände? Selten so gelacht! Wer sich im Gelände nicht zu helfen weiß und tatsächlich VW oder den ADAC anruft hat auch verdient was dann kommt, oder sollte einfach zu Hause bleiben...

  • ...schöner Popcornthread


    Ohne irgendwas persönlich zu meinen:
    Mobilitätsgarantie im Gelände? Selten so gelacht! Wer sich im Gelände nicht zu helfen weiß und tatsächlich VW oder den ADAC anruft hat auch verdient was dann kommt, oder sollte einfach zu Hause bleiben...

    Prima das du dir immer zu helfen weist, ich bin aber nunmal kein Kfz Mechaniker und was mach ich nun?
    Ich möchte aber jeden in die Lage versetzen, sich und sein Fahrzeug, auch im Schadensfall wieder auf die Straße zu bringen.

  • Ich arbeite schon seit einiger Zeit an diesem Thema und habe gerade ein tool zum bergen in Auftrag gegeben,
    den Prototyp dieses tools wird wohl in ca. 2Wochen fertig sein. Damit sollte es dann möglich sein den Dicken zu bergen egal wo er steht. Einziger Wermutstropfen man braucht ein zweites Fahrzeug gleicher Klasse oder noch dicker
    :-).

    Deswegen bauen wir ja unser berge tool.

    Ich möchte aber jeden in die Lage versetzen, sich und sein Fahrzeug, auch im Schadensfall wieder auf die Straße zu bringen.

    Hallo,

    hast du das Thema angeregt, um deine "Erfindung" zu verkaufen?? :hopelessness:

    Dann erzähl mal ...

    LG
    james

  • Sorry so war das nicht!
    Ich habe das Thema begonnen weil wir im September nach Ligurien fahren und ich eigentlich immer alles so genau plane wie es die Möglichkeiten hergeben.
    Tja und zu dem Tool abwarten und Tee trinken. Wir wissen zwar das es geht nur in wie weit? Das müssen erst die Tests zeigen. Also ruhig Blut.


  • Ich habe das Thema begonnen weil wir im September nach Ligurien fahren und ich eigentlich immer alles so genau plane wie es die Möglichkeiten hergeben.

    Hallo Burghard,

    erstens kommt es anders und zweitens als man denkt ... :D

    Falls du auf deiner Tour ein Problem haben solltest, wendest du dich besser an die einheimischen Bauern, die helfen in der Regel gerne mit schwerem Gerät und dann gibt es ja auch noch die TF :top:

    Grüße von Stephan :winken:

  • Ja mit dem denken was wäre wenn ist das bei mir so eine Sache. Ich grübel so manches Mal Tage lang über Dinge und kann dann oft auch nicht Schlafen. Es ist ein Fluch ich sage es dir ohne denn wäre es oft besser.

  • Nachdem ich den ersten Brief in Zweifel zog habe ich den ADAC nochmals angeschrieben.

    Hier die Antwort


    Sehr geehrter Herr Schmitz,


    danke für Ihre Nachricht.


    Gerne nehmen wir zu Ihrem Anliegen Stellung:

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu hypothetischen Schadensfällen keine konkreten Leistungszusagen geben können. Bei jedem eingetretenen Schaden wird speziell auf die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingegangen und im Rahmen der Bedingungen Leistung und Hilfe erbracht.

    Geschützt sind in Ihrer ADAC
    PlusMitgliedschaft alle auf Sie, Ihren Ehegatten oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenen Kraftfahrzeuge, wie Personenkraftwagen und Motorräder, einschließlich des mitgeführten Anhängers. Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, wenn Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre minderjährigen Kinder Eigentümer dieser Kraftfahrzeuge sind.
    Ein nicht auf Sie, Ihren Ehegatten oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenes Kraftfahrzeug ist geschützt, wenn Sie als ADAC Mitglied, Ihr Ehegatte oder Ihre minderjährigen Kinder es zum Zeitpunkt des Schadens allein verantwortlich (Halter ist nicht dabei) geführt haben. Dies gilt auch für nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.

    Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und

    - eine Gesamtbreite von 2,55 m,
    - eine Gesamtlänge von 10 m,
    - eine Höhe von 3,00 m, sowie
    - ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.

    Gleiches gilt für den mitgeführten
    Anhänger. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung. Der Anhänger darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,00 m voneinander entfernt, gelten als eine Achse.
    Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu

    - einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung und
    - einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t
    - Breite und Länge siehe oben.

    Bei Wohnmobilen, die die genannten Höchstmaße überschreiten, werden folgende Leistungen nicht erbracht: Bergung (§ 26), , Fahrzeugtransport (§ 30), Pick-up-Service (§ 31) und bei Totalschaden der Transport vom Schadenort zum Einstellort (§ 33 Nr. 2).
    Gepäck und Ladung sind, soweit in den einzelnen Leistungen bestimmt, mitgeschützt. Gewerblich beförderte Waren sind nicht geschützt. Tiere sowie leicht verderbliche Güter sind nicht geschützt und werden nicht transportiert, es sei denn, es besteht ein Anspruch auf Rückholung von Haustieren (§ 18, Hunde und Katzen).


    Bergung

    Nach § 26 der Versicherungsbedingungen für die ADACPlusMitgliedschaft werden die Kosten für das Bergen ersetzt, wenn das geschützte Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalles von der Straße abgekommen ist und nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen bereitgestellt werden kann.

    Öffentliche Straßen

    Öffentliche Straßen im Sinne unseres Leistungsversprechens sind alle Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken ganz oder zeitweise offen stehen. Voraussetzung ist die ausdrückliche oder stillschweigende Freigabe durch den Berechtigten zur allgemeinen Verkehrsbenutzung und Nutzung. Entscheidend ist allein, dass tatsächlich Zugänglichkeit für die Allgemeinheit besteht. Öffentliche Straße kann auch ein Weg im Privateigentum sein, soweit der Weg entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten jedermann oder zumindest einem nicht näher bestimmten Personenkreis zur verkehrsmäßigen Nutzung zur Verfügung steht.
    Öffentliche Straßen sind auch z. B.:

    * private Forstwege, soweit diese tatsächlich einem unbegrenzten Personenkreis, wenn auch zum Teil nur in beschränkter Weise zur Benutzung offen stehen
    * Straßen, die durch ein Verkehrsschild nur für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger offen stehen, jedoch Pkw von der Benutzung ausgeschlossen sind
    * eine gemeinsame Zufahrt zu mehreren Wohnhäusern, wenn keine die Zufahrt beschränkenden Einrichtungen oder Sperrzeichen angebracht sind
    * Bahnhofsvorplätze
    * alle der ordnungsgemäßen Benutzung dienenden Fahr- und Stellflächen eines im allgemein zugänglichen Parkhauses
    * Parkplätze von Gastwirtschaften und Hotels und private Garagen.

    Verkehrsübungsplätze oder Übungsplätze für Fahrsicherheitstrainings sind keine öffentlichen Straßen.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Informationen helfen konnten.

    Bei Fragen stehen wir Ihnen stets gerne zur Verfügung.

    Freundliche Grüße aus der ADAC Zentrale

    Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC e. V.)
    Mitgliederservice
    Mitgliedschaft+Versicherungen
    Tel.: 0 89 76 76 66 32
    Fax: 0 89 76 76 63 46 
    http://www.adac.de/impressum

    So und es wird einem geholfen, ich werde meinen Dicken ab sofort bei Inspektionen zu einer Freien Werkstatt bringen, ich verzichte somit auf die Volkswagen Mobgarant.

    MfG
    Burk hard


  • Hallo,
    ich interpretiere das Ergebnis entgegengesetzt.
    Verkehrsübungsplätze sind keine öffentlichen Straßen.
    Also wird Dir auf einem Geländeparcour nicht geholfen.
    Wenn Du allerdings eine Wasserfurt findest, die als öffentlche Straße gekennzeichnet ist, dann wird sicherlich das Fahrzeug dort herausgezogen.
    Aber das wird es hoffentlich sowieso, bevor es das Gewässer verunreinigt.

    Gruß