Hallo zusammen,
heute hat mich beim Räderwechsel mein Reifenhändler darauf aufmerksam gemacht, dass alle Fahrzeuge, die nach dem 01.11.2014 neu zugelassen werden, mit RDK ausgestattet sein müssen. Und das gilt für alle montierten Reifensätze. Das bedeutet letztendlich, dass man auch die älteren Sätze, welche man weiter auch auf dem neuen Wagen nutzen möchte, nachträglich mit Sensoren ausgerüstet werden müssen. Ausserdem kommen bei jeden Wechsel der Räder Zusatzarbeiten, wie Überprüfung der einzelnen Systeme und Anlernen der Elektronik dazu - Folge: die Kosten für einen Räderwechsel in Frühjahr und Herbst verdoppeln sich, von denen der Neuanschaffung bzw. Austausch der Sensoren nach ca. 6 Jahren ganz zu schweigen
Hier findet ihr noch einen TV-Bericht dazu
Grüße von Stephan