• Touareg KFZ Streuer Info


    Der Touareg wird automatisch als Kombinationskraftwagen besteuert.

    In Kopie ein Text des FA Passau:

    "Besteuerung von verkehrsrechtlich als PKW eingestuften Geländewagen / Kombinationskraftwagen
    Besteuerung von verkehrsrechtlich als PKW eingestuften Geländewagen / Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg (z.B. Fahrzeuge der "G- und M-Klasse" von Mercedes-Benz, "VW Touareg", "Porsche Cayenne" u.ä.) - Steuerbefreiung bei verkehrsrechtlicher Einstufung als Euro-4-PKW ?

    Die Besteuerung dieser Fahrzeuge wirft immer wieder Fragen auf, weil die Besteuerungskriterien Fahrzeugart wie z.B. PKW, LKW, die Besteuerung nach Hubraum oder Gewicht und die Bedeutung der Grenze von 2800 kg beim zulässigen Gesamtgewicht vom Bürger häufig nicht ohne weiteres nachvollzogen werden können, - vor allem dann nicht, wenn das Finanzamt die Eintragungen in den Kraftfahrzeugpapieren nicht der Besteuerung zugrunde legt.

    Die Einstufung dieser Fahrzeuge und ihre Besteuerung ergeben sich für das Finanzamt zwingend aus den nachfolgend dargestellten Grundsätzen:

    § 8 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) unterscheidet nur zwischen "PKW" (Nr. 1) und "anderen Fahrzeugen" (Nr. 2). Danach sind PKW nach dem Hubraum und unter Berücksichtigung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen zu besteuern (z.B. Euro 3, Euro 4). Bei anderen (sonstigen) Fahrzeugen bemisst sich die Steuer dagegen nach dem zulässigen Gesamtgewicht.

    Die Einstufung des Fahrzeugs als PKW oder anderes Fahrzeug ist daher von entscheidender Bedeutung.

    Diese Einstufung muss das Finanzamt vornehmen. Dabei richtet es sich zwar in aller Regel nach den Vorgaben der Zulassungsstellen, es ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht an die Entscheidungen der Zulassungsbehörden und die entsprechenden Eintragungen in den Fahrzeugpapieren gebunden. Das Finanzamt muss vielmehr in eigener Zuständigkeit prüfen, ob ein Fahrzeug als "PKW" oder als "anderes Fahrzeug" einzustufen und daher nach dem Hubraum oder dem Gewicht zu besteuern ist (BFH-Urteil vom 29.4.1997, BStBl. II 1997 S. 627).

    Der BFH hat weiter entschieden, dass Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg als "andere Fahrzeuge" im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG anzusehen und damit nach Gewicht zu besteuern sind, wenn sie wahlweise vorwiegend zur Personen- oder zur Güterbeförderung geeignet, d.h. so genannte Kombinationskraftwagen sind (Urteile vom 31.3.1998, BFH/NV 1998 S. 1264, und BStBl. II 1998 S. 487).

    Der BFH geht dabei davon aus, dass ein Kombinationskraftwagen auch dann vorliegt, wenn ein Fahrzeug neben dem Fahrer- und Beifahrersitz mit einer Hecktüre sowie wegklappbaren Sitzbänken ausgestattet ist. Die wahlweise überwiegende Eignung zur Güterbeförderung setzt voraus, dass die Ladefläche (bei weggeklappten Sitzen) die zur Personenbeförderung dienende Fläche übertrifft. Dies ist bei den oben genannten Fahrzeugen der Fall.

    Diese den Finanzämtern von Gesetz und Rechtsprechung vorgegebene kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung der oben genannten Fahrzeuge als "anderes Fahrzeug" hat daher zwangsläufig zur Folge, dass trotz einer verkehrsrechtlichen Einstufung als "Euro-4-PKW" keine (befristete) Steuerbefreiung nach § 3 b KraftStG gewährt werden kann, weil nach dieser Vorschrift nur das Halten von "PKW", nicht aber das von "anderen Fahrzeugen" begünstigt ist. "

    Das heisst, egal ob Euro 3 oder 4, egal ob Diesel oder Benziner, der Wagen wird nach Gewicht besteuert!


    ich habe vor Zulassung bei meinem Finanzamt angerufen, und habe die Sachbearbeiterin auf die Gewichtsbesteuerung hingewiesen (==> BFH-Urteil VII-R-60/97 vom 26.08.1997
    Beschreibung: Ein für die Güter- und Personenbeförderung eingerichtetes Fahrzeug (Kombinationskraftwagen) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen ist kein nach dem Hubraum zu besteuernder Personenkraftwagen, sondern ein nach dem zulässigen Gesamtgewicht zu besteuerndes "anderes" Fahrzeug.).

    Das war`s dann auch schon, ... der Steuerbescheid kam dann und ich habe die 172,- € gelöhnt.

    Der Touareg hat ein zgg von 3080kg, ist allso nach gewicht zubesteuern,
    Du oder Dein Händler braucht ihn nur zulassen, dann bekommt das Finanzamt vom Verkehrsamt bescheid,
    die stellen den Steuerbescheid aus und Du mußt für den Touareg 185.-€ Steuern zahlen.
    So ist es hier im Kreis Herzogtum Lauenburg.
    Wenn Du einen unfähigen Beamten erwischst mußt Du einen Formlosenantrag zum Finanzamt schicken.

    Dein VW-Händler übernimmt normalerweise paar Tage vor Abholung die Anmeldung bei der Zulassungsstelle für den Tag der Abholung und gibt Dir Deine Wunschkennzeichen mit auf die Reise nach WOB. Die Zulassungsstelle meldet dem zust. FA die Zulassung des Fahrzeuges zum genannten Termin. Der Steuerbescheid kommt dann ganz "von alleine".

    Du kannst Dir natürlich auch ein Kurzzeitkennzeichen nach WOB mitnehmen und dann erst die endgültige Anmeldung vornehmen. Ist aber umständlicher.

    (Beitrag aus mehreren Beiträgen zusammengeschnitten, verschiedene Autore, Credits where credits are due)

  • War wohl nichts mit automatischer Anmeldung als Kombi-Fahrzeug. Ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen (R5) 401,00 €. Gemäß Deinen Info werde ich mal Einspruch erheben, mal sehen war wird.

  • ich finde das ok
    schließlich ist DER DICKE ein PKW
    die gesetzeslücke sollte geschlossen werden
    das hat meiner meinung nach nichts mit neid zu tun, sondern mit steuergerechtigkeit
    es betrifft ja nicht nur geländewagen, sondern auch andere fahrzeuge (z.B. den T5 von VW)

  • Hallo zusammen,

    ich habe mal als Info die jährliche Steuerbelastung berechnet, wenn der Touareg zukünftig tatsächlich als PKW besteuert werden würde:

    *** R5 TDI ***
    386 EURO (wenn EURO 3 Einstufung)
    401 EURO (wenn EURO 2 Einstufung)

    *** V6 ***
    216 EURO

    *** V8 ***
    283 EURO

    *** V10 TDI ***
    772 EURO (wenn Euro 3 Einstufung)
    802 EURO (wenn Euro 2 Einstufung)

    Bei den Dieseln ist in diesem Fall die Einstufung nicht klar. Nach Kombifahrzeug Einstufung wird die Schadstoffnorm Euro 3 erfüllt, bei reiner PKW Einstufung nur die Schadstoffnorm Euro 2. Allerdings birgt genau dieses Thema den meisten Zündstoff, denn eine Zulassung von Neufahrzeugen, welche nur die Schadstoffnorm Euro 2 erfüllen, ist nicht mehr möglich.

    Da die Fahrzeughersteller bei diesem Thema allerdings auf gesetzgeberische Planungssicherheit und Vorlaufzeit für die Entwicklung verweisen können, wird das bestimmt ganz spannend, wie sich das entwickelt. Eine Aussage wie "Wir werden auf die Bedenken und die Entrüstung der Fahrzeughersteller nicht eingehen" ist daher genauso lächerlich, wie unzutreffend.

    gruß
    Heinz

  • Ich habe nichts gegen Gerechtigkeit und natürlich hat der Steuervorteil nicht den Ausschlag gegeben bei meiner Entscheidung für den T. Allerdings wird in der Presse dieses Thema der Gesetzeslücke ausschließlich mit Verweis auf SUV's gemacht, wodurch natürlich beim Leser der Eindruck entssteht, dass diejenigen die sich eh ein solches Auto leisten können, auch noch schamlos Gesetzeslücken ausnutzen. Mir geht es um die bewusste Stimmungsmache gegen SUV's und deren Eigentümer/Fahrer!!

  • hi zusammen,

    Heinz

    Ja, die Sache mit der Einstufung wird auf Grund der Zulassung interessant.
    Ein Freund und Anwalt teilte mir übrigens grade mit, dass Fahrzeuge, die zum ZUlassungszeitpunkt eigentich nicht die Norm erfüllen, bei einer harten Gesetzesänderung sogar stillgelegt werden könnten.
    LOL
    Da kommt man morgens raus und die Stadtplakete ist ab.

    @toffibo

    da gebe ich Dir vollkommen recht. In den Medien wird nur gegen SUV-Fahrer mobil gemacht. Und glaubt mir, der Neid ist da ein riesen Faktor, besonders bei der Bevölkerung. Denn die ganze Diskussion ist Wasser auf den Mühlen der Leute, die Touareg, ML und X5 Fahrer eh schon dumm angucken und die Nase rümpfen.
    Das machen die bestimmt nicht wegen der Umwelt oder der Steuerlücke, sondern meist ist dies der Neid nach dem Motto: "Guck dir den, mit dem dicken Schlitten an. Also sowas, nee!!"
    Das man dafür was gemacht hat, um den Wagen zu haben interessiert nicht.


    Sprecht mal T4/T5-fahrende Familien an. Macht mal gegen die in den Medien mobil. Da werden viele sagen, dass die doch eh mit den 2/3-Kindern es in der Zeit hart haben und jetzt sogar noch mehr für ihr Familien-Fahrzeug zahlen müssen.

    Aber lassen wir den Ärger draussen. Die Politik wird uns richtig lenken.:D

  • Hallo Nemo!!

    Ich muss Dir voll und ganz Recht geben. Ich bin 10 Jahre lang Bulli-Fahrer gewesen. Im März meine T4 Generation verkauft und auf einen Touareg R5 in schwarz umgestiegen.
    Auch bei meinem T4 hatte ich ein zul. Gesamtgewicht von 2,81 t und konnte nach Gewicht besteurt werden. Kein Ar... hat das interessiert.

    Nachedem ich hier z.B. in die Firma mit meinem R5 angefahren kam, entgleisten viele Gesichter!!
    WIE KANN DER SICH EINEN TOUAREG KEUFEN UND LEISTEN????

    Hätte ich mir einen T5 comfortline für fast 50.000 EURO gekauft, hätte diese wiederrum keinen interessiert.
    Das der R5 fast 5000 EURO günstiger war, glaubt mir keiner!!

    Ist der selbe Effekt, als wenn ihr Euch einen Golf für 35000 EURO ordert (geht das so teuer??) ist das völlig uninteressant. Holt euch einen alten Benz für für nen paar EURO und schreien sie alle. AH, jetzt bist du also Benzfahrer.

    Manchmal kann man halt nur den Kopf schütteln.

    Zur Steuer!

    Mein zuständigen FA meint, dass - wenn überhaupt - die Steueranpassung (..oder wie es haissen soll) nicht vor 2006 kommen wird!!

    Gruß Klaus

  • Hi Klaussz,

    Ich habe schon vor einiger Zeit das Thema mit meiner Steuerberaterin durchgekaut. SIe hofft auch auf 2006/2007 oder auf einen Regierungswechsel:D
    Ansonsten durchforstet sie jetzt andere Lücken. Also abwarten. Wir werdens bestimmt erleben.

    PS:
    Mit dem Golf V und 35t€ geht.
    Hab mir mal sonn Ding bei meinem Händler zusammengebaut.
    Echt deprimierend die Preise:mad:

  • Hi alle,
    wer glaubt denn nicht, das selbst im Falle einer Änderung, nicht VW urplötzlich mit einem Rußfilter auf dem Markt kommt, mit dem man nach Einrüstung mind. die Euro 3 erfüllt........und aus diesem Grunde mache ich mir keine Sorgen wegen einer STILLLEGUNG!
    Davon abgesehen ist es so schwierig, zwischen gewerblichen und solchen wie mir ("Privati"), SUV oder gänzlich 2,8t zu trennen, wir werden sehen und uns überraschen lassen müssen!
    Cu
    M.B.
    P.S.: Und ich würde auch für 500€ Steuer im Jahr fahren..........und wenn es nur zum Brötchen holen ist......:D

  • @borko
    da kann man sehr wohl trennen!
    wenn man die kriterien für ein nutzfahrzeug für die besteuerung heran ziehst, mußt du deine rücksitzbank und die hinteren gurte auf dauer entfernen.
    ich find das ok. das geht schließlich in die richtung steuergerechtigkeit. es gibt keinen grund für solch ein privileg bei SUV und VANS.
    die hersteller müssen halt "nur" die PKW abgaswerte einhalten.
    das geld haben wir wohl alle über.

  • owolter:
    Ich glaube, um das Geld geht es wirklich nicht. Wer sich einen Touareg kauft, wird auch die paar Euro Steuern mehr noch verkraften.

    Das mit dem Nutzfahrzeug ist so übrigens nicht richtig. Steuerlich korrekt spricht man zwischen 2,8t und 3,5t vom Kombinationsfahrzeug, d.h. von einem Fahrzeug, dass sowohl dem Personentransport als auch dem Lastentransport dienen kann. Es gibt keine Anforderung die hintere Sitzbank und die Gurte dauerhaft zu entfernen. SUVs sind ja auch Lastesel, z.B. für Landschaftsgärtner. Da fährt der Inhaber seine 3 Mitarbeiter zur Baustelle und bringt auf dem Hänger gleich sein ganzes Material mit.

    Du erwähnst mehrfach den Begriff Steuergerechtigkeit. Oh wie wäre das so schön, wenn es eine Steuergerechtigkeit gäbe. Aber davon ist Deutschland weiter entfernt, wie die Erde von der Sonne. Wenn Steuergerechtigkeit der wirklich Grund für die jetzige Diskussion wäre, dann bin ich sofort dafür. Dann aber bitteschön für ALLE und ALLES. Sofortige Kappung ALLER Subventionen, Streichung aller Zulagen (u.A. Eigenheimzulage, Entfernungspauschale, Aufbau Ost, ...), dafür ein einfaches lineares Steuersystem 10% / 20% / 30%. Fertig!

    Genau darum geht es aber nicht, sondern es geht nur darum wieder eine neue Einnahmequelle für den maroden Staatshaushalt zu eröffnen. Und solange dieser Staat sich nicht endlich konsolidiert, seine eigentliche Aufgabe begreift, und beginnt zu SPAREN, bin ich gegen jegliche Form von Steuererhöhung.

    Was mich in dieser Diskussion in der Öffentlichkeit momentan auch so ärgert, ist die Tatsache, dass SUV Fahrer als Steuersünder hingestellt werden. Wer sich auf Staatskosten (also Allgemeinkosten) fremdvermietetes Eigentum verschafft, gilt als geschickt. Wer ein schweres Auto fährt als Steuersünder. Das ist doch Humbug. Wobei der SUV Fahrer dass Auto bestimmt nicht kauft, um Steuern zu sparen. Denn die Rechnung geht nicht auf. Soviel Steuern können gar nicht gespart werden, um die höhere Mehrwertsteuer für das teurere Fahrzeug wieder rein zubekommen. Aber fremdvermietetes Eigentum wird in voller Absicht erworben, um Steuern zu sparen. Hier sprechen wir übrigens nicht über die Peanuts von 200 Millionen, sondern über einen Betrag von über 5 Milliarden im Jahr.

    Wie Du siehst, gibt es immer verschiedene Betrachtungsweisen. Wenn es nur um Steuergerechtigkeit geht, hast Du ja Recht. Aber so einfach ist es, wie so oft, leider nicht.

    gruß
    Heinz

  • Hi,

    wieder einmal ein Glanzstück Deutscher Politik. Nun hat ein Wirtschaftszweig zaghafte Zuwachsraten und was machen wir in unserem Lande? Na klar, alles wieder kaputt, die Steuer muss rauf.

    Nebenbei bemerkt, ist das alles nicht logisch (ja, ich weiss, das mit der Steuer ist nie logisch, siehe Subventionen, Abschreibungen etc...). Das Argument des hohen Treibstoffverbrauch kann nicht gelten, da viel Verbrauch = viel Benzinsteuer ist und damit abgegolten, oder habe ich da was verpasst?
    Da die KFZ Steuer nie wieder in den Strassen(aus)bau zurückfliesst, sie ist wohl keine zweckgebundenen Steuer, ist die Diskussion müßig. Das zeigt, wo wir in Deutschland sind....

  • Servus,
    owolter
    sorry, war zwei Tage nicht da, sonst hätte ich schon eher geantwortet......
    Ich glaube nicht, das es einfach ist zu unterscheiden...denn gewerbliche Nutzung heißt nicht unbedingt Blumenzwiebeln kutschieren..(nix gegen Gärtner!).
    Ich bin fest davon überzeugt, daß es bei einer Pauschalisierung wieder die Falschen treffen wird, da ein konkreter, GERECHTER Trennstrich bei der Art und Weise, wie diese Diskussion(oder besser Diffamierung) geführt wird, gar nicht gewünscht ist.
    Und sorry Heinz, ein leichter Widerspruch(aber nur ein kleiner...;) ), die Pendlerpauschale abschaffen wäre m. E. mit das schlimmste, was man machen kann. Hier würden nämlich auch diejenigen bestraft, die aufgrund von persönlicher "Not" diese Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen!! Es gibt Dinge, da scheint es keine gerechte Lösung derzeit zu geben....
    Ansonsten bin ich aber mit Heinz dáccord!
    Zu guter letzt; es ist müßig, sich angesichts der neuen angeblichen Steuerlöcher über diesen, nehmt mir den Ausdruck nicht übel, "Baby-Sch..." zu unterhalten! Wenn das Thema Sparerfreibetrag, Eigenheimzulage und was alles genommen werden kann um Löcher zu stopfen, weiterhin so behandelt wird wie derzeit, dann sind 200€ Differenz in der Kfz-Steuer wohl das kleinste Problem...und wenn nicht, dann geben uns die Spritpreise mit ihren ca. 70% Steuern den Rest!
    LG
    Michael
    Und vergesst eines bitte nicht: WIR klagen auf einem sehr hohen Niveau........

  • Dank eines Streuerschlupflochs waren Geländewagen ab 2,8 Tonnen Gewicht bislang steuerlich begünstigt. Doch damit ist Schluss: Der Bundesrat beschloss die Abschaffung des Steuerprivilegs.

    Besitzer schwerer Geländewagen müssen vom April nächsten Jahres an mehr Steuern zahlen. Der Bundesrat stimmte am Freitag der Abschaffung des Steuerprivilegs mit breiter Mehrheit zu. Dazu änderte er nicht das Kfz-Steuergesetz, sondern die Straßenverkehrszulassungsordnung. Damit werde aber der steuerlichen Sonderbehandlung solcher Fahrzeuge die Basis entzogen, hieß es in mehreren Landesregierungen.

    Kfz-Steuer nach Hubraum und Emissionen
    Noch können Geländewagen - auch privat genutzte Edeljeeps - als Nutzfahrzeuge angemeldet werden, wenn sie schwerer als 2,8 Tonnen sind. Im bisherigen Paragraf 23 Absatz 6a der Straßenverkehrszulassungsordnung heißt es: "Als Personenkraftwagen sind auch Kraftfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 Tonnen zu bezeichnen...". Aus dieser Definition leiteten die Finanzämter im Umkehrschluss ab, dass schwerere Fahrzeuge wie Nutzfahrzeuge, also nach Gewicht und damit günstiger besteuert werden als Pkw, hieß es bei den Experten der Länder. Da dieser Paragraf nun aber vom Bundesrat gestrichen worden sei, greife die normale Kfz-Steuer nach Hubraum und Emissionen.

    Die bisherige Gewichts-Besteuerung bringt den Besitzern solcher Fahrzeuge derzeit eine Steuerentlastung bis zu 80 Prozent. Dieser Vorteil macht im Einzelfall mehrere hundert Euro im Jahr aus.

    Mehreinnahmen von 37 Millionen Euro erwartet
    Derzeit gibt es in Deutschland nach Angaben der Bundesregierung etwa 212.000 begünstigte Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen. Von ihnen könnten die Länder bei Beseitigung des Privilegs künftig etwa 37 Millionen Euro Steuern mehr kassieren als bisher. Das wären etwa 0,5 Prozent der gesamten Kfz-Steuereinnahmen der Länder, die 2003 insgesamt 7,3 Milliarden Euro ausmachten. Die Länder, die für diese Steuer zuständig sind, hatten in verschiedenen Konferenzen ihrer Finanz- und Umweltminister die Absicht bekräftigt, das Steuerprivileg zu beseitigen.


    DPA Meldung vom 24. September 2004


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