Elektronisches Fahrtenbuch

  • ...Es nützt nichts eine Berechnung incl. Wertverlust aufzustellen mit dem Steuerberater und der Arbeitgeber zahlt Dir pro Kilometer diese Pauschale nicht.

    Gruß:winken:
    Niels


    Es geht nicht um eine Geltungmachung gg. dem Arbeitgeber. Dieser zahlt immer die Pauschale, egal ob Fiat 500 oder VW Touareg.

    Soweit ich informiert bin (und so argumentiert auch der AG), kann die Differenz der Pauschale (hier 30 Cent/km) zu den Istkosten (z.B. 63 Cent/km) steuerlich geltend gemacht werden. Also in diesem Beispiel 33 Cent/km.

    Diese beispielhaften 60 Cent/km kosten müssen aber belegt werden. Und das geht nur, wenn ich den Wertverlust einkalkuliere.

    Nun nochmal die Frage: Wie bekomme ich den Wertverlust heraus (wenn nicht über eine Abschreibungsregelung). Bei Leasing wäre das jetzt kein Problem - aber bei Kauf?!?!?.

    Wer weiss weiter?:confused:



  • Nun nochmal die Frage: Wie bekomme ich den Wertverlust heraus (wenn nicht über eine Abschreibungsregelung). Bei Leasing wäre das jetzt kein Problem - aber bei Kauf?!?!?.

    Wer weiss weiter?:confused:

    wie wäre es mit der Schwacke-Liste -> Händler-Einkaufspreis, 1 * jährlich sollte doch reichen für eine Steuererklärung.

    Das FA nimmt auch immer diese Liste (habe ich zumindest selber mal beim Prüfer gesehen....) um den realistischen Zeit-Wert zu beurteilen, wenn ein Geschäftsfahrzeug aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen überführt wird (der Buchwert wird da nicht anerkannt!!).