v10 aus Canada - Preisunterschiede

  • Einfach mal mit dem Configurator in Canada gespielt.

    Das die Preise unterschiedlich sind wußten wir schon. Aber es ist doch immer wieder erstaunlich wie groß die Unterschiede sind. Bei dem aktuellen Beispiel ist es der v10 Vollausstattung. Im Vergleich mal knapp 35,000€ billiger. (Fast 70k DM!!!!)
    Das ist schon ein großer Unterschied!!!

    :wand:


    Base MSRP $88,040

    Engine: 5.0L V10 TDI DOHC STD

    Transmission: 6-Speed Automatic w/Tiptronic STD

    3.27 Axle Ratio STD

    GVWR: 3,155 kgs (6,956 lbs) STD

    Tires: P255/55VR18 AS STD

    Wheels: 8.0J x 18" Alloy STD

    Heatable Front Comfort Seats STD

    Nappa Leather Seat Trim N/C

    Monotone Paint Application STD

    Radio: Premium VI AM/FM Stereo w/6 CD Changer N/C

    Luxury Package $7,250

    Tire Pressure Monitoring System $670

    4-Corner Air Suspension STD

    Destination charge $695

    Total MSRP*: $96,655

    = 96,655.00 CAD

    Canada Dollars = 59,091.10 EUR


    1 CAD = 0.611361 EUR 1 EUR = 1.63569 CAD

  • Hallo Oliver,

    wenn es richtig ist, das hier noch 10 % Einfuhrsteuer wegen Drittland und 16% Einfuhrumsatzsteuer drauf kommen? ca. 15.400,-- Euro, dürfte man das Fahrzeug doch wohl für 20.000,-- Euro nach Europa bekommen und hätte DVD-Navi!

    Gruß

  • Die aufgeführte Ausstattung kostet hier aber keine 95 T€,
    schätze eher um die 78 oder so, oder wurde die Abweichung
    von der Serienausstattung berücksichtigt (bereinigt) ?

    Gruß
    andreas

  • betr. Einfuhr

    Kleiner (von mir nicht überprüfter) Tipp:

    Von Kanada nach Großbritannien überführen (innerhalb des Commonwealth)

    Dann von Großbritannien nach Deutschland überführen (GB ist EU, daher kein Drittland mehr)

    Soll jede Menge Zoll und Steuer sparen.

  • @andreas

    Die "Normalausstattung" ist in Canada viel größer als bei uns. Da sind alle anderen Extras dann schon mit drin. Werde den config nochmal machen und die Serienausstattung mit posten.

    weide_de

    gut zu wissen

    Info:

    Laut meinem Händler übernimmt VW übrigens doch die Garantie, auch wenn das Fahrzeug aus den Staaten kommt. Probleme kann es bei Erstazteilen wohl geben. Aber sonst dürfte das kein Problem sein. Man sollte das ganze mal weiter erforschen und eine offizielle Aussage von VW bekommen. Die Gewinnspanne ist ja schon extrem gross!

  • Hallo zusammen,

    bitte immer wieder bedenken, dass der Canadian Dollar zumindest teilweise momentan auch den Abgesang des US Dollar mitmacht. Das erklärt neben den fehlenden Mehrwertsteuer im Kanadapreis einen Teil der Diskrepanz. Aber bei den momentanen Wechselkursen kann sich eine Einfuhr tatsächlich lohnen.

    Was den Umweg Großbritanien angeht - Obacht: Bei der Berechnung des Zollwertes muss immer das Ursprungsland und das Herstellerland angegeben und berücksichtigt werden, sodaß bei der deutschen Einfuhr immer noch das Ursprungsland Kanada gilt. Bei der Doppeleinfuhr wird man auch nicht umhinkommen zweimal Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Auch wenn ich den Part Commonwealth-Verzollung nicht beurteilen kann, glaube ich nicht, dass sich dieser Umweg auch nur ansatzweise rechnet.

    gruß
    Heinz

  • Da bist du nicht ganz richtig davor: Spanien und Portugal haben gerade ein großes Problem mit der EU-Kommision, da sie immer noch EUROPARECHTSWIDRIG Einfuhrsteuer nehmen, wenn ein Deutscher mit seinem Kfz von D nach E oder P übersiedelt.
    Sobald eine Ware in EIN Land der EU ordnungsgemäß eingeführt wurde (dh dort alle Zölle, Umsatz- oder Einfuhrsteuern gezahlt wurden) darf im EU-Binnenmarkt keine weitere Steuern oder Zölle erhoben werden (Behinderung des freien Warenverkehrs).

    Es soll (!) eine ermäßigte Steuer (Zoll) anfallen, wenn aus einem Commonwealth-Staat ins Mutterland eingeführt wird und nur so soll es sich rechnen.

    Aber wie gesagt, ich kann NICHT aus eigener Erfahrung berichten, ein Mandant hat es so von mir gemacht. Sollte ich weitere Informationen erhalten, werde ich das hier selbstverständlich posten.

    Für Unternehmer ist im übrigen die Einfuhrsteuer im Wege der Vorsteuerabzugsberechtigung wohl sowieso kein Thema.

  • Das mit der Einfuhrsteuer ist für Unternehmer richtig. Für Privatleute bleibt es aber ein Thema.

    Ansonsten kann man ja mal versuchen ein Fahrzeug in Deutschland ohne Fahrzeugbrief anzumelden. Und woher wird der Fahrzeugbrief eines in Britanien importierten Kanadischen Fahrzeugs wohl stammen? Und dann dem deutschen Zoll klar zu machen, dass man Zoll schon ordnungsgemäß in Britanien gezahlt hat? Hmm? Viel Spaß. Vieleicht ist es natürlich für ein knapp 100.000 Canad. Dollar teures Fahrzeug, dass es auch in Deutschland gibt, viel einfacher, als für eine 150 Pfund teure Software, welche ich als kostenfreies Update (CD) nur aus England beziehen kann (und nach 14 Tagen hin- und her und 7 Formularen in 10 facher Ausfertigung endlich vom Zollamt hierher bekommen habe).

    gruß
    Heinz

  • Einspruch:
    der Trick zieht nicht!
    Das Fahrzeug wird von einem Drittland (Nichtmitglied oder Nichtvollmitglied in die EU), in ein Mitgliedsland der EU eingeführt. Wird es nun innerhalb der EU in ein Mitgliedsland der EU weitergeleitet = Einfuhr Deutschland so entfällt zwar der in Deutschland gültige Umsatzsteuersatz, oder der GB-Satz wird vergütet und der D-Satz wird erhoben nicht aber die im Abnehmerland gültigen Einfuhrsteuern aus Drittländern.
    Diese können durchaus unterschiedlich sein. Sie richtigen sich nach Warenart und innerhalb der Warenart (z.B Kraftfahrzeugen) noch nach Nutzungsart oder anderen Kriterien. Diesel- oder Benzinmotor.
    Die genauen Sätze erfahrt ihr unter http://www.zoll.de. Viel Spaß dabei!
    Spätestens bei der Zulassung (natürlich mit dem dann von VW besorgten deutschen KFZ-Brief) geht eine Mitteilung an das zuständige FA (Zoll) wegen der Deklaration der Einfuhrsteuer (Zoll) und der Einfuhrumsatzsteuer (z.Zt. 16% = MwSt).
    Und nu geht der Spass erst richtig los.
    Wer dass als Privat- oder Nichtprofi über sich ergehen lassen will? Noch mehr Spasssssss!

    Hier sollte man sich schon inländischen Importeuren in die Hand geben, die daran zwar auch verdienen wollen, sollen aber dann funzt es wenigstens und man hat einen Endpreis
    free Home und nicht foB.

    Und letztendlich macht es keinen Unterschied ob man nun Otto-Normalverbraucher oder Umsatzsteuerabzugsberechtigter ist, also gewerblich ist.

    Die Einfuhrsteuer ist Weck!

    Das ist zumindest mein Kenntnisstand nach mehreren Versuchen etwas derartiges in Gang zu bringen.

    Etwas anders sieht es aus, wenn man z.B. das Fahrzeug in den P.S.A. kauft und dort selbst nutzt und nach 6 Monaten nach Deutschland zur weiteren eigenen Nutzung einführt.

    Aber wer das genau wissen will, der muß erst einmal einen Finanzbeamten finden der das weiß oder einen Finanzbeamten kennen der einen Finanzbeamten kennt der das weiß.

    Wer sagt einem dann aber, dass das alles richtig ist was der weiß?

    :confused: :confused: :confused:

    Gruß

  • Hallo Hannes,

    genau so ist es. Bei der Aufzählung der Finanzbeamten hast Du allerdings die Zöllner in den Zollämtern vergessen. Ich habe selten solche .......(selbstzensur)..... Leute kennengelernt. Man glaubt es nicht, was es alles gibt. Da kam dann mein Glaube an unseren guten alten Finanzbeamten wieder zurück. :D

    gruß
    Heinz

  • Hallo, ich muss dazu sagen , ein fahrzeug aus USA oder CA lohnt sich.

    Ich habe selbst mir einen gebrauchten AUDI ALLROAD 2.7 geholt, verzollt, versteuert etc. Am Ende (inkl. Umbau) kostete mir dieser EUR 23.000,00 , das günstigste Angebot bei mobile war damals EUR 28.000,00 bzw. die gingen bis 40.000,00 hoch. UND, der kurs war damals nur 1,21 EUR / USD

    Beim Touareg ist das so, dass 2004 Baujahr mit ca. 10.000 miles für ca. 55.000 -60.000 USD , also ab 41666,00 EUR zu haben ist. Dazu muss mann folgendes rechnen : fracht, zoll, steuern, umbau, TÜV, Zulassung - also kommt ihr auf ca. 53000 - 55000,00 EUR all in.
    Das sind noch gute 7000,00 - 10000,00 EUR Unterschied zu Preisen in D.

    Was Zoll und Steuern angeht, so beschäftige ich mich unter anderem beruflich damit, und kann nur sagen, diese werden auf jeden fall anfallen -Es gibt keine Zulassung ohne der Zollunbedenklichkeitsbescheinigung. (Einzigste Ausnahme - Umzugsgut, jedoch müss das Fahrzeug länger als 6 Monate auf euch in USA zugelassen sein.

    Grüße



  • Ich finde es nicht alleine toll, das wir jetzt einen Fachmann im Verein haben.
    Nein, auch Hut ab für Deinen Mut, das Du dich geoutet hast.

    Mein Lebber, nun kannst Du Dich aber auf etwas gefaßt machen!

    Hast Du das bedacht? Oder war es bewußt, Du Schlitzohr?

    Gruß

  • Zitat von weide_de

    Spanien und Portugal haben gerade ein großes Problem mit der EU-Kommision, da sie immer noch EUROPARECHTSWIDRIG Einfuhrsteuer nehmen, wenn ein Deutscher mit seinem Kfz von D nach E oder P übersiedelt.
    .

    @ Weide

    Ich habe grad einen in Deutschland zugelassenen PKW an meinen Zweitwohnsitz nach Spanien exportiert und dort auf meinen Namen angemeldet.
    Da waren weder Zoll, noch Einfuhr- oder Einfuhrumsatzsteuer fällig, lediglich die jährlich zu entrichtende KFZ Steuer. Bis auf die in Spanien lästige Behördenlauferei ging das sehr problemlos.

    Gruß

    Chris