• Hallo liebe Touareg-Freunde. Bin hier neu im Forum und möchte mich gleich mit einer Frage an Euch wenden. Ich fahre seit April einen Touareg(BJ 2009, vom VW-Händler gekauft) und bin sehr zufrieden mit dem Fahrzeug. Nun leuchtet hin und wieder der Hinweis auf, dass das Kurvenlicht nicht funktioniert. Da ich eine Zusatzgarantie(VW VVD PerfectCar-PRO) abgeschlossen habe, dachte ich, kein Problem. Der Werkstattmeister erklärte mir, dass das Steuergerät und der Scheinwerfer defekt sei. Das Steuergerät übernimmt die Versicherung, den Scheinwerfer nicht. In den Gerantiebestimmungen steht, dass ua. das Scheinwerfergehäuse aus der Garantie ausgenommen ist. Nun ist ja nicht das Scheinwerfergehäuse defekt, sondern irgendein elektronisches Bauteil aus dem Scheinwerfer. In der PRO Version der Garantie steht wörtlich:"...gewärmt zusätzlich die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Bauteile. " Der Meister erklärte mir, dass es diese elektronischen Teile einzelt nicht gibt. Ich verstehe das nicht. Habt Ihr da ähnliche Erfahrungen, bzw einen Tipp für mich? Der Scheinwerfer kostet wohl 650,-€.
    Vielen Dank im vorraus.

  • Hallo,

    habe auch eine Pefect Car Pro-Versicherung.
    Laut § 3 ist nicht nur das Scheinwerfergehäuse ausgenommen, sondern auch Gasentladungslampen an sich. Der Xenonscheinwerfer ist eine Gasentladungslampe. Somit dürfte die Aussage des Meisters richtig sein.

    Grüße

  • Ja, die Leuchtmittel(Xenon, Glühlampen etc.) sind von der Garantie extra ausgenommen. Das ist ja das was mich stutzig macht - man hätte dann doch den Scheinwerfer komplett aus der Garantie nehmen können. Für mich als Laien ist das Scheinwerferhehäuse, das Gehäuse vom Scheinwerfer ohne die Elektronik , Stellmotoren und Anderes. Sonst hätten sie die Leuchtmittel ja auch nicht rausgenommen.

  • [...] Ich fahre seit April einen Touareg(BJ 2009, vom VW-Händler gekauft) und bin sehr zufrieden mit dem Fahrzeug. Nun leuchtet hin und wieder der Hinweis auf, dass das Kurvenlicht nicht funktioniert.[...]

    Hallo Käpten

    Du hast doch bestimmt eine Gebrauchtwagengarantie über ein Jahr vom VW-Händler?
    Frag doch den mal zuerst.