Werksgarantie-Übernahme?

  • Hallo,

    bei meiner Suche nach einem T2, hat mir ein Verkäufer gesagt, dass die Werksgarantie bei einem Wiederverkauf vom neuen Eigentümer nicht übernommen werden kann. Es würde in dem Fall dann eine Gebrauchtwagengarantie auf das Fahrzeug gegeben werden. Ist das so richtig? Dann hätte sich ja auch eine mögliche Verlängerung der Werksgarantie erledigt.

    Ich kenne das eigentlich nicht so. Beim Verkauf meiner beiden letzten Suzuki Grand Vitara, konnten die neuen Eigentümer immer die noch bestehende Werksgarantie übernehmen und eine Verlängerung dazukaufen.

    Wer kann mir dazu näheres sagen?

    Gruß Kai

  • Moin Kai
    meiner kam aus dem Pool der VW AG und ich habe ganz normal die Garantie gehabt und auch schon beim Kauf zusaetzlich die Verlaengerung fuer weitere 2 Jahre mit abgeschlossen. Kann leider momentan nicht mehr genau sagen was es gekostet hat aber ich meine so zw.800 und 1000EUR war das.
    Da solltest du deinen VWhaendler nochmal nach fragen. Evt. ist das bei dir aber anders da der Dicke ja ein Leihwagen war. Ohne wuerde ich es nicht mehr machen wollen.
    LG Kurt
    :winken:

  • Hallo Kai,

    bezüglich der Werksgarantie Übernahme innerhalb der ersten 2 Jahre kann ich Dir leider nichts sagen.
    Jedoch bietet VW über seine Versicherungs-Service jetzt eine Garantie Verlängerung an, die man im Anschluß abschließen kann.
    Ich habe dies jetzt getan nachdem bei mir die Sachmangelhaftung (Gebraucht gekauft als "Welt-Auto" vom VW-Händler) nach einem Jahr abgelaufen ist.
    Für den T kostet dies jetzt € 648,00 für ein Jahr und kann dann auch wieder verlängert werden.

    Gruß
    Boris

  • Die Garantie sollte unabhängig vom Bestizerwechsel fortbestehen.

    Bzgl Garantieverlängerung:

    Die "Verlängerung" der Originalgarantie verlängert diese nicht in vollem Umfang. Es sind wichtige (und teure) Komponentan ausgenommen, ZB Luftfederbeine und Wellendichtringe (ich weiß, die sind nicht teuer, aber der Arbeitsaufwand...)

    Ich würde mich noch nach Anbietern umsehen, die diese Ausschlüsse nicht drin haben, hab ich aber zu spät gemerkt (Erst gefreut, dann die 500€ für den Wellendichtring der Vorderachse selbst gezahlt....:()...


    Viel Erfolg

    Achim

  • Hallo zusammen,
    habe mich jetzt nochmals direkt bei meinem Händler informiert. Die noch bestehende Werksgarantie wird im vollen Umfang übernommen. Ich habe dann kurz vor Ablauf einmalig die Möglichkeit zu verlängern. Ich kann mich dann für ein, zwei oder drei Jahre entscheiden. Laut Händler richtete sich der Preis der Verlängerung unter anderem nach der Jahreskilometerleistung und der bisher gefahrenen Kilometer. Die Garantie wird dann auch auf eine Jahreskilometerleistung festgelegt. Ist das richtig so und was passiert, wenn ich mehr gefahren bin, als im Garantievertrag festgehalten wurde?


    Gruß Bulgai

  • Wenn ich mich recht erinnere, ist die Verlängerung zeitlich und Laufleistungsbegrenzt. Der Preis ist aber (je nach Variante) unabhängig von der bestehenden Laufleistung.
    Überschreitest Du die Garantielaufleistung vor Ablauf der Zeitgrenze, greift ab da die Garantie auch nicht mehr.
    Wie gesagt, ein Vergleich mit Drittanbietern kann nicht schaden...

    Viel Erfolg

    Achim