Hallo,
bei meiner Suche nach einem T2, hat mir ein Verkäufer gesagt, dass die Werksgarantie bei einem Wiederverkauf vom neuen Eigentümer nicht übernommen werden kann. Es würde in dem Fall dann eine Gebrauchtwagengarantie auf das Fahrzeug gegeben werden. Ist das so richtig? Dann hätte sich ja auch eine mögliche Verlängerung der Werksgarantie erledigt.
Ich kenne das eigentlich nicht so. Beim Verkauf meiner beiden letzten Suzuki Grand Vitara, konnten die neuen Eigentümer immer die noch bestehende Werksgarantie übernehmen und eine Verlängerung dazukaufen.
Wer kann mir dazu näheres sagen?
Gruß Kai