wieder eine Frage zur Felgen-Reifen-Kombination

  • Hallo

    ich weiß, es gibt schon gefühlte 1000 Threads zu diesem Thema.
    Aber ich kann leider die von mir benötigte (oder gewünschte) Kombination nicht finden.

    Ich würde mir gerne die folgende Kombi als Winterschuhe für meinen TI GP V6 zulegen.
    Platin P53 8x18 ET53 oder ET56 (hier das Gutachten der ET53: PlatinP53_ET53.pdf )
    235/60R18 oder 255/55R18

    Kann mir jemand sagen, ob diese Kombi erlaubt ist?
    Bzw. ob diese Eingetragen oder einzeln vom TÜV abgenommen werden müssen?

    Gruß
    Alexander

  • Nicht ganz passend zu dem Thema: Aber fand in Bratislava interessant, dass dort alle Touaregs vom Testgelände die Felgen vom T1 montiert hatten, und das obwohl VW die Kombination auf Grund der ET für die Serie nie freigegeben hat. Ist aber optisch nicht wirklich aufgefallen...

    MfG

    Hannes

  • Danke für die schnelle Antwort Thilo.

    Den Thread habe ich natürlich schon gefunden. (Ist ja nicht zu übersehen)

    Aber leider ist dort die von mir gewünschte Kombination nicht aufgelistet. Heißt das nun für mich, dass ich die Kombi nicht montieren lassen darf oder nur wenn ich sie vom TÜV absegnen lasse?
    Ich habe irgendwas im Hinterkopf, dass mit ABE so eine Einzelabnahme nicht nötig ist. Kann sein das ich mich hierbei irre.
    Falls ich beim TÜV vorfahren muß, kann ich diese Kombi problemlos eintragen lassen oder kann ich da auf Probleme/Widerstand beim TÜV-Prüfer treffen? Und wie hoch sind die Kosten für so eine Eintragung?

    Gruß
    Alexander

    Edit:
    Uuups, sorry.... Übersehen:

    Wenn's da nicht steht, hilft im Zweifelsfall wohl nur der TÜV.


    Also bleibt der TÜV nicht aus. Gibts da Probleme mit dieser Kombi? Kosten?

    Einmal editiert, zuletzt von Schraudsn (10. September 2013 um 18:45)

  • Also bleibt der TÜV nicht aus. Gibts da Probleme mit dieser Kombi? Kosten?

    Ich hatte das Thema mal bei OZ Felgen, die eine ABE für den Touareg hatten.
    Bei der HU hat der TÜV das Gutachten angemahnt, und die Verweigerung der Plakette angedroht.

    Daher mein Tip: Geh zum TÜV, zeig denen das Gutachten und lass Dir deren Meinung sagen.
    Dann bist Du sicher.

    Wenn das Gutachten eindeutig den Touareg beschreibt (ich habs mir nicht so genau angesehen), dann sollte nix schief gehen.
    Ich würde (nach der Erfahrung) einfach vorher hingehen und fragen, bevor der Werkstattmeister vom :) ganz aufgelöst anruft, weil ihn der Prüfer zur Schnecke macht. :zwinker:

    Gruß

    Thilo

  • Servus,

    steht doch alles im Gutachten drin:

    Für alle (beiden) Reifengrößen gilt:
    A02
    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
    Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
    so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
    Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
    A04
    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
    verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
    und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
    Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
    Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifenoder
    Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
    A05
    Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
    Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
    Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
    A07
    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
    Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
    A08
    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
    länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
    werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
    gleichem Abrollumfang verwendet werden.
    A09
    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
    vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
    A14
    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
    unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
    Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
    A19
    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
    von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
    müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
    hinausragen.
    S01
    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
    (siehe Seite 1) verwendet werden.


    Für die Reifengröße 235/60R18 zusätzlich:

    A11
    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
    Achsen verwendet werden.
    R37
    Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
    größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier
    oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
    T02
    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
    16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
    T03
    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
    16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
    T07
    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
    16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


    Für die Reifengröße 255/55R18 zusätzlich:

    A01
    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
    Kraftfahrzeugsachverständigen
    oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
    auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
    bescheinigen zu lassen.
    A30
    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
    K1c
    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
    genannten Bereich abgedeckt sein.
    K2b
    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
    genannten Bereich abgedeckt sein.


    Zusammengefasst:
    Für 255/55R18 brauchst du Flaps und eine Einzelabnahme mit Eintragung; für die kleinere Kombination nur eine Eintragung.

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Hallo Alexander ,

    bei der ABE steht doch alles drin was Du auf deinem T fahren darfst .

    Mit der ABE musst nichts Eintragen lassen . Aber die Zettel für die Felgen musst halt immer mitführen .

    Die Auflagen die dort drin stehen musst halt einhalten .

    gruß

    Werner

    PS: Eintragen und zum Tüv musst nur bei einem Teilegutachten oder einer Einzelabnahme für die es aber keine Zettelchen oder Freigaben gibt .
    Dies gilt nicht nur für Felgen - Reifen kombinationen !

  • ............und woran glaubst Du sonst noch?

    s. Uli, Abs. 1 unter A02
    Diese Erläuterungen sind korrekt.!

    Deine Aussage enthält zuviel Halbwahrheiten!
    Gerade bei Reifen-Felgenkombinationen, die nicht eingetragen sind, wird der Nachweis, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nicht erloschen ist, nur mit ABE, hinsichtlich der Kombination, schwierig.

    Gruß

  • Hallo Hannes ,

    wieviele Reifengrößen stehen in den Fahrzeugpapieren und wie viele in dem COC Papier ?

    Und wer hat schon das COC Papier gerade bei den älteren Fahrzeugen ?

    gruß

    Werner

  • A02 ist nicht so entscheidend, wichtig ist, dass bei den 255/55-18 die Auflage A01 dabeisteht --> Abnahme durch einen Sachverständigen.

    Sollte das nicht erfolgen, viel Spass...;)

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  • Zusammengefasst:
    Für 255/55R18 brauchst du Flaps und eine Einzelabnahme mit Eintragung; für die kleinere Kombination nur eine Eintragung.


    Damit fällt die Kombi mit den 255ern raus. Flaps möchte ich nicht montieren. Außerdem würde ich ja damit keine Schneeketten mehr montieren können.
    Danke Uli für das Aufschlüsseln und markieren der wichtigen Passagen.

    Daher mein Tip: Geh zum TÜV, zeig denen das Gutachten und lass Dir deren Meinung sagen.


    Dann werde ich diese Woche mal beim TÜV vorbei fahren und hören was die dazu sagen.

    @all
    Danke für die Antworten!

    Schönen Abend noch...
    Alexander

  • Hallo Hannes ,

    wieviele Reifengrößen stehen in den Fahrzeugpapieren und wie viele in dem COC Papier ?

    Und wer hat schon das COC Papier gerade bei den älteren Fahrzeugen ?

    gruß

    Werner

    Bei meinem österreichischen Zulassungspapieren sind folgende Dimensionen eingetragen (weiss nicht ob das beim R5 auch so ist, der hat ja andere Bremsen, Lochkreis etc.):

    235/65R17 108V auf 7,5J17 ET55
    255/60R17 106V auf 7,5J17 ET55
    255/55R18 109Y auf 8J18 ET57
    275/45R19 108Y auf 9J19 ET60

    MfG

    Hannes

  • In meiner Zulassungsbescheinigung I sind nur 235/65R17 eingetragen. Montiert sind aber 275/40R20 auf den originalen VW Felgen. Weitere Papiere habe ich nicht in denen die montierte Größe eingetragen ist.
    Wie geht so was eigentlich und woher weiß TÜV und die Rennleitung das die Kombi erlaubt ist? Bin ich evtl. sogar illegal unterwegs?
    Und wie verhält sich das mit dem Vermerk R37 meiner Wunsch-Felge?

  • Servus,

    In meiner Zulassungsbescheinigung I sind nur 235/65R17 eingetragen. Montiert sind aber 275/40R20 auf den originalen VW Felgen. Weitere Papiere habe ich nicht in denen die montierte Größe eingetragen ist.
    Wie geht so was eigentlich und woher weiß TÜV und die Rennleitung das die Kombi erlaubt ist? Bin ich evtl. sogar illegal unterwegs?
    Und wie verhält sich das mit dem Vermerk R37 meiner Wunsch-Felge?

    entscheidend sind die Größen, die im CoC-Papier eingetragen sind. Die sind im bereits zitierten thread nachlesbar. Weiterhin sollte man eben aus dem Grund, dass nur eine Größe, nämlich die serienmäßige Größe, eingetragen ist, eine Kopie (nicht das Original!) in den Papieren mitführen. Das erspart nachträgliches Vorfahren nach erfolgter Verkehrskontrolle.

    Wenn ich eine Rad-/Reifenkombination fahre, die nicht im Teil I eingetragen ist (und das werden die wenigsten sein, da kaum einer die Serienbereifung fährt), dann ist der Fahrer/Nutzer für den Nachweis verantwortlich, dass er das darf und nicht der Kontrolleur...:cool:

    R37 trifft dann ohnehin nicht zu, da Serie kleiner :zwinker:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Moin zusammen,

    ich habe mir die P53 mit ET56 vor kurzem auch zugelegt und mit 255/55/18 Winterreifen bestückt.
    Im Gutachten für die Version mit ET56 sind A01, K1c und K2b nicht ausgewiesen.
    Diese Kombination kannst Du unter Mitführung des Gutachtens und der ABE problemlos fahren.

    Gruß
    Fisch

  • Hallo Hannes ,

    dann ist das in Österreich anderst .

    Bei meinen Papieren stand auch nur eine größe drin . 235/65-17 .

    Mittlerweile stehen da noch 6 andere größen drin , die teilweise , nicht im COC Papier aufgeführt werden :zwinker:

    Es fehlt nur noch die 265/70-17 größe .

    gruß

    Werner

  • Von der DEKRA hier vor Ort habe ich keine gegenteilige Aussage bekommen. Er hat mir auch ein Dokument über die Serienbereifung für den TI V6 3.0 (HSN 0603 TSN AGQ00006) Serienbereifung_TI_DEKRA.pdf zukommen lassen. Die Eintragungen decken sich mit den im "Freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen beim TI"-Thread.

    Die Platin P53 8x18 mit ET56 sind mit den 235/60R18 oder 255/55R18 fahrbar ohne das eine Eintragung notwendig ist.
    Die Platin P53 8x18 mit ET53 sind mit den 235/60R18 fahrbar.

    Danke an alle für eure Hilfe!

    Gruß und schönes Wochenende...
    Alexander

    Einmal editiert, zuletzt von Schraudsn (13. September 2013 um 12:49)