wie sollte ich mich verhalten?

  • Hallo TR -Freunde,

    ich möchte kurz meinen Fall schildern:

    vor ca. 14 Tagen kaufte ich den Dickem bei einem Citroen / Volvo Händler .
    Kaufbedingung war unter anderem das die Stoßdämpfer für die Heckklappe sowie die Glasscheibe gewechselt werden,diesbezüglich war ich heute beim Händler .
    Nach 5 1/2 STD stand er da und war "fertig" . Leider nur halbfertig da nur die Stoßdämpfer von der Heckklappe gemacht worden waren ,der Händler stellte sich "dumm" und ich bekam die Aussage : "da müssen wir einen neuen Termin machen".
    Ich dachte mir dass kann ja mal vorkommen,aber trotzdem sehr ärgerlich.Nach einem Gespräch mit dem Verkäufer sind wir zu dem Schluss gekommen dass ich einen Kostenvoranschlag von meinem VW Händler(bei mir in der Nähe) hier mache und dem Verkäufer gebe (es sind 85 km von mir bis zum Volvo/Citroen Händler).Dann wird entschieden wo diese Arbeiten gemacht werden.

    Wie sollte ich mich Verhalten , hat jemand Tipps , wie ist das rechtlich zu betrachten ,habe ich irgendwelche Ansprüche (ausser das es durchgeführt werden muss)?

    Und da ihr so schön am lesen seit , hier noch einen Nachbrenner ::D

    Gestern habe ich den Dicken auf die Bühne gehabt , er ölt aus dem Wandler aber es ist nicht soviel das es tropft .
    Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher ob es Dieser ist ,in Fahrtrichtung sitzt das Bauteil noch vor dem Getriebe wo die Ölwanne angebracht ist.
    Mein Händler meinte dazu das sei normal das er da raus schwitzt(es tropft nicht aber man sieht das dort viel Öl ist) und es ist Motoröl anstelle von Getriebeöl <--kann das sein?
    Mein Dicker ist 8 Jahre Alt und hat 150.000 auf der Uhr.

    Ich freue mich über eure Antworten;)

  • ..wenn Direkt vom Händler gekauft sollte ja eine Garantie bestehen.

    Motoröl kommt aus dem Motor, hast Du ein Schaltgetriebe wahrscheinlich aus dem Simmerring vom Motor in die Kupplung. Bei Automatik kommts woanders her...

    Wg. der nicht vollständig durchgeführten Nachbesserungen musst Du halt Verhandeln, Geld oder andere Nettigkeiten wg erhöhtem Aufwand, das ist aber glaube ich nicht das wesentliche Problem..

    Viel Erfolg

    Achim

  • ..bei der Automatik gibt es das so nicht, Wandler läuft in ATF. Jetzt kommt es auf Deinen Motor an, da gibt es grundsätzlich von danebengeschüttet bis undichte Zylinderhaubendichtung, Motorentlüftung und Turbolader aber ein breites Spektrum an Möglichkeiten...

    Viel Erfolg

    Achim

  • Hallo,

    Wenn es nicht tropft und der TÜV einen Ölverlust bemängelt --> schwerer Mangel würde ICH vorerst wenig machen wollen!
    Ob der Händler dir das machen wird ? ich glaube nicht.

    Das Fahrzeug ist 8 Jahre !!! alt und hat 150.000 km auf der Uhr !!
    Wenn er jetzt da und dort mal etwas "schwitzt" wird man jetzt kaum immer ALLES und sofort erledigen.........es kommen schon noch andere Dinge von ganz anderer Dringlichkeit auf dich zu..........
    Da wirst du bei vielen anderen Fahrzeugen mehr Öl unterm Auto finden !

    Bedenke auch wenn dir der Citroen dies machen sollte was ich nicht glaube wird dies immer eine größere Aktion und kostet sicher 1500 € bei einem Materialwert von 25 €.

    500 € Tankgutschein versuchen zu verhandeln weiterfahren bis er wirklich Öl verliert !

    SG
    Alevuz

  • Simmerringe gibt es bei ATM genug die ebenfalls zu Undichtigkeiten neigen !!

    SG
    Alevuz

    ..stimmt natürlich,aber "der " simmering in die Kupplung halt nicht. leider verrät er nix über die Motorisierung, ansonsten stimme ich dir absolut zu, Öl wo nicht hingehört kann ein kleines, oder aber auch ganz großes Problem sein. Bei meinen Oldtimern suche ich Lecks mit Spürläppchen, Kleine Stücke von Küchnrolle im Abstromgebiet möglicher Leckagen, geht ganz gut. Würd ich aber bei einem Wagen vom Händler gar nicht erst mit anfangen. Wenn eine Dichtung "schwitzt" solltest du bestenfalls eine leichten Ölnebel so 5 bis 10 mm um die Dichtung haben. Neuere Autos müssen an sich "trocken" sein!
    Bei alten Engländern gilt, wenn in der ersten Minute nach dem Abstellen kein Fleck auf dem Boden ist, ist er dicht, würde ich so beim T aber nicht anwenden...

    ..wenn Du so in das Auto verliebt bist, musst du den Händler halt gnadenlos bis zum Beseitigen des letzten Magels drangsalieren (...oder ein anderes suchen))

    viel Erfolg

    Achim

  • Hallo,

    also egal was der Fehler genau ist und welche Maßnahmen getroffen werden, hast du Ansprüche, die du bei einem gewerblichen Kauf fesgelegt sind. Auf diese würde ich mich auch berufen und das mit deinem Händler klären.
    Zur Gesetzeslage folgend anbei das was ich für dich vom ADAC rausgesucht habe:

    "Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen, so bestimmt es die gesetzlich verankerte Sachmängelhaftung. Manche Händler versuchen jedoch, den Verbraucher bei Auftreten eines Mangels auf eine Gebrauchtwagengarantie zu verweisen. Wo aber liegen konkret die Unterschiede zwischen den beiden Möglichkeiten?

    Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.
    Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden.

    Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.
    Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!
    In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor.

    Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat.
    Wer in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.


    Die Garantie ist im Gegensatz zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Oft bieten Händler die Fahrzeuge aber mit einer Gebrauchtwagengarantie an, die teilweise bereits mit im Kaufpreis enthalten ist oder aber zusätzlich erworben werden kann. Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht beeinflusst oder eingeschränkt.
    Während die Sachmängelhaftung nur Mängel abdeckt, die bereits bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, ist es bei einer Garantie üblicherweise egal, wann der Mangel aufgetreten ist.
    Allerdings kann es durchaus passieren, dass eine Garantie die Reparaturkosten nicht oder nicht vollständig abdeckt. So kann es z. B. sein, dass die Garantie nur bestimmte Fahrzeugbauteile umfasst oder eine Selbstbeteiligung des Käufers vorgesehen ist. Wichtig ist hier immer, gleich zu Beginn die Garantiebedingungen ganz genau durchzulesen! Diese geben auch Aufschluss darüber, wie lange die Garantie läuft oder welche Pflichten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.
    Die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder einer Kaufpreisminderung ist bei einer Garantie regelmäßig nicht vorgesehen.

    Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil einer Garantie kann darin liegen, dass die Garantiereparatur in einigen Fällen auch von anderen Werkstätten durchgeführt werden kann.
    Im Einzelnen müssen hierzu die Garantiebedingungen geprüft werden. Die Bedingungen geben auch Aufschluss darüber, welche Teile versichert sind und welche Obliegenheiten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.

    Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen.

    Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss.
    Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserung mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. Die vertragliche Garantie muss ein solches Recht nicht gewähren. Die gesetzlichen Rechte sind durch eine Gebrauchtwagengarantie nicht eingeschränkt."

    Eine gütliche Einigung ist natürlich immer die beste Wahl und hier ist der Vorschlag von Alevuz nicht der Schlechteste, jedoch muss man auch sehen das es immer mit ein bisschen Öl anfängt.....
    Hatte ein ähnliches Problem allerdings mit einem Fahrzeug, das 2 Jahre alt war und 2 Reparaturen haben keine Besserung ergeben. Die dritte war dann richtig umfangreich und hätte knapp € 3.000,00 normal gekostet.
    Eine weitere Möglichkeit wäre ein Gutachter, der das Fahrzeug neutral anschaut und dir die Entscheidung eventuell erleichtert!

    Grüße
    Boris