Darf die Werkstatt mein Auto nicht herausgeben?

  • Hallo Freunde, ich habe gerade Streß mit dem :) wegen einem Teil der Rechnung die er mir für Teile ausstellen will welche wegen seiner falschen Diagnose getauscht worden sind. Ich habe bereits einen Teil der Rechnung bezahlt, für andere Leistugen die nicht mit der Reaparatur zusammenhängen. Nun führe ich Gespräche mit der Werkstatt (mit startker Unterstützung eines unseren Mitglieds). Meine eigentliche Frage wäre - darf die Werkstatt mein Auto behalten sprich nicht herausgeben bis die Sache mit dem offenen Teil der Rechnung geklärt ist?

    Gruß
    dieseldriver

  • Hallo,dieseldriver,

    da wirst du leider schlechte Karten haben.

    Wenn der Kunde die Reparaturrechnung nicht anerkennen und bezahlen will, dann muss die Werkstatt das Fahrzeug der Kunden nicht herausgeben. Die Werkstatt hat nämlich wegen der Forderungen aus dem Reparaturvertrag zunächst ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB. Ist der Kunde Eigentümer des zur Reparatur gegebenen Fahrzeugs, steht der Werkstatt darüber hinaus ein gesetzliches Werkunternehmenspfandrecht gemäß § 647 BGB zu.


    Zudem kann die Werkstatt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (sog. Kfz-Reparaturbedingungen) ein erweitertes Pfandrecht vereinbaren. Dieses vertragliche Pfandrecht erstreckt sich auch auf Forderungen der Werkstatt aus früher durchgeführten Reparaturen, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen. Voraussetzung ist jedoch, dass zwischen der alten und der aktuellen Forderung ein Zusammenhang besteht. Dies ist z. B. der Fall, wenn dasselbe Fahrzeug repariert worden ist.

    Trotzdem viel Glück bei deinen Verhandlungen

    dark-bunny

  • Servus,

    wie verhält es sich, wenn er die Rechnung unter dem Hinweis "unter Vorbehalt" begleicht?

    Hat er dann Anspruch auf Herausgabe a) des Fahrzeugs und b) auf das Geld wenn sich herausstellt, dass nicht korrekt abgerechnet wurde?

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • ...Wenn der Kunde die Reparaturrechnung nicht anerkennen und bezahlen will, dann muss die Werkstatt das Fahrzeug der Kunden nicht herausgeben. Die Werkstatt hat nämlich wegen der Forderungen aus dem Reparaturvertrag zunächst ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB. Ist der Kunde Eigentümer des zur Reparatur gegebenen Fahrzeugs, steht der Werkstatt darüber hinaus ein gesetzliches Werkunternehmenspfandrecht gemäß § 647 BGB zu...


    Hallo Dark-bunny,

    wenn aber die Rechnung bezahlt ist dann gilt sie zunächst als anerkannt oder nicht? Oder kann die Rechnung unter Vorbehalt bezahlt werden wie Juma geschrieben hat?

    Trotz Rechtschutzversicherung ohne SB ist mein Bestreben das Problem außergerichtlich zu klären. Was mir aber nicht passt, dass der :) mein Auto als Druckmittel behält.

    Falls die Sache vor Gericht geklärt werden muss, kann ich dann die Ansprüche über Fahrzeugausfall geltend machen?

    Gruß
    dieseldriver

  • Geh zur nächsten Schiedsstelle für das KFZ-Gewerbe und lass Dich dort beraten. Das geht schnell und sollte nichts kosten.

    Den "großen" Rechtsweg kannst Du immer noch schreiten.

  • Geh zur nächsten Schiedsstelle für das KFZ-Gewerbe und lass Dich dort beraten. Das geht schnell und sollte nichts kosten.

    Den "großen" Rechtsweg kannst Du immer noch schreiten.


    Hallo Arndt, danke für den Ratschlag. Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Nur die nächste Schiedsstelle in Bayern wäre 200 km entfernt...


    Gruß
    dieseldriver

  • .... wäre 200 km entfernt...

    Hallo,

    du hast schon mal wegen "nur" 200km gejammert und hast nun Ärger
    Manchmal muss auch was auf sich nehmen, um was zu erreichen.:hopelessness::victorious:


    ... natürlich kann man unter Vorbehalt bezahlen und natürlich kannst du vom Händler später Schadenersatz für nicht oder falsch erbrachte Leistungen fordern.

    Mit seinem Pfandrecht dreht er das Spiel nur um. Zahlst du nicht, müsste er dich auf Zahlung verklagen ... jetzt musst du es machen.

    LG
    james

  • ...du hast schon mal wegen "nur" 200km gejammert und hast nun Ärger
    Manchmal muss auch was auf sich nehmen, um was zu erreichen...

    Hallo James, also auch wenn ich unter "jammern" was anderes verstehe, 200 km weit zu fahren mit einem schlecht laufenden Motor und das Risiko eingehen, dass dieser komplett liegenbleibt wäre eigentlich "zu viel" für mich.

    ...natürlich kann man unter Vorbehalt bezahlen und natürlich kannst du vom Händler später Schadenersatz für nicht oder falsch erbrachte Leistungen fordern.

    Mit seinem Pfandrecht dreht er das Spiel nur um. Zahlst du nicht, müsste er dich auf Zahlung verklagen ... jetzt musst du es machen...

    Wie zahlt man richtig unter Vorbehalt? Muss das auf der Rechnung vermerkt werden?


    Gruß
    dieseldriver

  • ...hast du es eigentlich schriftlich vom Händler, dass es die PDE (darum geht ja anscheinend) nur im Austausch gibt???

    Grundsätzlich sind ausgebaute Teile erstmal dein Eigentum. Du müsstet einem "Tausch" schon zustimmen...

    Auf der Rechnung sind die Teilenummern mit einem TX versehen. So hat es mir der :) erklärt, eigentlich ist er nicht freundlich. Aber gut, jedenfalls meinte er die Dinger würden normal auch mehr kosten. Im Tausch verrechnet er für zwei Düsen 07Z130073 TX = 914 Euronen + Märchensteuer.

    Gruß
    dieseldriver

  • ....eigentlich ist er nicht freundlich.

    Hallo,

    das ist ja oft das Problem, dass man nicht mehr vernünftig miteinander reden kann.

    Wenn du vorher nicht wusstest, dass er "Austauschteile" einbaut, würde ich von ihm schriftlich mit Fristsetzung "deine PDE´s" von ihm fordern. Im Prinzip hat er dein Eigentum an fremde Zubehörhändler vertickert.

    Entweder euer Verhältnis geht dann gleich in die "Anwalts- und Streitebene":hopelessness:, oder ihr findet einen Einstieg zum Vergleich.


    .... weisst du überhaupt, ob dein T. wieder in Ordnung ist. Gefahren bist ihn nach der Aktion anscheinend noch nicht :hopelessness:


    LG
    james

  • ...Entweder euer Verhältnis geht dann gleich in die "Anwalts- und Streitebene":hopelessness:, oder ihr findet einen Einstieg zum Vergleich...

    ja, mit Alevuz's Hilfe haben wir eine Einigung erzielen können, diese lautet 50%-Kulanz auf Teile und Lohn.

    Den Motor habe ich schon gestartet gehabt und der läuft jetzt wieder normal. Aber laut dem :) sind die Werte noch nicht optimal und man hat diese an VW gesendet und wenn die Antwort von VW da ist wird man weiterschauen und den Ursachen auf den Grund gehen.

    Gruß
    dieseldriver