210 KM/H Aufkleber

  • Hallo zusammen,
    kann mir einer mal erklären wieso ich an meine´m
    Amaturenbrett einen 210 km/H Aukleber kleben habe,
    obwohl mein R 5 keine 200 km/h schafft.

    :baum: m.f.g. Toraeg :baum:

  • Zitat von toraeg

    Hallo zusammen,
    kann mir einer mal erklären wieso ich an meine´m
    Amaturenbrett einen 210 km/H Aukleber kleben habe,
    obwohl mein R 5 keine 200 km/h schafft.

    :baum: m.f.g. Toraeg :baum:


    Wenn im Fahrzeugschein/-brief eine Höchstgeschwindigkeit unter 210 km/h angegeben ist, kannst Du den Aufkleber beruhigt entfernen. Da hat sich dann wohl jemand vertan.

    Gruß
    andreas

  • Hallo Toraeg,
    die Schilder sind vorgeschrieben, wenn das Kfz schneller fahren, kann als die Reifen dürfen. Beim R5 dürftest du den Aufkleber entfernen, das er lt. Papiere nicht so schnell ist. Allerdings nicht bei einen Geschwindigkeitsgetunten !
    Gruss Wolf

  • Zitat von andreas

    Wenn im Fahrzeugschein/-brief eine Höchstgeschwindigkeit unter 210 km/h angegeben ist, kannst Du den Aufkleber beruhigt entfernen. Da hat sich dann wohl jemand vertan.

    Gruß
    andreas

    Ich habe da noch irgendetwas mit 10 % Kulanz, oder so, im Hinterkopf. Deine im Brief angegebene Höchstgeschwindigkeit muss etwas unter der zugelassenen Gechwindigkeit des Reifens liegen. Frag mich nicht wieviel. :confused:

    Ich hatte das Problem mal mit meinem Motorrad, da war ich ganz erstaunt, dass mir der Händler keinen Reifen aufziehen wollte, dessen zugelassene Geschwindigkeit genau meiner im Brief angegebenen Höchstgeschwindigkeit entsprach. Der zitierte dann irgendeine Vorschrift, aus der das hervor ging. Ist schon ein paar Jährchen her.

    Da der R5 jedoch deutlich langsamer ist, ist der Aufkleber wohl tatsächlich überflüssig

  • Und was noch schwerer zu verstehen ist, die haben diese Schilder sogar in den USA da kleben, nur stehen da max. 130 Miles/hr drauf. Dabei ist diese Geschwindigkeit hier nirgendwo erlaubt! Ich glaube die höchste Geschwindigkeit die hier erlaubt sind, sind 85 Meilen, und man kann normalerweise 10% schneller fahren, was dann maximal bei 90 Meilen ist, und wenn einer dann ganz verwegen ist, fährt er mit 100 bis 110 Meilen! Aber das dumme Schildchen ist da, und es gibt hier noch nicht einmal Vorschriften, dass so etwas da sein muss! :wand:

    Aber VW scheint sowieso übervorsichtig zu sein, das Tagesfahhrlicht kann man nicht ausschalten, beim Radio muss man jedesmal nach dem anschalten eingeben, dass man während der Fahrt die Navigation nicht betätigen wird, und alles pfeift, bimmelt, läutet und blinkt auf Teufel komm raus! :rolleyes:

    Bei unserem Audi ist das alles nicht! Spinnen die eigentlich bei VW? :rolleyes:

    Dietmar aus WI


  • Hallo Dietmar,
    VW ist eben vorsichtig geworden.
    Nachdem ein Hersteller Millionen hinblättern mußte, weil ein Offroader im See versunken ist und in der Bedienungsanleitung nicht stand, dass er nicht schwimmen kann???

    Ja, Ja so sind sie eben die Amis

    Gruß

  • @torareg
    Hat bei meinem auch das Amaturenbrett verschandelt, war wohl ein :xmas: der es gut gemeint hat, :D Wenn meiner nach dem Einfahren die erreicht dan werde ich VW :guru: :guru: , glaube ich aber nicht :D

    Gruß, Jörg

  • Zitat von Thomas TDI

    In diesem Fall spinnt wohl eher die amerikanische Rechtsprechung im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen.

    Gruß
    Thomas


    Es ist eben ein w e i t e s Land!

  • Ich glaub aber doch, dass die VW Leute spinnen, denn man findet den Aufkleber weder bei Porsche, BMW, Volvo, Lexus oder Infinity, und die koennen alle entweder schneller oder genauso schnell fahren wie mein Dicker, ich glaube einfach, dass die anderen Marken die Fahrer nicht so "bemuttern" wollen.

    Einfach meine Meinung, und das mit den Gerichtsurteilen wird in der deutschen Presse einfach uebertrieben, das kommt nur ganz selten vor, und dann meistens in Kalifornien was sowieso ein anderes Land ist. Ist so weil das Anglikanische Recht kein BgB kennt, und jedes Gericht eigene Grundsatzurteile faellen kann.

    Und das war dias Wort zum Samstag, verbunden mit dem Lernziel "Die spinnen die Amis"

    und es wird wieder kaelter, soll morgen als Hoechsttemperatur minus 20G rad C sein, aber immer noch kein Schnee! Ungefaehr 100 km noerdlich von hier liegt der Schnee ueber 50 cm hoch! :wut:


  • Hallo Dietmar,
    das die VW-Leute spinnen -Du meinst sicher die machen etwas, was man so nicht erwartet- ist für uns Alle nichts Neues.

    Aber im Ernst:
    Die Reifen haben unterschiedliche Geschwindigkeitszulassungen.
    Diese sind Bauartbedingt und an der Reifenbezeichnung erkennbar.
    Frage mich bitte jetzt nicht nach Details.
    In Deutschland ist der Händler der Reifen verpflichtet diese Geschwindkeitsbegrenzung durch einen Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers kenntlich zu machen.
    Ansonsten erlische die ABE = Allgemeine Betriebs Erlaubnis für dieses Fahrzeug.

    z.B. sind die "H" Reifen mit einer geringeren Zulassung versehen als die "Y" Reifen usw. usw.
    Daher bringen Sie sicherheitshalber bei allen Winterreifen diese Kennzeichnung an, unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.
    Reifen mit niedrigen Zulassungen können sich nämlich bei höheren Geschwindigkeiten durchaus in "Luft" auflösen.
    Diese Reifengrößen bzw. speziell Bezeichnungen sind im allgemeinen auch nicht in der Zulassung für das Fahrzeug aufgeführt (ABE).

    Ohne Aufkleber könnte es auch passieren, dass unsere grünen Männchen im Rahmen ihrer ausgeübten Staatsgewalt, also in der exekutive, Dir glatt das Fahrzeug stilllegen, weil die Reifenbezeichnung ja nicht in der Zulassung steht.
    So können durchaus Fahrzeuge mit H-Reifen ausgestattet werden, obwohl sie in der Zulassung nur Y-Reifen genehmigt haben. Die eigentliche Reifengröße muß natürlich auch eingetragen sein.

    Also diese Zulassung gilt nur dann, wenn die Reifengröße in der Zulassung steht und die reifenbauartbegrenzte Geschwindigkeit des Reifens, wenn denn seine Geschwindigkeitsbezeichung von der ABE abweicht, sichtbar im Blickfeld des Fahrers mit einem Aufkleber angebracht ist.

    Die Geschwindigkeitsbegrenzung ließe sich beim Touareg auch über das Komfermenue einstellen. Das reicht den obersten Wächtern über unser Wohlergehen aber nicht.

    Also Aufkleber. Kleines Ding, große Wirkung:rolleyes:

    Gruß

  • "So können durchaus Fahrzeuge mit H-Reifen ausgestattet werden, obwohl sie in der Zulassung nur Y-Reifen genehmigt haben. Die eigentliche Reifengröße muß natürlich auch eingetragen sein."
    Hallo Hannes,
    bist du dir da sicher ? Wenn die Zulassung Hochgeschwindigkeitsreifen vorschreibt, darfst du keine für kleinere Geschwindigkeiten aufziehen; es erlischt die Zulassung. Würdest z.B. beim V10 Reifen bis 160 oder 180 aufziehen hättest du bei der Zulassung das Problem der Drosselung der Maschine; da ja nicht gewährleistet ist, das du trotz Schild nicht schneller fährst.
    Gruss Wolf

    http://home.datacomm.ch/mad-/Reifen.htm

  • Man darf Reifen mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex, als in den Papieren eingtragen ist, aufziehen. Diese Reifen müssen dann aber die M+S Kennzeichnung haben und der Aufkleber muss im Blickfeld des Fahrers angebracht sein.

    Gruß
    andreas

  • Zitat von andreas

    Man darf Reifen mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex, als in den Papieren eingtragen ist, aufziehen. Diese Reifen müssen dann aber die M+S Kennzeichnung haben und der Aufkleber muss im Blickfeld des Fahrers angebracht sein.

    Gruß
    andreas

    Eben, schließlich ist es noch gar nicht solange her, da war man froh, als die ersten Winterreifen heraus kamen mit denen man immerhin 160 km/h fahren durfte.(mit entsprechenden Aufkleber am Armaturenbrett). Das ging ja auch.

  • Zitat von Wolf

    "So können durchaus Fahrzeuge mit H-Reifen ausgestattet werden, obwohl sie in der Zulassung nur Y-Reifen genehmigt haben. Die eigentliche Reifengröße muß natürlich auch eingetragen sein."
    Hallo Hannes,
    bist du dir da sicher ? Wenn die Zulassung Hochgeschwindigkeitsreifen vorschreibt, darfst du keine für kleinere Geschwindigkeiten aufziehen; es erlischt die Zulassung. Würdest z.B. beim V10 Reifen bis 160 oder 180 aufziehen hättest du bei der Zulassung das Problem der Drosselung der Maschine; da ja nicht gewährleistet ist, das du trotz Schild nicht schneller fährst.
    Gruss Wolf

    http://home.datacomm.ch/mad-/Reifen.htm

    Hallo Wolf,
    siehst Du, schon tauchen die ersten Zweifel auf.
    Zunächst einmal, der Link ist interessant und hilft bei der Aufklärung.
    In meiner vielleicht verwirrenden Erläuterung habe ich vergessen, dass es sich bei der vom Standard abweichenden Bereifung um Sonderbereifung handeln muß.
    Also z.B. Winterbereifung.Ich vergleiche jetzt mal mit meinem TT-R Quattro:
    eingetragen: 225/45R17 91Y Sommer und Winter 205/55 R 16 91H M+S
    -die unterschiedlichen Felgengrößen spieen für diese Betrachtung keine Rolle-

    Da der H Reifen nur bis 210 km/h zugelassen ist, muß der Aufkleber ran.
    Die zul. Höchstgeschwindigkeit gem. ABE beträgt 237 km/h

    Ich habe allerdings als Winter 225/45R1791H montiert.
    Die Montage ist zulässig. Aber auch hier nur mit Aufkleber. 210km/h

    Eigentlich ist die Angelegenheit einfach.
    Reifen und Felgengröße müssen in ihrer Kobination eingetragen sein.
    Nur dann kommen die Außnahmen. Und die Sache mit dem Aufkleber ist so eine Ausnahme bei Winterbereifung.
    Bei Standard geht das selbstverständlich nicht. Insofern ist Dein Hinweis wichtig!

    Anm: Das mit den Reifen ist eine Philosopie für sich. Ich hatte mal an einem Audi 90 Tiefbettfelgen und tiefergelgtes Fahrwerk. Hier war in Ergänzung durch die ABE sogar die Reifenmarke vorgeschrieben. Man beachte: Ich musste Goodyear fahren. Für den Wechsel auf Dunlop musste eine Neuabnahme erfolgen. Diese Abnahme musste dann auch eingetragen werden.

    Ich war auch immer der Meinung, dass sogenannte TÜV/Gutachten oder ABE für Sonderzubehör ausreichen würden, wenn Sie mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden.
    Dies ist nur bedingt richtig.
    Sonderzubehör mit TÜV o. DEKRA Gutachten muß in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
    Sonderzubehör mit ABE sollte eingetragen werden.
    Gleichwohl, durch eine Fahrzeugkontrolle bei den grünen Männchen kommt man mit beidem.
    Dann kommen wir aber auf den Versicherungsfall.
    Der Nachweis, das die angebrachten Fahrzeugteile nicht zum Erlöschen der ABE für das Fahrzeug geführt haben oder führen könnten, kann nur durch den amtlichen Eintrag in den KFZ-Brief und die Zulassung durch den Halter erfolgen.
    Alles andere sind Krücken und bewegen sich im rechtsunsicheren Raum.

    Da mögen irgendwelche Anbieter sagen was sie wollen:
    Ich trage solche Sachen ein. Bzw. lasse eintragen. Die paar Euronen sind dann auch noch übrig.
    Sorgen macht mir, dass viele Händler, solche Sachen bedenkenlos auch noch anbieten und darauf hinweisen, das ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich ist.

    Diese Eintragungspflicht oder Kann-Vorschrift gilt im übrigen auch für die Adapter sowie die Sportauspuffanlage der Touareg-Freunde.

    Ich lasse eintragen!!!
    Nur dann bin ich auf der sicheren Seite -was den Versicherungsschutz betrifft- wenn etwas passiert.
    Und stell Dir vor, Du trägst nicht ein, und durch die Kombination mit weiterem Zubhör
    erlischte Deine ABE für das Fahrzeug.
    Was dann........................???????????????????????????????
    Führerschein und Versicherungsschutz ade!

    Gruss