210 KM/H Aufkleber

  • Hallo Hannes

    Ich verstej das ja so alles, mit dem TUV und Zulassung usw., aber so etwas gibt es hier in den USA nicht. Fahezeuge und Zubehoer werden Bauart genehmigt und dan kann der Verbraucher froehlich mischen und mixen. Ich koennte mir 195er Reifen oder 275 aufziehen, es kuemmert niemanden! Ich kann die Spur verbreitern, verrringern, tiefer oder hoeher legen und Traktor Reifen aufziehen. So lange kein Unfall passiert (dann muesste ich bluten) kann man hier ALLES machen! :) ES gibt wirklich abenteuerliche Fahrzeuge hier, Stossstangen aus Holz, Dach einfach abgeschnitten , oder bei Kombi's manchmal das hintere Dach abgeschnitten um einen Pickup daraus zu machen.

    Und doch kleben die VW Menschen den Sticker fuer 130 Meilen max. neben den Tacho! :confused: Das Geld haetteb die sich sparen koennen und mir lieber entweder den Einsatz fuer das Handschufach, oder den Deckel ueber der Amaturenbrettablage geben koennen (hier gibt es weder das Eine, noch das Andere, selbst beim V10 nicht :wand: )

    Dietmar aus WI

  • Hallo Dietmar,

    dann ist das wohl so mit den unbegrenzten Möglichkeiten.

    Kleiner Trost: Was bei Euch geht, geht bei uns noch lange nicht
    und was man bei uns einbaut, braucht ihr noch lange nicht.

    oder andersrum?

    Jetzt bin ich verwirrt, also wie ist das noch?

    Nee, ist wohl doch so.

    Gruß

  • Zitat von dreyer-bande

    ...
    Die Geschwindigkeitsbegrenzung ließe sich beim Touareg auch über das Komfermenue einstellen. Das reicht den obersten Wächtern über unser Wohlergehen aber nicht.

    Also Aufkleber. Kleines Ding, große Wirkung:rolleyes:

    Gruß


    Hallo Hannes,

    bist Du dir da sicher? Momentan fahre ich Ganzjahresreifen und habe das Problem nicht. Aber bei meinem früheren A8 hatte ich auch Winterreifen bis max. 210 Km/h. Bei erstem Aufziehen wollte der :) Reifenhändler (Vergölst) auch den Bapper einbringen. Da habe ich gefragt, ob der elektronische Geschwindigkeitswarner nicht auch ausreicht. Das wusste er nicht und hat in seiner Zentrale nachgefragt. Und die waren der Meinung, dass ein elektronischer Geschwindigkeitswarner der Hinweispflicht auch nachkomme, solange der ausgelöste Alarm eindeutig in seiner Meldung ist.

    Hmm ?!?!

    gruß
    Heinz

  • Ich glaube nicht, daß der elektronische Geschwindigkeitswarner reicht bzw. anerkannt werden würde.

    Das würde nämlich voraussetzen, daß dieser immer eingeschaltet sein muß UND das der Fahrer die Bedienung des MFD beherrscht.
    Ich kenne einige, die so'n "Schnulli" nicht interessiert. Und da der Gestzgeber immer auf den kleinsten gemeinsamer Nenner gehen muß, wird es wohl eher beim Aufkleber bleiben (müssen).

  • Hallo Heinz,

    ich habe beim unserem Obermieter, den "grünen Männchen" nachgefragt, wie soetwas die Staatsgewalt sieht.
    Zitat: Da mehrere Personen mit unterschiedlicher Persönlichkeit das Fahrzeug nutzen
    ist nur der Aufkleber als sicherheitsrelevantes Merkmal anerkannt.
    Die elektronische Einstellung könnte ja von jedem Nutzer verändert werden.
    Aussage von mir: Der Aufkleber auch!
    Antwort: Hier würde das Nichtvorhandensein aber sofort bemerkt und müsste nicht elektronische abgefragt werden.

    Fazit: Um solche Streitgespräche - Rechtsstreitigkeiten - zu vermeiden: Aufkleber.

    Gruß

  • @dreyer-bande,
    Hagen:

    Wahrscheinlich habt ihr Recht. Obwohl es natürlich noch diverse Aspekte zu beleuchten gäbe, z.B. wenn versicherungstechnisch nur ein oder zwei Fahrer angemeldet sind (Dann fährt das Auto auch kein anderer), wenn der Warner immer an ist und nur mit entsprechendem Know-How des MFD überhaupt deaktiviert werden kann. Das mit dem Bapper ist auch interessant: Wo ist den der beste Platz, der für jeden Fahrer (unterschiedlicher Grösse) ersichtlich ist?

    Egal, momentan habe ich das Problem nicht und einen Aufkleber kann man notfalls irgendwo unauffällig plazieren.

    gruß
    Heinz

  • Zitat von Heinz

    @dreyer-bande,
    Hagen:

    Wahrscheinlich habt ihr Recht.
    gruß
    Heinz


    Hallo Heinz,
    Recht haben und Recht bekommen ist immer zweierlei. Wer wüßte das besser als Du.
    Es geht mir auch nicht darum Recht zu bekommen.

    Der Aufkleber ist nun einmal Vorschrift, wenn man bauartbedingt mit Sonderbereifungen:xmas1: fährt, die von von der Standardbereifung hinsichtlich ihrer Fahrzeugzulassung abweichen.

    Anders bewegt man sich eben im rechtsfreien Raum oder verstößt gegen geltende Rechtsprechung. Hier müsste dann wahrscheinlich ein neuer Rechtspruch her.
    Nur, wer spricht hier Recht und wer bekommt Recht?

    Gruß

  • Zitat von Heinz

    Hallo zusammen,

    rein informativ. Über welches Gesetz und welchen Paragraphen sprechen wir hier eigentlich. Mit der Strassenverkehrsordnung hat das ja wohl nichts zu tun, oder?

    gruß
    Heinz

    Hallo Heinz,
    wollen wir jetzt philosophieren?
    Auch die Straßenverkehrsordnung ist kein Gesetz. Ist es vielleicht die Straßenverkehrszulassungsordnung? Oder die Verordnung zum Führen von Kraftfahrzeugen?
    Es könnte auch die, europäische Richtlinie zur Anbringen von Zusatzmerkmalen beim Führen von Karftfahrzeugn bei bauartbingter Anbringung von Sonderbereifung an Kraftfahrzeugen ohne allgemeine Betriebserlaubnis der Sonderbereifung in Verbindung mit Standardbereifung, sein?

    Falls es die gibt.?:confused:

    Gruß

  • Zitat von Heinz

    Hallo zusammen,

    rein informativ. Über welches Gesetz und welchen Paragraphen sprechen wir hier eigentlich. Mit der Strassenverkehrsordnung hat das ja wohl nichts zu tun, oder?

    gruß
    Heinz


    Das Thema hatten wir hier schon mal. (§36 StVZO)

    Das war eine anstrengende Suche, brauche jetzt erstmal Antidep. :D

    :wolle:
    andreas

  • Hannes, aber zurueck zu meiner Frage, warum kleben die VW Menschen den Aufkleber auf die amarturen bei uns im AmiLand, und dazu noch in Meilen? Oder wollen die dadurch deutsche Ordnung und Gruendlichkeit (fuer alles gibt es ja eine Vorschrift/Verordnung) auch bei uns durch die Hintertuere einfuehren?

    Fuer Deutschland/Europa macht das ja Sinn, aber hier nicht, nd doch ist der suesse Aufkleber da und verunziert den Innemraum meines Fahrzeuges!

    Heute ist es sogar im Buero kalt, wie soll das nur weitergehen hier wenn der Winter einmal richtig kommt! :wolle:

    Gruss aus Wisconsin :xmas:

    Dietmar

  • Zitat von andreas

    Das Thema hatten wir hier schon mal. (§36 StVZO)

    Das war eine anstrengende Suche, brauche jetzt erstmal Antidep. :D

    :wolle:
    andreas

    Also doch die Straßenverkehrszulassungordnung!

    Endlich jemand, der weiß wo es steht.
    Die Entspannung hast Du Dir verdient.
    Ich schlage Dich für den "Verdienstorden der Verständigung zwischen Zweiflern der Unverstandenen" vor. Am Bande versteht sich.

    Danke

  • Danke Andreas, Danke Hannes,

    es muss also sinnfällig sein. Sinnfällig ist ein Synonym für anschaulich, bzw. in der Folge für eidetisch, bildhaft, ikonisch, sinnfällig, deutlich, verständlich, sprechend, lebendig, wirklichkeitsnah, bilderreich, farbig, einprägsam, drastisch, plastisch, demonstrativ, veranschaulichend, illustrativ, praxisnah, nicht theorielastig, nicht praxisfern. (Alles aus dem elektronischen Duden kopiert.)

    Jetzt kann jeder für sich entscheiden, ob dies durch einen Aufkleber ausschließlich möglich ist, oder nicht.

    dschlei:
    Ich wette, das hat sich ein übermotivierter VW Bürokrat in Germanien ausgedacht und als SOP (Standard Arbeitsanweisung, Prozedur) nach USA geschickt. Und wenn sich Amerikaner an eins halten, dann sind es dokumentierte Prozeduren. Wenn etwas dokumentiert ist, dann wird es auch so umgesetzt. Haben sich doch andere den Kopf drüber gemacht, warum also nochmal nachdenken. :D

    gruß
    Heinz

  • Hallo Dietmar,
    ich verstehe Dich dich ja. Ich kann diese Maßnahme auch nicht nachvollziehen.
    Zumal diese Geschwindigkeiten in den Staaten ja sowieso nicht gefahren werden dürfen.

    Allerdings sind an einigen dieser Regelungen die US-Behörden nicht ganz unschuldig.

    Schau Dir doch mal den Linkhinweis von Wolf an:

    http://home.datacomm.ch/mad-/Reifen.htm

    Hier sind als Erläuterungen solcher Angaben und Werte auch US-Bestimmungen angegeben.
    z.B. der Loadindex, der ja eng mit der Geschwindigeitszulassung verbunden ist.

    Also so ganz unschuldig scheinen mir die "Amis" hier nicht zu sein.

    Beipflichten möchte ich auch Heinz. Hier wurde sicherlich die aus den USA importierte Begrenzungsregelung "Loadindex" verknüpft mit der Geschwindigkeitseinschränkung "H",
    in die USA exportiert. Verbunden mit "Deutscher" Gründlichkeit an die administrativen Mitarbeiter in den westlichen Kolonien angewiesen.
    Damit ja nicht irgend etwas schief gehen kann und auf das "Alte" Europa zurückfällt.

    Reiss das Ding ab!!!!

  • O ja, das mit den SOP's kenne ich auch von undserer Firma, und das hat sich wirklich ausgeweitet seitdem wirh ISO 9000, usw. haben. Bald bekommen wi noch eine SOP die uns aufzeigt, wie man richtig aufs Klo zu gehen hat.

    So. nachdem ich den fast wissenschaftlichen Anhang ueber Reifen gelesen habe, kommt in mir ein Konfliktbewusstsein hoch. Wenn ich mir neue Reifen kaufe, kauft man sich hier meistens R Klasse Reifen. Muss ich mir dann von VW ein neues Schildchen geben lassen, oder darf ich keine R aufziehen und muss H Klasse fahren (also, mit anderen Worten, muss ich da Klassenbewusst handeln da ich ja schliesslich ein Oberklasse-Fahrzeug fahre :confused: )? Ist ja alles grosse Klasse das Ganze.

    Es ist bald Zeit um nach hause zu fahren, merkt man bestimmt an meinem Beitrag :o
    Dietmar

  • Zitat von dschlei

    O ja, das mit den SOP's kenne ich auch von undserer Firma, und das hat sich wirklich ausgeweitet seitdem wirh ISO 9000, usw. haben. Bald bekommen wi noch eine SOP die uns aufzeigt, wie man richtig aufs Klo zu gehen hat.

    So. nachdem ich den fast wissenschaftlichen Anhang ueber Reifen gelesen habe, kommt in mir ein Konfliktbewusstsein hoch. Wenn ich mir neue Reifen kaufe, kauft man sich hier meistens R Klasse Reifen. Muss ich mir dann von VW ein neues Schildchen geben lassen, oder darf ich keine R aufziehen und muss H Klasse fahren (also, mit anderen Worten, muss ich da Klassenbewusst handeln da ich ja schliesslich ein Oberklasse-Fahrzeug fahre :confused: )? Ist ja alles grosse Klasse das Ganze.

    Es ist bald Zeit um nach hause zu fahren, merkt man bestimmt an meinem Beitrag :o
    Dietmar


    Hallo Dietmar,
    wer wird denn hier aufgeben wollen.
    Nimm Y, dann glauben alle Du hast 300 PS und einen Rennwagen.

    Aber der Beitrag ist interessant?

    Viele Grüße

    Hannes

  • Zitat von dschlei

    O ja, das mit den SOP's kenne ich auch von undserer Firma, und das hat sich wirklich ausgeweitet seitdem wirh ISO 9000, usw. haben. Bald bekommen wi noch eine SOP die uns aufzeigt, wie man richtig aufs Klo zu gehen hat.
    ...


    Gibt es doch partiell schon (zumindest in den US Firmen, die ich regelmässig besuche):

    All employees must wash their hands before leaving the restroom :D

    :xmas:
    Heinz

  • Hallo Heinz,
    All employees must wash their hands before leaving the restroom :D



    heißt das soviel wie: Ein großes Stück Holz brennt länger als ein kleines Stück Holz.
    oder: Bei Einbruch der Nacht ist mit Dunkelheit zu rechnen!:D :D

    Gruß

  • All employees must wash their hands before leaving the restroom

    Das ganze hat was mit der Sepsis zu tun, damit will man erreichen, dass bei Leuten die mit Lebensmittel hantieren (Geschäfte, Restaurants) die kleinen Krabbeltierchen nicht vom Hintern auf meinem Brötchen/Essen landen. Das ist das Gebiet der Medizinforschung in welchem ich die Toaureg Abzahlungsraten verdiene. Mein Berufsstand hat festgestellt, dass weit über 70% der Infektionen mit entsprechendem Händewaschen vermieden werden können! Und wir haben es durchgeboxt, dass eine solche Vorschrift in den FDA Direktiven aufgenommen wird.
    Aber das bedeutet immer nach nicht, dass schon vorgeschrieben wird was man auf dem Klo tun kann/sollte, nur wenn das alles schon getan ist, müssen bestimmte Leute sich danach halt de Hände waschen. Ist doch auch gut so, oder? Wenn man sich vorstellt was die alles auf’m Klo tun können!

    Wir werden weiße Weihnacht haben, über Nacht hat es geschneit, nicht viel (ungefähr 3 – 5 cm), aber alles ist weiß, und bei einer Tagestemperatur von minus 15 Grad C wird es höchstwahrscheinlich auch nicht wegtauen! Die Windtemperatur ist heute minus 38 Grad C, daher viele Grüße aus der Gefrierschrank der USA!

    Dietmar aus WI
    :wolle: :baum1:

  • dschlei:

    Hallo Dietmar,

    da widerspreche ich dir keinesfalls. Der Unterschied ist nur, dass in Europa ein normaler Hinweis ausreichend wäre, während in den USA diese Vorschrift eindeutig nummeriert in jeder Örtlichkeit gut sichtbar ausgehängt werden muss.

    Anyway, deine Tätigkeitsangabe finde ich interessant, aber dazu schreibe ich dir noch eine PN.

    grüsse aus Kühlschrank in den Gefrierschrank
    :xmas:
    Heinz