Kurvenlicht bei Touareg Bj. 2009

  • Hallo,

    vor kurzem war ich bei der Inspektion 115 Ts km. Dabei wurden auch die Scheinwerfer (für ca. 50 €!!!) eingestellt. Bei der Fahrzeugrückgabe meinte der Freundliche, dass die Einstellung zur Erhaltung der Mobilitätsgarantie vorgeschrieben wäre.

    Ich war erstaunt, da ich vorab davon nicht informiert wurde und die Scheinwerfer bis dahin ohne Beanstandung funktioniert hatten. Kurz danach erhalte ich auf dem Display die Meldung "Kurvenlicht (AFS) ohne Funktion. Bordbuch"! Wenige Tage später erneut. Der Touarg ging daraufhin erneut in die Werkstatt. Der Scheinwerfer wurde aus-/eingebaut ohne Befund, die Fehlermeldung konnte jedoch aus dem System ausgelesen werden. Dafür wurden erneut 100 € fällig. Der Freundliche meinte dann nur, dass sollte der Fehler erneut auftreten ca. 800 € für einen Scheinwerfer fällig werden. Prima.

    Jetzt stellen sich mir natürlich einige Fragen die Ihr evtl. beantworten könnt:
    a. Gehört die Einstellung der Scheinwerfer zur Inspektion oder wird diese von Volkswagen bezogen auf Garantieleistungen gefordert?
    b. Liegt es bei o.g. Sachverhalt nicht nahe, dass durch die Einstellung der Scheinwerfer das Problem erst entstanden ist?
    c. Handelt es sich dabei um ein bekanntes Problem?
    d. Kann der Scheinwerfer im Zuge o.g. Aktion beschädigt worden sein, so dass eine kostspielige Reparatur notwendig wird?

    Wenn euch ähnliches passiert ist oder euch dieses Problem bekannt ist, wäre es super von eure Erfahrung zu lesen.

    Danke vorab für die Info's

    Gruß Ecki

  • ..bei meinem letzten Ölwechsel wurde mir die Kontrolle der Einstellung auch angeboten. Kan nix schaden, dachte ich.

    ..hinterher war dann der linke Scheinwerfer zu hoch eingestellt und ich musste dann nochmal hin, um das wieder korrigieren zu lassen. Grundeinstellung geht übrigens wie früher "mechanisch" über eine Schraube

    Quintessenz: Von selbst verstellen sich Scheinwerfer normalerweise nicht, und wenn vorher alles inklusive AFS tadellos funktioniert, kommt mir da keiner mehr dran. Never change a running system.
    ...Inwieweit das was mit der Mobilitätsgarantie zu tun hat (..es handelt sich schließlich um eine Einstellung, nicht etwa Tausch oder Wartung eines Verschleissteils) erschließt sich mir nicht, das ist für die Betriebsfähigkeit ähnlich relevant wie der kontrollierende Blick auf den Füllstand der Scheibenwaschanlage. Kann man bestimmt bei der VIP Hotline erfragen :)

    Happy Day

    Achim

  • Die Meldung "Kurvenlicht (AFS) ohne Funktion. Bordbuch" hat mein Touareg jeweils angezeigt, wenn eine Glühbirne von dem Abbiegelicht (links oder rechts) defekt war :rolleyes:

    Hast du schon ausprobiert, ob das Abbiegelicht noch funktioniert? :D

    Gruss
    Stefan

  • Hi,

    @@Achim

    Wenn du mit VIP-Hotline die Kundenbetreuung von Volkswagen meinst, die habe ich angerufen und auch eine sachliche Email geschrieben. Dann hat mich, nach der Wortwahl zu urteilen, ein juristisch geschulter Mitarbeiter zurückgerufen und mir auf meine präzisen Fragen eine umpräzise Antwort gegeben. Zuvor hatte er mit meinem Freundlichen telefoniert. Sieht alles nach Schadensbegrenzung aus.
    Meine Fragen waren:
    a. Gehört die Einstellung der Scheinwerfer zur Inspektion oder wird diese
    von Volkswagen bezogen auf Garantieleistungen gefordert?
    b. Liegt es bei o.g. Sachverhalt nicht nahe, dass durch die Einstellung der
    Scheinwerfer das Problem erst entstanden ist?
    c. Handelt es sich dabei um ein bekanntes Problem?
    d. Kann der Scheinwerfer im Zuge o.g. Aktion beschädigt worden sein, so
    dass eine kostspielige Reparatur notwendig wird?

    Meiner Bitte einen präzise Antwort schriftlich nachzureichen wollte er nachkommen. Das war vor drei Tagen.

    Vorallem die Antwort auf Frage a) ist für mich interessant. Die weiteren Fragen würden ggf. zu einem "Schuldanerkenntnis" führen, da ist eine Antwort eher unwahrscheinlich.

    @@Stefan
    Nein das Abbiegelicht war OK. Es war die el. Führung (Stellmotoren) für die Xenon-Scheinwerfer.

    Gruß
    Ecki

  • Servus Ecki,

    zu deiner Frage, ob die Einstellung der Scheinwerfer ursächlich für die Fehlermeldung ist, würde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit nein sagen. Der praktische Ablauf ist so, dass die Scheinwerfer via Diagnosesystem in die Grundstellung gefahren und dann schlichtweg mit einem Schraubendreher über zwei Stellschrauben hinten am Gehäuse korrekt justiert werden. Das war's dann schon. Habe ich selber schon praktiziert und ich sehe da ehrlich gesagt keinen möglichen Zusammenhang. Es mangelt halt leider bei manchen nur eher an der korrekten Bedienung und Ablesung des Scheinwerfer-Einstellgerätes, als an der Prozedur selbst... ;)

    Die Überprüfung und gegebenenfalls Einstellung der Scheinwerfer ist sowohl beim Intervall- als auch beim Inspektionsservice Bestandteil des Serviceplans (und auch sinnvoll). Die Werkstatt hat hier also korrekt und hat nichts ausgelassen. Dass 50 Euro dafür nicht eben ein Schnäppchen sind, das lassen wir mal außen vor.

    Der zeitliche Zusammenhang lässt natürlich gefühlt eine Ursächlichkeit vermuten, aber wenn man hier im Forum schaut, dann sind die AFS-Probleme beim T I wahrlich nicht gerade eine Seltenheit und treten nun mal von einem Tag auf den anderen plötzlich auf - so wie viele andere Fehler auch.

    Grüße
    Robert