Hallo,
vor kurzem war ich bei der Inspektion 115 Ts km. Dabei wurden auch die Scheinwerfer (für ca. 50 €!!!) eingestellt. Bei der Fahrzeugrückgabe meinte der Freundliche, dass die Einstellung zur Erhaltung der Mobilitätsgarantie vorgeschrieben wäre.
Ich war erstaunt, da ich vorab davon nicht informiert wurde und die Scheinwerfer bis dahin ohne Beanstandung funktioniert hatten. Kurz danach erhalte ich auf dem Display die Meldung "Kurvenlicht (AFS) ohne Funktion. Bordbuch"! Wenige Tage später erneut. Der Touarg ging daraufhin erneut in die Werkstatt. Der Scheinwerfer wurde aus-/eingebaut ohne Befund, die Fehlermeldung konnte jedoch aus dem System ausgelesen werden. Dafür wurden erneut 100 € fällig. Der Freundliche meinte dann nur, dass sollte der Fehler erneut auftreten ca. 800 € für einen Scheinwerfer fällig werden. Prima.
Jetzt stellen sich mir natürlich einige Fragen die Ihr evtl. beantworten könnt:
a. Gehört die Einstellung der Scheinwerfer zur Inspektion oder wird diese von Volkswagen bezogen auf Garantieleistungen gefordert?
b. Liegt es bei o.g. Sachverhalt nicht nahe, dass durch die Einstellung der Scheinwerfer das Problem erst entstanden ist?
c. Handelt es sich dabei um ein bekanntes Problem?
d. Kann der Scheinwerfer im Zuge o.g. Aktion beschädigt worden sein, so dass eine kostspielige Reparatur notwendig wird?
Wenn euch ähnliches passiert ist oder euch dieses Problem bekannt ist, wäre es super von eure Erfahrung zu lesen.
Danke vorab für die Info's
Gruß Ecki