Hallo,
ich möchte dieses Thema noch mal beleben.
Für mich scheint es nicht abgeschlossen.
micha899 Was meinst Du zu diesen Geschichten?
Ich habe also in den vergangenen Wochen versucht einen Vergleich bei einzelnen Gesellschaften durchzuführen.
Eine einfache Nachfrage reicht hier m.E. nicht aus.
Grundaussage: Jeder muß sich bei seiner Gesellschaft für sein Fahrzeug selbst informieren.
Löchert bitte Eure Makler oder Berater. Und gebt Euch nicht mit Allgemeinaussagen zufrieden. Es sollte alles auf das versicherte Fahrzeug speziefiziert werden.
Hier ein Auszug aus den Zusatzbedingungen der R+V-Versicherung:
1. Anmelde- und zuschlagsfrei mitversicherte Teile
..............versichert sind soweit nicht unter 2. genannt.....und der Betriebserlaubnis nicht entgegensteht..........fest eingebaut oder durch entsprechende Halterung verbunden oder der Verkehrssicherheit...............Pannen und Unfallhilfe dienen, insbesondere
- Dachkoffer, Gepäckträger
- Photoapparate bis 100,-- Euro
- Freisprecheinrichtungen jedoch ohne Handy
- Funkanlagen, Antennen
- Fußbodenbelege bis 300,-- Euro
- Informations und Unterhaltungselektronik (Navi, DVD, MC, Fernseh, Viedeo.......)
wenn fest eingebaut bis zu einer Entschädigungsobergrenze von ingesamt 5000,--€
darüber hinaus s. Ziffer 2
- Pannenwerkzeug bis 300 Euro
- Schonbezüge und Sitzbezüge bis 300 Euro
- ............
2. Anmelde und zuschalgspflichte Fahrzeug- und Zubehörteile
- Außensprechanlagen
- Bar
- Kofferaufbau
- Kühlaggregat
- Panzerglas
- Telefax, fest eingebaut
- Telefon fest eingebaut
- ......................
3. Nicht versicherbare Teile
- Atlas und Autokarten
- Autodecken
- Bild- und Tonträger (CD, DVD, MC usw.)
- Campingausrüstung sofern nicht fest eingebaut
- Ersatzteile
- Fahrerkleidung
- Falgarage, Regen- und Sonnenschutzplane
- Fußsack
- Garagentoröffner (Sendeteil)
- Kühltasche
- Magentschilder
- Maskottchen
- Mobiltelefon oder Handy
- Rasierapparat
- Reiseplaid oder Edelpelz-Decken
- Staubsauger
Nach Prüfung meiner Rechnung: R5 Individual Aut., KP brutto 67.000,-- mit allem Zubehör,
sind alle von mir ab Werk bestellten Teile bis zur Obergrenze von 5.000,-- Euro zuschlagfrei mitversichert.
Die Fußbodenbelege habe ich nicht geprüft? Verdammt, das muß ich noch tun!!!
CD-Wechsler habe ich nicht.
Navi + Freisprecheinrichtung + Lautsprecher dürften nicht über 5000,.. Euro liegen.
Also im Falle eines Diebstahls oder Brandes des Komplettfahrzeuges würde ich den vollen Zeitwert erhalten.
Fazit:
1. Es gibt also Teile, die anmelde und zuschlagsfrei mitversichert sind oder teurer sind und für die dann ein Zuschlag zu entrichten ist.
2. Es gibt also Teile für die ein Zuschlag zu zahlen ist, und die dann versichert sind.
3. Es gibt also Teile, die nicht versicherbar sind.
Vom Grundsatz sind diese Bedingungen bei allen Versicherern gleich. Es kommt darauf an wie hoch der Vers. Schutz ist, bzw. wie die Teile deklariert sind.
Im Zweifelsfall sollte man sich den Versicherungsschutz bestätigen lassen.
Meine Empfehlung: Vor Abschluß des Vertrages oder zumindest bei Abschluß des Vertrages.
So, jetzt kann die Diskussion weitergehen.
Ich bezweifle aber, dass wir zu einer allgemein gültigen oder gemeinsamen Lösung kommen.
Höchstwertung sonst kann ich keine frohe Weihnachten mehr wünschen
Gerade deswegen wünsche ich allen Lesern:
:baum1: