Extras mitversichert?

  • Das Thema wurde in der letzten Zeit des öfteren in verschiedenen threads angrissen. Einige sagten, ihre Versicherung versichern Extras gar nicht, andere bis 3.000,- oder 5.000,- €.
    Ich habe Gestern mal meinen Versicherungsagenten angemorst (Basler Versicherung) (Hallo Scheizer Freunde :D) und der konnte mir dazu folgendes Berichten:

    Die Basler versichert Extras bis 5.000,- € mit. Nun sollte man der Meinung sein, das reicht um einen Einbruch/ Diebstahl abzudecken. Tut es auch, aber nun kommt der Clou. Wird das Auto geklaut und man hat Extras für z.B. 15.000,- € geordert (also Normalfall beim T.), so wären diese nur bis zu, in meinem Fall, 5.000,- € mitversichert. D.h. bei einer Erstattung werden gleich mal eben 10.000,- € von der Erstattungssumme abgezogen.

    Prima!

    Man kann aber bei Versicherungsabschluß die über die Summe von 5.000,- € hinausgehenden Extras mitversichern. Dazu muß man diese jedoch angeben (am besten Kaufvertrag anhängen). Kostet halt ein wenig Aufschlag. Mehrkosten halten sich bei meiner Versicherung in Grenzen.

    Ich muß dazu sagen, dass die Basler nicht gerade eine dumping Versicherung ist. Ich weiß nicht wie sich einige billigere, oder gar Direktversicherungen zu diesem Thema verhalten. Ich denke Nachfragen lohnt auf jeden Fall.

  • Zitat von Rürü

    Hallo Rocky Mountain,

    gutes Thema, nachdem, was ich hier alles gelesen hatte habe ich am Montag mit unserer Versicherung gesprochen (HDI ). Dort sagte man mir, Extras bis 3000 € sind mitversichert, aber... unter Extras versteht die Versicherung alle die Dinge, die nicht werkseitig direkt von VW montiert wurden. Da wir einen neuen Vertrag haben gilt diese Regelung, bei alten Veträgen war es üblich die Extras egal ob selber oder werkseitig montiert, zusätzlich zu versichern. :confused: Irgendwie gehen hier die Meinungen auseinander.

    Vielleicht ist hier ja einer vom Fach und kann was dazu sagen.

    Grüße Rürü

    Ich habe da genau nachgehackt. Also bei MB, wo du z.B. die Exclusive Ausstattung bestellen kannst, wo schon Leder usw. mit drin ist, gilt dies nicht als Extra und ist mitversichert. Beim T. gibt es solche Ausstattungslinien ja nicht. Das heißt, alles wird einzeln aufgelistet und als zusätzlich versicherndes Extra behandelt.

  • Bei meiner HUK-Coburg sind die Extras abschließend aufgezählt, die zu melden sind. Wie gesagt, bis 3.000 EUR kostenfrei, darüber hinaus gegen Mehrpreis. Alle werksseitigen Extras sind mitversichert. Alles andere fände ich auch unangemessen (vorsichtig ausgedrückt).

    Gruß
    Thomas

  • Hallo Leute,
    da seht ihr mal wie wichtig das Nachhaken ist. U. Umständen zählt nämlich auch schon das Nichtserienmässige Leder zu den Extras. Ich muss mir ja auch eine neue Vers. nach dem Einbruch suchen, und finde wir sollte unsere Erfahrungen über Versicherungen (Namen nennen) hier kund tun.
    Die Concordia hat keine Extras eingeschlossen ! :eek:
    Ich werde meinen Makler haftbar machen, da ich eine Bestätigung fälschlicherweise von ihm bekommen habe. :D
    Thomas, was heisst werksseitig: ab Werk eingebaut oder serienmässig, da wird auch noch unterschieden. :confused:
    Gruss Wolf
    :xmas:

  • da ich selbst da auch bei meiner Versicherung nicht mehr durchsteige, habe ich beim vorletzten Male (dieses mal habe ich es vergessen :wand: ), einfach die Kaufbestätigung von VW als Anlage an den Antrag gehängt und bei den Extras im Antrag "siehe Anlage" reingeschrieben.

    Das ist vielleicht die beste Lösung, inzwischen erwarte ich von den Verkäufern der Versicherung auch nicht mehr unbedingt juristisch einwandfreie Aussagen. Selbst in den Versicherungszentralen ist es recht schwierig, Aussagen dazu zu bekommen, die nachher auch juristisch Bestand haben oder nachher beweisbar sind.
    Wer von euch hat den die ganzen Versicherungsbedingungen alle gelesen, wenn die Police vorliegt ?

    :xmas:

  • Hi,
    bin ebenfalls bei der HUK...
    Bei Vertragsabschluss wurde der Neuwert des Wagens als Versicherungssumme festgelegt, darin sind alle Extras (Sonderausstattungen) enthalten. Was einzeln aufgeführt wird sind Extras die einen gewissen Wert übersteigen, d.h. Sonderausstattungen mit einem Einzelwert von über 2000Euro (Navi z.B.). Da ich aber sonst nur Sonderausstattungen mit geringeren Einzelwerten (PDC, AHK usw.) fallen diese nicht unter dieses Regelung.
    Bedeutet das bei mir bei der HUK alles versichert ist.......
    Cu
    borko


    Zitat von Thomas TDI

    Bei meiner HUK-Coburg sind die Extras abschließend aufgezählt, die zu melden sind. Wie gesagt, bis 3.000 EUR kostenfrei, darüber hinaus gegen Mehrpreis. Alle werksseitigen Extras sind mitversichert. Alles andere fände ich auch unangemessen (vorsichtig ausgedrückt).

    Gruß
    Thomas

  • Zitat von Borko38

    Bedeutet das bei mir bei der HUK alles versichert ist.......
    Cu
    borko

    Würde mich eigentlich wundern. Die HUK hat ja nicht gerade den Ruf bei Schadens- oder Diebstahlabwicklungen besonders kulant zu sein. Von irgend etwas muß der günstige Preis ja auch kommen.

  • Auszug aus den Versicherungsbedingungen der HUK-Coburg:




    Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile

    1) Ohne Beitragszuschlag mitversichert bis zu einem Neuwert von insgesamt 3.000 € sind folgende Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. Übersteigt der Neuwert dieser Teile den nach Satz 1 versicherten Neuwert, so ist der entsprechende Mehrwert gegen Beitragszuschlag versicherbar. Leistungsgrenze ist in allen Fällen der versicherte Neuwert am Tag des Schadens. Teile, deren Neuwert 1.200 € übersteigt, sind nur mitversichert, wenn sie dem Versicherer gemeldet wurden.


    – Fernseher mit Antenne
    – Funkanlage mit Antenne

    – Lautsprecher (auch mehrere)

    – Mikrofon und Lautsprecheranlage (außer in Omnibussen)

    – Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme (soweit nicht serienmäßig)

    – Radioanlage (komplett)

    – Telefon mit Antenne

    – Multifunktionsgeräte bzw. Kombinationsgeräte (Audio-, Video-, Radio-, Telekommunikationsgeräte und/oder Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme)


    – Schutzhelme mit Lautsprecher bzw. Funkanlage für Zweiradfahrer, sofern diese über eine abgeschlossene Halterung fest mit dem Zweirad verbunden sind.


    2) Bis zur Höhe des bei Vertragsabschluss angegebenen Werts sind folgende Teile gegen Beitragszuschlag versicherbar, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind:

    – Bar


    – Beschläge (Monogramm usw.)

    – Beschriftung (Reklame)

    – Dachkoffer

    – Doppelpedalanlage

    – Hydraulische Ladebordwand für Lkw

    – Panzerglas

    – Postermotive unter Klarlack

    – Rundumlicht (Blaulicht etc.)

    – Spezialaufbau

    – Wohnwageninventar (fest eingebaut und soweit nicht serienmäßig)


    – Zugelassene Veränderungen am Fahr- und/oder Triebwerk aller Art zur Leistungssteigerung und Verbesserung der Fahreigenschaften.

    3) Nicht versicherbar – soweit nicht unter 1) und 2) genannt – sind beispielsweise:

    – Atlas

    – Autodecke oder Reiseplaid oder Edelpelz

    – Autokarten

    – Autokompass

    – Brillen

    – Campingausrüstung (soweit nicht fest eingebaut)

    – Ersatzteile und Werkzeuge (soweit nicht serienmäßig)

    – Fahrerkleidung

    – Faltgarage, Regenschutzplane

    – Faxgerät (soweit nicht fest eingebaut)

    – Fotoausrüstung über 60 €

    – Funkrufempfänger

    – Garagentoröffner (Sendeteil)

    – Heizung (soweit nicht fest eingebaut)

    – Kühltasche

    – Laptop

    – Magnetschilder

    – Maskottchen

    – Mobiltelefon (Handy)

    – Rasierapparat

    – Staubsauger

    – Ton- und Datenträger jeder Art

    – Vorzelt



    M.E. geht hieraus deutlich hervor, wie eine Erstattung im Schadenfall erfolgt. Übrigens kann ich die Aussage, dass der Ruf der HUK-Coburg bei der Schadenregulierung nicht gut sei, nicht bestätigen. Ganz im Gegenteil. Die günstigeren Tarife sind doch auch darin begründet, dass kein Außendienst unterhalten wird.



    Gruß

    Thomas

  • @ Thomas TDI
    Fazit:
    Extras bis 3.000,- € sind automatisch mitversichert.
    Was darüber hinaus geht muß zusätzlich versichert werden.
    Wird der Wagen geklaut, ohne dass die Extras mitversichert sind, hast Du mit Zitronen gehandelt.

    Oder habe ich was falsch verstanden :confused:

  • Bei den Sonderausstattungen handelt es sich ausschließlich um die aufgeführten. Alle weiteren ab Werk verbauten Ausstattungen fallen nicht unter die 3.000 EUR-Grenze und sind selbstverständlich mitversichert. Zitat: "Nur gegen beitragszuschlag können die in der beigefügten Liste unter 1) und 2) angegebenen Fahrzeug- und Zubehörteile versichert werden. Die in der Liste unter 1) angegebenen Teile sind bis zu einem Neuwert von insgesamt 3.000 EUR beitragsfrei mitversichert."

    Welches Auto hat denn heute unter 3.000 EUR Extras? Da liegt doch jeder Lupo drüber. 

    Gruß
    Thomas

  • Zitat von Wolf

    Hallo,
    haben wir im Verein keinen Versicherungspezi ?
    Wolf

    Dann will ich mich mal outen.

    Also die Bedingungen bei allen Gesellschaften für die TK u. die VK, und um die geht es hier ja sind auf dem Markt frei vereinbar.
    d.h.: Sie können voneinander abweichen.

    Ich bin kein totaler Profi, aber im Rahmen meiner normalen Beratungstätigkeit biete ich dieses Pordukt auch an. Nicht jedoch ohne unseren Spezialisten einzuschalten.
    Ich mache dies nämlich nicht täglich.

    Ich kann heute nur berichten, dass bei mir Zubehör -ob nun nachträglich oder ab Werk eingebaut- bis 100.000,-- Euro ohne Zuschlag mitversichert ist.
    Die Deklaration junger Fahrer oder Ehegatte oder beides hat Einfluß auf die Prämienhöhe
    in der VK und HF, nicht jedoch auf die TK,
    Während wiederum die Gagage die Prämie bei der TK u. der VK beeinflußt.
    Die SF-Klasse spiegelt lediglich die schadensfreien Jahr wieder, nicht jedoch den v.H. Satz der Basisprämie. Dieser % Satz kann bei den einzelnen Gesellschaften durchaus abweichen.
    Hinzu kommt noch, dass es bei einigen Gesellschaften Standardrabatte für bestimmte Berufsgruppen, z.B. Ärzte, Apotheker, VW-Mitarbeiter u.u.u gibt.

    Seit der Freigabe der Prämienkalkulation ist ein standardisierter Vergleich nicht mehr möglich.
    Jendenfalls habe ich noch keinen Berater oder Makler gefunden der das exakt kann.
    Und wenn er es behauptet hat, habe ich ihm bisher immer bewiesen, dass seine Aussage nicht korrekt ist.

    Faxit: Es ist unerlässlich sich persönlich bei seiner Gesellschaft zu informieren was nun in welcher Tarifierung versichert ist und vor allem in welcher Höhe.

    mein Rat: geht zu einem Makler Eures Vertrauens und fragt dem Löcher in den Bauch.
    Vor allem lasst Euch den Schutz verbriefen. Also auf dem Vertrag bestätigen.
    Dies ist mittlerweile durchaus üblich.

    Nur sucht Euch bitte jemanden, dem Ihr wirklich vertraut. Wenn ich sehe, wer oder was sich da auf dem Markt so tummelt?
    Wenn der Schadensfall nähmlich eingetreten ist, haben alle Gesellschaften "S"-Draht in den Hosentaschen.
    Auch ein Schadensfall will richtig formuliert sein.

    Das beste Beispiel ist hier der mit dem Einkaufswagen am Supermarkt verursachte Schaden am Fahrzeug eines Anderen.
    Blos nicht mit dem Auto dort hingefahren, sonst sind die Prozente futsch.
    Also eigenes Fahrzeug außerhalb geparkt und zu Fuß das Gelände des Marktes betreten.

    Über dieses Thema könnte ich Stundenlang referieren. Darum habe ich anfänglich auch keine Aussage hierzu getroffen. Wer meint er könnte im Internet kaufen, soll das meinetwegen tun. Ich wünsche ihm dann: "Viel Glück" und nie einen Schaden.

    Jedenfalls habt Ihr mich zum Nachdenken gebracht, und auch ich werde morgen Früh noch mal meinen Schutz selbst prüfen.

    Ich bin auch gerne bereit zu helfen. Nur ohne Versicherungsantrag, Vertrag und Bedingungen treffe ich keine Aussage.

    Dies gilt für alle Versicherungssparten.

    Viel Spass

  • Zitat von Thomas TDI

    Bei den Sonderausstattungen handelt es sich ausschließlich um die aufgeführten. Alle weiteren ab Werk verbauten Ausstattungen fallen nicht unter die 3.000 EUR-Grenze und sind selbstverständlich mitversichert. Zitat: "Nur gegen beitragszuschlag können die in der beigefügten Liste unter 1) und 2) angegebenen Fahrzeug- und Zubehörteile versichert werden. Die in der Liste unter 1) angegebenen Teile sind bis zu einem Neuwert von insgesamt 3.000 EUR beitragsfrei mitversichert."

    Welches Auto hat denn heute unter 3.000 EUR Extras? Da liegt doch jeder Lupo drüber. 

    Gruß
    Thomas

    Ich glaube wir reden aneinander vorbei :o
    Die wirklich interessanten Extras sind ja bei Deiner Liste unter Punkt 1. aufgeführt. Das heißt für mich, wenn Du diese teuren Extras, die ja locker 3.000 € übersteigen nicht separat mitversicherst, sind sie im Schadensfall nur bis 3.000,- € abgedeckt. Oder?
    Damit deckt sich Deine Aussage mit dem was ich am Anfang des threads zum Besten gegeben habe und was der Aussage meines Agenten entspricht.

  • Thomas TDI:

    Also, ich bin nicht schockiert, dass Rasierapparate nicht mit versichert sind. Aber, was ist denn z.B. mit Leichtmetalfelgen ???

    Eine Begrenzung auf 3.000 EURO unter Auflistung von Navi und Radioanlagen (auch CD-Wechsler) ist schon eine Frechheit. Da wird mit einem günstigen Preis geworben und für eine echte Versicherung ist dann ein Aufpreis zu zahlen. Einzelteile über 1.200 EURO bitteschön einzeln auflisten. Wer kommt den mit 3.000 EURO Zubehör bei einem Touareg hin? Keiner! Wenn überhaupt seriös begrenzt, dann sollte sowas z.B. 15% vom Fahrzeuglistenpreis betragen.

    Um als Versicherungsnehmer nicht eine böse Überraschung zu erleben braucht man bei der HUK also einen guten Makler. Den es aber anscheinend nicht gibt, da kein Aussendienst weil günstig. Damit wird das ganze für mich noch unseriöser. Ich gebe zu, ich habe keine Ahnung bezüglich der HUK, kann also keine negative oder positive Aussage treffen. Aber was ich hier erfahren habe würde für mich ausreichen, um davon die Finger zu lassen.

    Eine Versicherung definiert sich durch ihre Leistungen (im Verhältnis zum Preis), ihren kompetenten Makler und ihre Schadensregulierung. Gerade bei letzterem trennt sich die Spreu vom Weizen. Die ideale Versicherung reguliert erstmal kurzfristig den Schaden (und hilft damit dem Versicherungsnehmer) und diskutiert danach eventuelle Kostenanteile des Versicherungsnehmers. Gibt es nicht ? Doch, gibt es sehr wohl. Für diesen Service bin ich gerne bereit auch einen Preis zu bezahlen. Denn dieser sichert mir gerade als Geschäftsmann im Fall der Fälle meine Liquididät.

    gruß
    Heinz

  • Leider sind die Verträge verschiedener Versicherungen undurchsichtig geworden.
    Manche können aufgund Leistungskürzungen billigere Prämien anbieten. Ist solange, nichts passiert ja auch ok., aber dann ist der Ärger meist größer als die gesparte Prämie. :(

  • Hallo
    @Rürü, ich glaube du liegst total falsch, das Navi müsste zu den Sonderausstattungen zählen. Auch wenn es werksseitig eingebaut wurde. Von der VW vers. weiß ich nur das bis 5000€ incl. ist. Da muss ich mich am Freitag mal besonders schlau machen, da die Tante beim Händler sitzt. Ich möchte auch etwas über das Leder, Holz usw. wissen; ist alles extra !
    Hannes, siehst du was wir losgetreten haben. Ich finds wichtig,
    Mein Makler hat heute doch schnell überwiesen !!! :D
    Gut das wir mal drüber gesprochen haben, nicht war ? :confused:
    Gruss Wolf

  • Zitat von Rocky Mountain

    Die wirklich interessanten Extras sind ja bei Deiner Liste unter Punkt 1. aufgeführt. Das heißt für mich, wenn Du diese teuren Extras, die ja locker 3.000 € übersteigen nicht separat mitversicherst, sind sie im Schadensfall nur bis 3.000,- € abgedeckt. Oder? ...

    Hatte ich an anderer Stelle schon einmal gepostet: Navi 1.950,00 EUR, Handy-Vorbereitung 400,00 EUR, CD-Wechsler 450,00 EUR, also insgesamt 2.800,00 EUR. Reicht doch aus!

    Zitat von Heinz

    ... Aber, was ist denn z.B. mit Leichtmetalfelgen ??? ...

    Sind denn LM-Felgen unter 1) genannt? Ich habe die nicht gefunden. Also muss man die nicht extra versichern - einmal abgesehen davon, dass LM-Flegen beim Touareg serienmäßig sind.

    Wo ist das denn unseriös. Einen Makler brauche ich dafür jedenfalls nicht. Steht doch alles da. Nur lesen muss man es natürlich.

    Gruß
    Thomas