Ich hätte da mal ne Frage......
Ich habe mir für die Alltagsfahrten, um den Dicken zu schonen und noch ein paar viele Jahre Spaß mit Ihm zu haben, einen Zweitwagen zugelegt. (Audi A4 Avant 1,9 Tdi)
Nachdem aber alle Kfz-Versicherungen, bei denen ich angefragt habe, nichts in Bezug auf Wechselkennzeichen anbieten, und ich die SF-Klasse 20, die ich auf dem Dicken habe, beim Audi überhaupt nicht auf den Zweitwagen angerechnet wird, wollte ich doch mal hier nachfragen.
Was für eine Ungerechtigkeit......
Ich bin Alleinfahrer, Versicherungsnehmer, und soll für den Audi 120% Beitragssatz zahlen?
Das wären für den Dicken Monatlich 78€ (Hp und Vk, jeweils mit SF 20),
und für den Audi Monatlich 104€ (Hp mit 120% Beitragssatz)
Das ist mir entschieden zu viel.....
Wenn ich aber den Dicken auf Saison anmelde, werde ich nicht mehr an den traditionellen Offroadevents teilnehmen können.....
Den Dicken brauche ich ja eigentlich, genau betrachtet, nur noch zum Wohnwagen ziehen, und zum Spaß haben.
Gibt es denn keine Versicherung, die mir auf dem Zweitwagen die gleiche SF-Klasse anrechnet wie auf dem Dicken?
Was würdet Ihr mir denn anraten?
Frage an die Versicherungsexperten
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Servus Bernd,
bei mir besteht eine sehr ähnliche (bzw. eigentlich die identische) Konstellation. Ich habe meinen Touareg ganz regulär in der Vollkaskoversicherung.
Meinen Audi A4 habe ich als Zweitwagen versichert. In meinem Vertrag steht:
"Die Voraussetzungen für die Sonder-Einstufung (Zweitfahrzeug) sind erfüllt."
Ich habe beim A4 die gleichen schadensfreien Jahre wie beim Touareg (allerdings habe ich diesen nur Teilkasko versichert).
Leider kann ich aus den Unterlagen nicht rauslesen, welche "Voraussetzungen" denn zu erfüllen sind.
Ich kann mich nur erinnern, dass das alles völlig problemlos möglich war!
Mein Versicherungsunternehmen ist die HUK24.
Bei welchem Unternehmen hast du denn nachgefragt?!
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.Liebe Grüße aus Niederbayern
Alex -
Ich hätte da mal ne Frage......
Gibt es denn keine Versicherung, die mir auf dem Zweitwagen die gleiche SF-Klasse anrechnet wie auf dem Dicken?
Was würdet Ihr mir denn anraten?Hallo,
da hier schon eine Versicherung genannt ist, bei R+V geht das auch.
Voraussetzungen sind nach meiner Kenntnis:
die Halter sind identisch mit Versicherungsnehmer
beim Zweitfahrzeug bleibt der Nutzer auf den Versicherungsnehmer beschränkt.Du solltest also den Audi zum Jedermannfahrzeug und den Toaureg zum Alleinunterhalter machen.
Das dürft von der Typ-Klasse am günstigsten sein.-Bis zum 30.11. darfst du zum Ende des Jahres kündigen und die Versicherung wechseln.
Gruß
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"beim Zweitfahrzeug bleibt der Nutzer auf den Versicherungsnehmer beschränkt."
Das war bei mir genauso. Versicherungsnehmer und Halter müssen identisch sein, allerdings gelten für den
Zweitwagen die gleichen Bedingungen wie beim "Erstversicherten". Ich habe als Personenkreis, welcher das Auto
fährt, meine Frau und mich angegeben. In diesem Fall dürfen auch beide Autos jederzeit
von meiner Frau gefahren werden dürfen.Gruß
Alex -
Vielen Dank für Eure sehr aufschlussreichen Antworten.
Ich habe bis jetzt bei der AXA, wo ich den Dicken versichert habe, nachgefragt, bei der ADAC - Versicherung, bei der Asstel, bei der Allianz, und bei diversen anderen.
Jetzt habe ich endlich mal einen Anhaltspunkt, um pünktlich zum 30.11. etwas zu unternehmen...