Abnehmbare Ahk auch wirklich abnehmen?

  • Guten Morgen zusammen.
    Nächste Woche geht's endlich los in den Urlaub.
    Jetzt mal eine Frage hierzu:
    Da ich dieses Jahr ohne Wohnwagen hin- aber hoffentlich wieder mit- zurückkomme, weiß ich nicht, wie die Gesetzeslage (auch, und vor allem im Ausland) ist.
    Ich würde gerne die Ahk auch schon auf der Hinfahrt montieren, um die Stoßstange vor Parkremplern ein wenig zu schützen.
    Vor vielen vielen Jahren war es ja mal Pflicht, den Kugelkopf bei Nichtgebrauch abzumachen.
    Kann mir jemand sagen, ob das immer noch so ist?

  • Hallo Bernd,

    der Exekutive ist das wohl inzwischen egal, aber die Versicherer suchen immer nach Gründen, den Schaden auf den Unfallgegner abzuwälzen. Aber in diesem Fall und an deiner Stelle würde ich die AHK montiert lassen. Hoffentlich lassen die Griechen deinen Dicken in Ruhe ... :cool:

    Grüße von Stephan :winken:

  • Danke, Stephan, das hoffe ich auch.
    Die größeren Bedenken habe ich bei der Durchfahrt durch Serbien. - Mitten durch Belgrad, das ist bei dem dortigen Fahrstil wohl als ziemlich unentspannt zu bezeichnen....
    Gut, sollte mir,bzw. meinem Fahrzeugheck jemand zu nahe kommen, dann wird es sicherlich mit dem gegnerischen Versicherer- soweit vorhanden, sowieso Streß geben.
    Aber solange das nicht mit Bußgeld bewehrt wird, ist es mir das Wert, so daß ich den "Haken" doch wohl dranlasse.

  • Ich habe durch meinen Auffahrunfall verschiedene Personen der ASAG Mitarbeiter auf dieses Thema angesprochen. Davon hat noch keiner was gehört dass die AHK bei nichtgebrauch demontiert werden muss. Anders wenn dadurch das Nummernschild verdeckt wird. Habe ich schon mal bei einem Kleinwagen gesehen, aber bei unseren Autos trifft das nicht zu. Ich lasse, auch weil ich nichts genaues im Internet gefunden habe unsere AHK drauf.

  • Genau das war es.
    Zu Zeiten, als ich noch meinen geliebten BMW E21 323i gefahren habe (die "älteren" unter uns werden ihn noch kennen), war das zwingend, da durch den Haken das Nummernschild nicht komplett sichtbar war.
    Dann kann ich ja jetzt beruhigt mit Haken losdüsen.

  • Hallo,
    hier ist eigentlich eine verständliche Zusammenfassung dargestellt:

    Zitat

    Abnehmbare Anhängerkupplung
    Neben der fest installierten Anhängerkupplung gibt es auch Anhängerkupplungen, bei denen der Kugelkopf mit einem einfachen Handgriff vom Fahrzeug abmontiert werden kann. Dies hat einige Vorteile gegenüber der fest montierten Anhängerkupplung, wie beispielsweise, dass man sich beim Beladen des Kofferraumes nicht an der Anhängerkupplung stößt oder seine Kleidung verschmutzt. Das allein ist schon ein Grund, den Kugelkopf abzunehmen, wenn kein Hänger gezogen wird. Aber ist dies auch verpflichtend? Eine grundsätzliche Verpflichtung zum Abnehmen des Anhängerkopfes besteht nicht.

    Eine Pflicht ergibt sich jedoch insofern aus dem Gesetz, als der Fahrzeugführer dafür zu sorgen hat, dass die Kennzeichen stets gut lesbar sind (§ 23 StVO, Straßenverkehrsordnung). Kennzeichenschilder dürfen nach § 10 Abs. 2 FZO (Fahrzeugzulassungsverordnung) nicht verdeckt sein. Sollte die abnehmbare Anhängerkupplung das Kennzeichen also (teilweise) verdecken, so ist sie abzunehmen, wenn kein Anhänger gezogen wird.

    Ein weiterer Grund den Kopf abzunehmen liegt darin, im Falle eines Unfalls möglichen Problemen mit der Versicherung aus dem Weg zu gehen. Bei einem Unfall kann der Kugelkopf der Anhängerkupplung einen größeren Schaden am gegnerischen Fahrzeug verursachen als wenn der Kopf abmontiert gewesen wäre. Obwohl keine gesetzliche Pflicht zur Abnahme des Kopfes besteht, könnte eine Versicherung in einem solchen Fall ein Mitverschulden unter dem Aspekt der Erhöhung der Betriebsgefahr vortragen und den Schaden nicht voll regulieren.

    Zu berücksichtigen ist allerdings, dass diese Regelung für Deutschland gilt.

    Im Ausland (z.B. Slowakei?) sieht die Angelegenheit vielfach anders aus.

    Eine Nachfrage bei einem Automobliclub ist sicher nicht falsch.

    Weitere Hinweise kann man eventuell der ABE oder der Betriebsanleitung entnehmen.
    Zumindest düfte im Bordbuch eine Empfehlung des Herstellers stehen, falls die AHK a.W. montiert ist.

    Gruß

  • Hallo Bernd,
    hab gestern Abend in der Nachtschicht mal sämtliche Rechtsvorschriften und Kommentare zu dem Thema durchgekämmt und kann Dir diesbezüglich Entwarnung geben. Wie Hannes oben auch schon zusammengefasst hat, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abnahme der abnehmbaren Anhängekupplung bei Nichtgebrauch, außer wenn dadurch das Kennzeichen verdeckt werden würde.

    Versicherungstechnisch könnte es u.U. anders aussehen, allerdings gilt die Schadensminderungpflicht häuptsächlich für den Geschädigten. Gerichturteile konnte ich auf die Schnelle nicht finden, bei denen jemand wegen nicht Abnahme zu einem höheren Regulierungsanteil verklagt worden wäre.

    Grüsse
    Marco

    7L GP V6TDI ** sold **
    7P V6 TDI, R-Line+ & TerrainTech 🏔😎
    Slowakische Frau --> Slowakisches Auto!🇸🇰 :)

  • Hallo Bernd,
    da ich aus einem anderen Grund das Bordbuch zur Hand hatte, habe ich nach der AHK gesehen.
    Bei mir steht in Heft 3.4 Rat und Tat auf Seite 11:

    "Hinweis
    Aus gesetzlichen Gründen muss bei Fahrten ohne Anhänger der Kugelkopf abgenommen werden, wenn er die Sicht auf das Nummernschild beeinträchtigt."

    Also ist die Geschichte wohl "Ansichtssache":D

  • Hallo Bernd,
    da ich aus einem anderen Grund das Bordbuch zur Hand hatte, habe ich nach der AHK gesehen.
    Bei mir steht in Heft 3.4 Rat und Tat auf Seite 11:

    "Hinweis
    Aus gesetzlichen Gründen muss bei Fahrten ohne Anhänger der Kugelkopf abgenommen werden, wenn er die Sicht auf das Nummernschild beeinträchtigt."

    Also ist die Geschichte wohl "Ansichtssache":D

    Hmm??

    das gilt vielleicht für die Modelle mit externem Ersatzrad. Dann ist das Nummernschild ja unten an der Stoßstange, so dass es vielleicht eng wird.

    Ich habe aber anders als die Vorredner schon von Fällen gehört, dass die Versicherung 25% Eigenbeteiligung veranschlagt hatten, weil der Schaden ohne AHK günstiger ausgefallen wäre (die Vollkasko des Auffahrenden wohlgemerkt).

    Viele Grüße

    Stefan


  • Ich habe aber anders als die Vorredner schon von Fällen gehört, dass die Versicherung 25% Eigenbeteiligung veranschlagt hatten, weil der Schaden ohne AHK günstiger ausgefallen wäre (die Vollkasko des Auffahrenden wohlgemerkt).

    Hallo,

    immer dieses schwammige "ich hab mal gehört" ... wer, wann und wo??? (finde doch mal einer ein Urteil darüber)

    Die Vollkasko eines anderen kann bei mir schon mal gar nichts "veranschlagen" .... und die Haftpflicht des anderen kommt meist deutlich billiger davon, wenn ich als Geschädigter eine AHK habe :biggrin:

    LG
    james

  • Naja, sollte mir auf meiner Strecke durch Österreich, Ungarn, Serbien(!), Mazedonien, oder in Griechenland selbst einer Hinten drauf Brummen, ist sowieso Ärger vorprogrammiert.
    Da geht es mir dann Hauptsächlich erst mal darum, daß der Dicke nicht allzuviel Blessuren abkriegt.

  • [...]Da geht es mir dann Hauptsächlich erst mal darum, daß der Dicke nicht allzuviel Blessuren abkriegt.


    Hallo Bernd

    Was die Deformierungen am Heck angeht, gebe ich dir da schon recht, aber in den meisten Fällen wird dann aber auch aus Sicherheitsgründen die Hängerkupplung (incl. Querträger) mit gewechselt, da Haarrisse an dieser nicht auszuschließen sind.
    --- So war es zumindest bei mir ... vor ca. 10-12 Jahren ---

  • Ich sags ja.... Im Falle eines (Un)falles ist der Ärger vorprogrammiert.....
    Vor allem möchte ich nicht in der Haut desjenigen stecken, der sich traut, meinem Dicken was anzutun.
    Ich kann da mächtig Böse werden!
    Klar, daß das nichts bringt, aber ich denke, wenn ich im Stop and Go- Verkehr durch Belgrad, oder an den Mautstellen oder den Grenzen stehe, wird der Haken vielleicht doch was abfangen können, wenn der Hintermann schlafend draufrollt.

  • Zitat von Bernd S;233721[...

    Vor allem möchte ich nicht in der Haut desjenigen stecken, der sich traut, meinem Dicken was anzutun.
    Ich kann da mächtig Böse werden! [...]

    [OT]2Meter, 150KG und Bizebs wie Unterschenkel??? ---- :eek:

    Wozu hat man Freunde.... Touareg-Freunde.... :D [/OT]