Ich bin noch auf der Suche nach Quellen, die belegen können, wie legal oder halt auch nicht solche Änderungen sein könnten. Eventuell kannst du mir da weiterhelfen? Zur Zeit gehe ich davon aus, daß eine Homologisierung auf der Tatsache beruht, daß ein funktionierendes Start-Stopp-System überhaupt vorhanden ist. Bei einer Stilllegung dessen vertrete ich aber den gleichen Standpunkt: Geht eher nicht, bzw. zöge bei eventueller Eintragung eine Änderung der Steuereinstufung nach sich.
Belastbare Quellen nehme ich noch gerne an.