Ich brauche euren Fachkundigen Rat / Gebrauchtwagenversicherung

  • Hallo zusammen,

    wir haben vor 7 Monaten einen T-Reg V10 bei einem Volkswagen Händler mit 1 jähriger Garantie gekauft. In diesen 7 Monaten waren wir bestimmt 10 mal in der Werkstatt. Wir hatten schon bei der Probefahrt ein klackern bemerkt. Nach vielen hin und her und einem Gutachter haben wir ein neues Getriebe eingebaut bekommen, weiter war auch das Schiebedach immer wieder undicht, dies wurde jetzt als letztes beseitigt. Freitag haben wir unser Auto von der Werkstatt abgeholt und Sonntag schien der Beifahrerscheinwerfer auf einmal rot. Wir haben die Motorhaube aufgemacht und sahen dann, dass sich auf dem Bezinfilter Öl befindet ( sieht auf jeden Fall aus wie Öl) Foto anbei.
    Heute sagte der Werkstattleiter, wir müssten jetzt die Materialkosten des Scheinwerfers auf jeden Fall bezahlen. Er weiß nicht was das genau ist...müsste er sich erstmal anschauen...das verstehe ich ja auch.
    Meine Frage: muss ich nach so vielen Werkstattaufenthalte dieses bezahlen oder kann ich das Auto auch unter Umständen über einen Anwalt auch wieder zurückgeben ? Meine Geduld ist wirklich langsam am Ende.
    Hoffentlich könnt Ihr mir IMG_0111.jpgeinen Rat geben.
    Danke euch schonmal im voraus für Eure Hilfe..
    Gruß
    Katja

  • Hallo Katja,
    falls die Mängel durch die Reparaturen beseitigt sind, besteht wohl kein Recht auf Rückabwicklung.

    Die Angelegenheit mit dem "roten" Scheinwerfer und den Rückständen auf dem Filtergehäuse verstehe ich nicht.
    Besteht da ein Zusammenhang?


    Gruß

  • Hallo Katja,
    falls die Mängel durch die Reparaturen beseitigt sind, besteht wohl kein Recht auf Rückabwicklung.

    Die Angelegenheit mit dem "roten" Scheinwerfer und den Rückständen auf dem Filtergehäuse verstehe ich nicht.
    Besteht da ein Zusammenhang?


    Gruß

    Ich weiß nicht ob es einen Zusammenhang hier gibt, vielleicht mit dem Kraftstoffilter....aber mit dem Xenonlicht nicht...... aber wir müssen wieder in die Werkstatt...und jetzt sollen wir bezahlen. Darum geht es mir.....Also meinst du wenn alles in Ordnung gebracht wurde, dann können wir das Auto nicht zurückgeben.......

  • ...und jetzt sollen wir bezahlen. Darum geht es mir.....Also meinst du wenn alles in Ordnung gebracht wurde, dann können wir das Auto nicht zurückgeben.......


    Hallo,
    der Händler hat immer ein Recht auf Nachbesserung, bzw. Mängelbeseitigung.
    Nur falls der Mangel nicht zufriedenstellend beseitigt werden kann, besteht eventuell ein Recht des Käufers auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.
    Falls die jetzt zu reparierenden Teile keine Verschleißteile oder von der Garantieleistung ausgeschlossene Teile sind, muß m.E. auch nicht gezahlt werden.
    Das wesentliche steht im "klein" Gedruckten.

    ...............und meine unwesentliche Meinung ersetzt natürlich nicht; eine fachliche, fundierte Rechtsauskunft.
    :denker:
    Gruß

  • Hallo Katja,
    falls die Mängel durch die Reparaturen beseitigt sind, besteht wohl kein Recht auf Rückabwicklung.
    Gruß

    Hallo,

    dem Grunde nach stimme ich Dir hierin zu.

    Es gibt aber eine Norm im Kaufrecht, die von einer Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Käufer ausgeht, § 440 S.1 Alt. 3 BGB.

    Ob sich daraus ein Recht zum sofortigen Rücktritt ableiten lässt, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden.


    der Händler hat immer ein Recht auf Nachbesserung, bzw. Mängelbeseitigung.

    Man kann daraus aber wohl das Recht zur zweiten Andienung seitens des Händlers ausschließen. Insoweit stimmt "immer" nicht.

    Wenn der Kaufvertrag vor 7 Monaten geschlossen wurde, dürfte der Rücktritt noch nicht verjährt sein, §§ 437 Nr.2, 438 IV, 475 II, 218.

    Das ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine Einschätzung. Es soll aber klar geworden sein, dass es einen Strohhalm geben kann, weswegen der Gang zum Anwalt lohnenswert erscheint.

    Viel Erfolg!