Fahrverbot für zu schnelles Fahren - doppelt bestraft

  • Hallo TFs,

    heute brauch' ich 'mal Eure Hilfe: bin im September auf'm Heimweg von CZ auf der A6 vor einer Baustelleneinfahrt geblitzt worden; 32km zuschnell - außerhalb geschlossener Ortschaften. 4 Wochen später kam die Anhörung ins Haus mit Androhung ca. 155 EUR Strafe + 3 Punkte; allerdings mit dem Hinweis, dass sich die Höhe der Strafe in Abhängigkeit davon, ob ich bereits Vorvergehen derselben Art habe, erhöhen kann. Ich bin damals zu schnell gefahren - also hab' ich's auch ehrlicherweise zugegeben. heute kam nun der Bußgeldbescheid über ca. 263 EUR + 1 Monat Fahrverbot - mich hat's schie umgehauen; doppelt bestraft: doppeltes Bußgeld + fahrverbot - ist der Hammer. ich bin kein Raser oder Drängler; ich fahr' halt nur dort, wo's der Verkehr zuläßt, zügig und schnell, ohne mich selbst und andere zu gefährden. Bin letztes Jahr dummerweise schon 2x etwas zu schnell gewesen (< 25km/h) und hab 3 Pkt. gutgeschrieben bekommen. Zähle ich nach 1 Jahr ohne Knöllchen wegen zu schnellem Fahren als Wiederholungtäter? Was passiert, wenn ich jetzt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhebe?

    Versteht mich nicht falsch - ich sehe ein, dass ich eine Fehler begangen habe und deswegen auch Strafeverdiene; aber deswegen gleich doppelt so hart bestraft zu werden halte ich für überzogen, zumal ich in 30 Jahren Führerschein und aktive Teilnahme am Starßenverkehr noch keinen nennenswerten und aktenkundigen Unfall verursacht habe.

    Freue mich auf Eure Hilfe.

    Liebe Grüße
    Wolfgang


    PS: Wär' echt saublöd, wenn ich - als Mitorganisator - deswegen meine Teilnahme am Winterfahrtraining 2012 auf's Spiel setzen müsste.

  • Hallo Wolfgang,

    ich kann dir leider nicht genau sagen wie es heutzutage ist, ich hatte vor 6-7Jahren aber auch schon ein ähnliches Problem.

    In aller Kürze: Zum ersten mal per Videokonferenz auf´m Heimweg gefilmt worden. Ausserhalb geschlossener Ortschaft 28km zu schnell. Post aus Flensburg bekommen mit 4 Wochen Fahrverbot plus Geldstrafe (weiss leider nicht mehr wie hoch!). Zum Rechtsanwalt gegangen, Einspruch erhoben und Erfolg gehabt. Musste zwar höheres Bussgeld bezahlen, kam aber ansonsten durch da ich Selbstständig bin u mein Auto brauchte. Strafe schnell bezahlt und weitergefahren. Soweit so gut, nochmal Glück gehabt.

    Mein Pech: 3 Monate später wieder gebltizt worden (jaja war ne schlimme Zeit!!), wieder über 25km/h zuschnell, wieder zum Rechtsanwalt, nur diesmal meinte er könne er nix mehr machen, folglich 4 Wochen als Fussgänger unterwegs.:( Waren echt verdammt lange 4 Wochen und seither auch TOI TOI TOI keine ernsthafteren Vergehen mehr!

    Ich kann dir nur raten,wenn du ne Rechtschutzversicherung hast, geh auf jeden Fall zum Anwalt u lass dich beraten, die haben Erfahrung mit solchen Sachen u können dich da bestimmt raushauen. Es nützt echt was!!

    Viel Glück u lass den Kopf nicht hängen,:top:

    gruss

    Martin
    queenstourer:adoration:

  • PS: Wär' echt saublöd, wenn ich - als Mitorganisator - deswegen meine Teilnahme am Winterfahrtraining 2012 auf's Spiel setzen müsste.



    Hallo Wolfgang,

    das ist echt ärgerlich, aber tatsächlich so. Man fährt nach Vergehen mit Punkten wegen "zu schnell" zwei Jahre auf Bewährung :eek:

    Und mit dem WTFT finden wir eine Lösung :top:

    Grüße von Stephan :winken:

    PS: da das Thema so gar nicht "Off Topic" ist, habe ich es mal verschoben. Aber bitte alle sachlich bleiben :zwinker:

  • Guten Morgen,

    ich kann mich Queenstourer nur anschließen: Die ganzen Unterlagen schnappen und schnell zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. (Da Du aus meiner Gegend kommst: in Stuttgart im ADAC - Haus gibt´s dafür eine recht gute Kanzlei.)

    Das Geld für einen guten Anwalt ist in so einer Sache, zumal wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, gut angelegt.

    Viel Glück

  • Leider leider wird "Ehrlichkeit" nicht honoriert, im Gegenteil kann man da unter Umständen sogar noch einen "Vorsatz" draus interpretieren. Eine Aussageverweigerung darf nicht zu Deinem Nachteil ausgelegt werden, und im Zweifelsfall ist es immer vernünftig sich zunächst Akteneinsicht über einen Anwalt zu verschaffen. Ein Polizist aus meiner Verwandtschaft sagt dazu, dass sich die meisten Leute selbst um Kopf und Kragen reden. Vor diesem Hintergrund sollte man auch beratungsfreie Aussagen gegenüber der Polizei unterlassen.
    In diesem Sinne: wer nix sagt, sagt auch nix verkehrtes und Du kannst Dich hinterher mit anwaltlicher Beratung immer schriftlich zu der Sache einlassen.

    Viel Glück

    Achim

  • Das ist wirklich ärgerlich! Vor allem Leute, die es dann vorsätzlich verheimlichen, denen passiert dann nichts...es trifft halt immer die gleichen :)
    Aber hoffentlich hast du eine Rechtschutzversicherung und kannst damit zum Anwalt gehen....dazu hat man die ja schließlich ;)

  • ..um das klarzustellen:

    jeder ist in vollem Umfang für sein handeln selbst verantwortlich und hat ggfs auch die daraus entstehenden Konsequenzen zu tragen. Allerdings kann man sich durch unbedachte Aussagen gegenüber Amtsträgern in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Maßgeblch ist nicht, was man im besten Willen ausdrücken wollte, sondern das, was dann manchmal daraus verstanden wird.

    BSP : " ich hatte um drei einen Termin und war schon spät dran, und die Strasse war doch frei" ergo: Ich bin absichtlich zu schnell gefahren um noch pünktlich zu sein, also Vorsatzhandlung

    Man muss sich zumindest nicht selbst belasten und wie gesagt, manche Aussagen werden ganz anders verstanden als sie gemeint waren. Also lieber nix sagen und später schriftlich nach Beratung.

    Viel Erfolg

    Achim

  • Hallo Wolfgang,nimmdir einen Anwalt ich hab auch gerade ein Vergehen austehen mit 129km bei 70 ausserhalb,hab seit August nichts mehr gehört hab in Stuttgart- Ost eine Kanzlei für Verkehrsrecht eingeschaltet.Jetzt wart ich mal ab,ein Bekannter hat letztes Jahr bei Gericht die Strafe +150% Aufschlag das Fahrverbot erlassen gekriegt.Desweiteren soll nach Eu- Vorschrift die Meßgeräte von einem Akkreditiertem Institut geeicht sein,angeblich gibts die noch nicht laut aussage von einem Labor??? hab ich gehört.Ich muß jetzt auch noch warten wies bei mir weitergeht,aber möglichkeiten gibt es. gruß und viel Glück. reinhold

  • Leider leider wird "Ehrlichkeit" nicht honoriert,


    Vor allem Leute, die es dann vorsätzlich verheimlichen, denen passiert dann nichts..

    Das hat doch nichts mit "Verheimlichung" zu tun. Die ehrlichen Angaben in der Anhörung wären bei Zuordnung der Fahrt zu wolfibaun sowieso "addiert" worden.


    Mit Rechtschutz kann man probieren, ob man das Fahrverbot vermeiden kann ... aber 4 Wochen gehen auch vorbei:biggrin::biggrin:

    Das Winterfahrtraining klappt schon. Nach Rechtskräftigkeit hat man 3 Monate Zeit seinen Führerschein abzugeben.

    LG
    james

  • Hallo an alle, also ich weiß, dass es so etwas laut Recht gibt, dass quasi nicht nur deine Punkte für 2 Jahre gehalten werden, sondern die Strafe bei gleichem Vergehen, hier zu schnelles Fahren, innerhalb von 1 oder 2 ?!? Jahren verdoppelt werden können, bzw man statt der Verdoppelung einfach die nächst höhere STrafe nehmen KANN...Das hat nichts mit falscher Ehrlichkeit oder sonst was zu tun. Leider wird da ein Anwalt recht wenig tun können, schätze ich mal, versuchen kann manns...Wenn du deinen FS nicht verlieren möchtest würde ich deinen Landkreis anschreiben oder Amtsgericht wenn es soweit ist, dass du deinen FS für deinen beruf Familie usw usw brauchst, dann lässt man vielleicht!!! von dem Entzug des FS dafür muss man aber etwas mehr Strafe zahlen...Viel Erfolg noch.Grüße

  • Ein Hinweis, aber nicht für "Wiederholungstäter":

    Es lohnt sich auch, mal Widerspruch einzulegen, zur Not bis zum Landgericht zu gehen.
    Wer eine Fahrleistung von 100 Tkm oder mehr hat, kann auch einmal zu schnell gewesen sein. :zwinker:
    Ein verständnisvoller Richter nimmt das an.

    Zuletzt meinem Bruder passiert.

    Leider kurz vor meinem eigenen 4-Wochen-Fahrverbot wegen zu schnell.
    Hab mich nicht getraut, womöglich vor gleichem Richter, mit gleichem Nachnamen und gleicher Begründung, zu stehen.

    Und wirklich: 4 Wochen gehen schnell vorbei. :winken:

  • Hallo,

    ich würde immer alles, was mit Punkten oder Fahrverbot belegt ist, einem entsprechenden Verkehrsanwalt übergeben.

    Ganz ehrlich versteh ich nicht, wenn man in diesen Fällen mit jurisitschem Halbwissen sein Punktekonto anwachsen lässt oder noch viel schlimmer 4 Wochen auf das Fahrvergnügen mit dem Dicken verzichtet.

  • Moin,
    das Gejammer ......................
    Soll man/Frau jetzt Mitleid haben?
    Kann man/Frau nicht einfach mal das Fehlverhalten zugeben und die darauf stehende Strafe aktzeptieren?

  • Hallo,

    hier mal ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog!

    außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
    bis 10 km/h 10,- EUR
    11-15 km/h 20,- EUR
    16-20 km/h 30,- EUR
    21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
    41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres
    2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
    Ist außerdem auch beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.

    Gruß
    Jens

  • Moin,
    das Gejammer ......................
    Soll man/Frau jetzt Mitleid haben?
    Kann man/Frau nicht einfach mal das Fehlverhalten zugeben und die darauf stehende Strafe aktzeptieren?


    Hallo Hannes,

    und dieser Beitrag kommt von jemanden der so eine Fussnote unter seine Beiträge setzt?!:eek::adoration: (Jeder ist mutig der nicht aufgibt)

    Es geht denke ich nicht ums zugeben, sondern darum, alle Möglichkeiten auszuschöpfen die gestzlich zulässig sind!

    Das ist doch ganz legitim.

    Gruss

    Martin :zwinker:

  • Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für Eure liebe Anteilnahme und Hilfe an dem mir bevorstehenden Schicksal; hab am Montag ein Gespräch mit meinem RA - danach sehe ich weiter. Gedanklich stelle ich mich aber schon auf ein 4-wöchiges Fußgängerdasein ein - idealer Zeitpunkt wäre über den Weihnachtsurlaub; da wären die Fahrprobleme zur Arbeit minimiert.

    Ziel ist auf jeden Fall, bis zum WFT 2012 fahrerlaubnisseitig wieder voll da zu sein :zwinker:

    Halte Euch auf dem Laufenden.

    Grüße
    Wolfgang

  • Servus,

    [...]
    Wir sind in dem Staat eh nur die ZAHLER und Deppen.

    [OT]auswandern? :D[/OT]

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.