Fahrverbot für zu schnelles Fahren - doppelt bestraft

  • Als es mich damals erwischt hat, war ich stinksauer, das Vergehen musste ich aber sofort zugeben.

    War auf einer Verbindungsautobahn im Raum Trier, neue gerade Strecke, die später in grossem Bogen auf eine andere Autobahn führte.
    Auf dieser neuen geraden Strecke stand plötzlich ein Schild: 70 km/h auf einem Dreibein, in Augenhöhe kaum zu sehen. Der "Blitz" erwischte einen ca. 5 m dahinter, Möglichkeit zum Abbremsen blieb nicht.
    Als man dann den Bogen auf die andere Autobahn befuhr, standen dort 5 Mannschaftswagen der Polizei. :eek:

    Ich habe nichts gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen, normal halte ich mich dran.
    Ich habe auch nichts gegen Geschwindigkeitskontrollen.

    Aber das war Abzocke pur, in die Falle ist damals jeder reingerast !!
    Das mag ich nicht, darum darf ich darüber auch meckern. :zwinker:

  • ...Schild: 70 km/h auf einem Dreibein, in Augenhöhe kaum zu sehen. Der "Blitz" erwischte einen ca. 5 m dahinter, Möglichkeit zum Abbremsen blieb nicht...



    in diesem Fall ist es wirklich Abzocke und auch so nicht zulässig. je nach Bundesland wird erst 150 - 200m hinter dem Schild geblitzt (bzw. es wird eine 150-200m lange 'Verzögerungsstreckte' geduldet), es wäre sicher kontraproduktiv, wenn jeder voll in die Eisen steigt um schon ab dem Schild die geforderte Geschwindigkeit zu fahren.

    Gruß

    frank