Hallo Freunde
Hier geht es zwar nicht um einen Touareg, aber ich bräuchte doch mal einen guten Rat von euch...
Ein Mitarbeiter ist mit meinem Firmenwagen unverschuldet einen VU verwickelt worden.... (so zumindest seine Aussage zum Hergang).
Zur Sache:
Mein Mitarbeiter befuhr den mittleren von drei Fahrstreifen, als ein hinter ihm fahrendes Fahrzeug nach rechts wechselte und zum Überholen ansetzte.
Beim wieder einscheren auf den mittleren Fahrstreifen kam es dann zur Berührung beider Fahrzeuge, bei dem mein Fahrzeug vorne rechts erheblich beschädigt wurde.
Das andere Fahrzeug hingegen wurde dadurch hinten links ausgehebelt und knallte fast ungebremst gegen die Tunnelwand.... Totalschaden... zwei Verletzte.
Die Polizei kann nun aber den Unfallverursacher nicht genau festmachen....
Nun zu meinem eigentlichem Anliegen:
Nach Meldung des Schadens bei der gegnerischen Versicherung entsendete diese einen Gutachter, welcher den Schaden auf ca. 4500€ beziffert.
Die Ermittlung der Schadenshöhe wurde auf der Straße (nicht in der Werkstatt) erstellt.
Wie verhält es sich, wenn sich jetzt bei der Reparatur des Fahrzeuges noch versteckte Defekte, welche auf den VU zurückzuführen sind auftun, die im Gutachten selber nicht aufgeführt sind?
Sind die im Gutachten aufgeführten Schäden zur Regulierung für die Versicherung bindend und eine Nachforderung dadurch ausgeschlossen?
Oder empfiehlt es sich hier ein Gegengutachten vor der Reperatur in einer Fachwerkstatt erstellen zu lassen?