• Hallo Freunde

    Hier geht es zwar nicht um einen Touareg, aber ich bräuchte doch mal einen guten Rat von euch...

    Ein Mitarbeiter ist mit meinem Firmenwagen unverschuldet einen VU verwickelt worden.... (so zumindest seine Aussage zum Hergang).
    Zur Sache:
    Mein Mitarbeiter befuhr den mittleren von drei Fahrstreifen, als ein hinter ihm fahrendes Fahrzeug nach rechts wechselte und zum Überholen ansetzte.
    Beim wieder einscheren auf den mittleren Fahrstreifen kam es dann zur Berührung beider Fahrzeuge, bei dem mein Fahrzeug vorne rechts erheblich beschädigt wurde.
    Das andere Fahrzeug hingegen wurde dadurch hinten links ausgehebelt und knallte fast ungebremst gegen die Tunnelwand.... Totalschaden... zwei Verletzte. :eek:

    Die Polizei kann nun aber den Unfallverursacher nicht genau festmachen.... :confused:

    Nun zu meinem eigentlichem Anliegen:

    Nach Meldung des Schadens bei der gegnerischen Versicherung entsendete diese einen Gutachter, welcher den Schaden auf ca. 4500€ beziffert.
    Die Ermittlung der Schadenshöhe wurde auf der Straße (nicht in der Werkstatt) erstellt.
    Wie verhält es sich, wenn sich jetzt bei der Reparatur des Fahrzeuges noch versteckte Defekte, welche auf den VU zurückzuführen sind auftun, die im Gutachten selber nicht aufgeführt sind?
    Sind die im Gutachten aufgeführten Schäden zur Regulierung für die Versicherung bindend und eine Nachforderung dadurch ausgeschlossen?
    Oder empfiehlt es sich hier ein Gegengutachten vor der Reperatur in einer Fachwerkstatt erstellen zu lassen?

  • Die Polizei kann nun aber den Unfallverursacher nicht genau festmachen.... :confused:

    Nun zu meinem eigentlichem Anliegen:

    Nach Meldung des Schadens bei der gegnerischen Versicherung entsendete diese einen Gutachter, welcher den Schaden auf ca. 4500€ beziffert.
    Die Ermittlung der Schadenshöhe wurde auf der Straße (nicht in der Werkstatt) erstellt.
    Wie verhält es sich, wenn sich jetzt bei der Reparatur des Fahrzeuges noch versteckte Defekte, welche auf den VU zurückzuführen sind auftun, die im Gutachten selber nicht aufgeführt sind?
    Sind die im Gutachten aufgeführten Schäden zur Regulierung für die Versicherung bindend und eine Nachforderung dadurch ausgeschlossen?
    Oder empfiehlt es sich hier ein Gegengutachten vor der Reperatur in einer Fachwerkstatt erstellen zu lassen?

    Hallo Micha,

    wer den Schaden hat:(
    Du musst das gegenerische Gutachten nicht anerkennen, es steht dir frei einen " eigenen freien SV" z.b. DEKRA zu nehmen, was ich dir in diesem Fall auch raten würde, sofern ein Verkehrsrechtschutzversicherung für dieses Fahrzeug oder der Fahrer des Fahrzeugs einen Fahrerrechtsschutz besitzt würde ich auch einen RA zu rate ziehen, die Kosten übernihmt die Versicherung, doch ganz wichtig vorher eine Deckungszusage einholen.

    Sofern bei der Reparatur noch Schäden entdeckt werden, wird die Werkstatt den SV nochmals informieren und es wird in der Regel ein erweitertes Gutachten erstellt.

    Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen:winken:

  • Hallo Micha,

    wer den Schaden hat:(
    Du musst das gegenerische Gutachten nicht anerkennen, es steht dir frei einen " eigenen freien SV" z.b. DEKRA zu nehmen, was ich dir in diesem Fall auch raten würde, sofern ein Verkehrsrechtschutzversicherung für dieses Fahrzeug oder der Fahrer des Fahrzeugs einen Fahrerrechtsschutz besitzt würde ich auch einen RA zu rate ziehen, die Kosten übernihmt die Versicherung, doch ganz wichtig vorher eine Deckungszusage einholen.

    Sofern bei der Reparatur noch Schäden entdeckt werden, wird die Werkstatt den SV nochmals informieren und es wird in der Regel ein erweitertes Gutachten erstellt.

    Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen:winken:


    Hallo Klaus

    Der Sachverhalt liegt bereits meinem Anwalt zur Bearbeitung vor.
    Leider steht hier Aussage gegen Aussage der Unfallbeteiligten.
    Der Unfallgegner (und Beifahrer) behaupten, das mein Mitarbeiter zum rechten Fahrstreifen gewechselt hat und nicht er zum mittleren.
    Ein Zeuge für den Unfallhergang konnte leider nicht ermittelt werden.
    Daher ist die Schuldfrage auch noch nicht aktenkundig.

    Was ich vergaß zu erwähnen, das Fahrzeug befindet sich im Moment im Raum Berlin, wo auch der Unfall passierte.
    Ich habe bereits meinem Mitarbeiter angewiesen, das Fahrzeug am Montag bei der DEKRA vorzustellen und ein Gegengutachten erstellen zu lassen.
    Selbst auf die Gefahr hin, das diese Kosten durch die gegnerischen Versicherung nicht übernommen werden.

    Es beruhigt mich aber zu hören, daß auch verdeckte Mängel im Nachtrag durch den Sachverständigen von der Versicherung übernommen werden müssen.
    Eine Frage bleibt aber, welcher Sachverständige erstellt dann das erweiterte Gutachten?
    Der SV der Versicherung, die ja das erste Gutachten erstellt hat, oder der SV der DEKRA, den ich beauftragt habe?

    Sorry für die Fragen, aber mein Anwalt ist über WE nicht zu erreichen ....
    und es läßt sich einfach ruhiger schlafen, wenn ich weiß das alles in die richtigen Bahnen geschoben wurde ....
    schließlich hat man ja nicht jeden Tag mit solchen Problemen zu kämpfen...

  • Hallo Michael,
    Wennst magst ruf mich mal an, da tauchen doch ein paar Fragen für mich auf...

    Grüße
    Marco

    7L GP V6TDI ** sold **
    7P V6 TDI, R-Line+ & TerrainTech 🏔😎
    Slowakische Frau --> Slowakisches Auto!🇸🇰 :)

  • Es beruhigt mich aber zu hören, daß auch verdeckte Mängel im Nachtrag durch den Sachverständigen von der Versicherung übernommen werden müssen.
    Eine Frage bleibt aber, welcher Sachverständige erstellt dann das erweiterte Gutachten?
    Der SV der Versicherung, die ja das erste Gutachten erstellt hat, oder der SV der DEKRA, den ich beauftragt habe?

    Dein freier SV schaut sich die Sache dann nochmals an wenn die Werkstatt noch Schäden bei der Reparatur entdeckt, doch nicht vergessen die gegenerische Versicherung muss auch die Möglichkeit haben sich die Sache anzuschauen.
    Wenn du noch Fragen ruf kurz durch unter meinem Handy.:winken:

  • Hallo Michael,

    normalerweise sollte der SV an Hand des Schadensbildes sofort erkennen können, welches Fahrzeug das andere gerammt hat :denker:

    Grüße von Stephan :winken:



    Das sehe ich auch so, aber die Polizei und auch der SV haben sich wahrscheinlich bewussst zur Schuldfrage zurückgehalten, da es sich hier um einen VU mit Personenschaden handelt.
    Ich denke, das die Schuldfrage erst durch die Staatsanwaltschaft aktenkundig wird.

    Ich habe keinerlei Bedenken, was den Wahrheitsgehalt meines Mitarbeiters zur Schilderung des Unfallherganges betrifft.