Anwalt oder Baseballschläger?

  • Hallo Touareg-Freunde!

    Vor 3 Wochen hab ich meinen V10 04/2003 41.000km zum Freundlichen gebracht.

    Mängel am Auto:
    1. Pfeiffen im Bereich des linken Abgaskrümmers.
    2. Knacken in der Lenkung.
    3. Schlagen im Antriebsstrang bei Lastwechsel.

    Gemäß Anleitung von VW soll mein Freundlicher beide Flexrohre, beide Turbo's und das
    VT-Getriebe erneuern.

    Ende der 1.Woche meldet sich der F. und teilt mir mit:" Volkswagen lehnt jegliche Gewährleistung ab, weil das Fahrzeug von B&B leistungsgesteigert war."

    (Leistungssteigerung wurde vorher zurückgebaut, ist aber bei VW bei einem der 7 vorherigen Werstattaufenthalten aufgefallen.)

    Weil ich ja nicht in einer Hinterhof-Chipsbude getunt habe, sondern bei einer "seriösen"
    Firma, habe ich natürlich eine 24 Monatige Garantie. Diese Garantie ist durch eine
    Versicherung abgedeckt.
    Diese Versicherung und deren Sachverständiger sind aber sicher, das die Schäden an meinem Auto Serienschäden dieses Modells seien und nicht durch das Tuning verursacht
    wären.

    Daraufhin habe ich mehrfach bei der Touareg-Hotline angerufen und mein Problem geschildert, außer einer Bearbeitungs- Nummer habe ich aber bisher keine Nachricht.

    Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, habe ich der Werkstatt dann erlaubt mein Auto mit
    neuen Teilen wieder zusammen zu bauen.

    Immer noch nix Schriftliches von VW!

    Letzten Montag konnte ich mein Auto gegen 8.800€ Bares wieder abholen.

    Wen würdet Ihr zuerst verklagen, oder doch besser die Metode mit dem Baseballschläger?

    Viele Grüße.

    Mr.Nm


    P.S.: Nach eineinhalb Jahren Touareg inklusiv 14 Wochen Werkstattaufenthalt sind jetzt wenigstens die groben Mängel beseitigt.

  • Hallo,

    Ich will gar nicht erst behaupten dass ich Deinen Frust nachvollziehen kann, aber Gewalt ist nicht der richtige Weg.

    1. VW muss beweisen, dass die Schäden duch das Tuning entstanden sind.
    2. B&B muss besweisen, dass die Schäden nicht duch das Tunen entstanden sind.

    Das wird sehr schwer sein. Ein unabhängiger Sachverständiger könnte Dir hier wahrscheinlich helfen.

    Einer von beiden muss Zahlen. Berate Dich mit Deinem Anwalt und lese Dir noch einmal die genaue Vereinbarung mit B&B durch, besonders Garantie usw. Veilleicht hast Du ja etwas übersehen.
    Aber fast 9k auf den Tisch zu legen ist schon eine Summe.
    Halt uns auf dem Laufenden.

  • Das ist genau der Punkt, darum lasse ich nicht tunen, baue keinen anderen Auspuff an und habe gestern den 3. Satz Originalfelgen erworben. Man wird gelinkt, wenn man irgend etwas "wichtiges" am Auto verändert hat.

    :wut:
    andreas

  • Zitat von JSFK

    Hallo Andreas was willst du mit 3 Sätzen Originalfelgen?????? :wow:
    Gruß JSFK


    1 Satz Sommer (noch), 1 Satz Gelände, 1 Satz Winter (demnächst)
    danach werden daraus 2 Satz Gelände, 1 Satz Winter.
    Grund: öfters mal 'nen aufgeschlitzten Reifen, Ersatz ist nicht schnell verfügbar und ein vernünftiges Reserverad gibt's ja sonst nicht mehr.

    Gruß
    andreas

  • Zitat von JSFK

    Willst du keine Sommerreifen mehr fahren? Oder fährst du dann Geländereifen.
    Gruß JSFK :p


    Nö, kann man eh kaum ausfahren, und die Geländereifen fahren sich gut und halten auch ganz gut durch, etc. pp..

    Die Sommerreifen werden nur noch abgenudelt, weil sie mir das Werk spendiert hat, hätte sonst lieber A/T-Reifen genommen.

    Gruß
    andreas

  • Zitat von SI-MT

    Hast Du Leistungssteigerung nicht in in Deine Fahrzeugpapiere eintragen lassen ??


    Das würde an der Gewährleistungsproblematik aber auch nichts ändern. :xmas1:

    Gruß
    andreas

  • Das meine ich ja auch gar nicht. Meine Frage zielt auf etwas anderes hin. Ich möchte nur gerne wissen, wie sich VW, insbesondere die Volkswagen Bank bzgl. Fahrzeugänderungen verhält, wenn man das Fahrzeug über die VW Bank geleast hat. Gibt es Probleme beim Eintragen in die Fahrzeugpapiere??

  • Zitat von SI-MT

    Das meine ich ja auch gar nicht. Meine Frage zielt auf etwas anderes hin. Ich möchte nur gerne wissen, wie sich VW, insbesondere die Volkswagen Bank bzgl. Fahrzeugänderungen verhält, wenn man das Fahrzeug über die VW Bank geleast hat. Gibt es Probleme beim Eintragen in die Fahrzeugpapiere??

    Meine :) sagte, dass es hinsichtlich von Motortunig wohl keine Zustimmung seitens der VAG Leasing geben wird. Umbauten, die nach Ablauf des Leasing wieder rückbaubar sind oder eine Wertsteigerung darstellen, die am KFZ verbleiben kann, sind kein Problem.

  • Zitat von SI-MT

    Was passiert denn, wenn man die Umrüstung schon vorgenommen, aber noch keine Zustimmung erhalten hat?! Problem, was??

    Ich weiß nicht ob das schon mal jemand gewagt hat? Abwarten, lesen ja so einige diesen thread. Morgen bist Du schlauer (oder auch nicht)

  • Hallo Freunde,

    ich hatte keine Probleme bei der Eintragung der nachgerüsteten Autogasanlage durch die
    VAG Leasing. Anlage einbauen,neuer Tüv ein Anruf beim :) und die Leasing schickte den
    Kfz Brief direkt zu Zulassungstelle. Diese ruft mich an sobald der Brief vorliegt
    und ich gehe :baum: hin (aber ohne Baum) zum Bezahlen der Neueintragung.
    Kohle ist das wichtigste,Behörden wollen auch leben. :zwinker:
    Das gasfahrende Reuberle :xmas:

  • Hallo Reuberle,
    muß Dein gasbetriebener SUV nicht als Gefahrguttransporter gekennzeichnet werden?

    Dies ist dann doch sicher auch genehmigungspflichtig! Und bringt weitere Befriedigung durch entsprechendes Entgeld.
    Gruß

  • Zitat von dreyer-bande

    Hallo Reuberle,
    muß Dein gasbetriebener SUV nicht als Gefahrguttransporter gekennzeichnet werden?

    Dies ist dann doch sicher auch genehmigungspflichtig! Und bringt weitere Befriedigung durch entsprechendes Entgeld.
    Gruß

    Hallo Hannes,

    Darf ich die Frage mit einer Gegenfrage beantworten? Hast Du hinten auf Deinem Dicken ein rechteckiges, orangefarbenes Schild mit einer 30 (oben) und einer 1202 (unten) drauf? Ich meine für die 100 l Dieselkraftstoff :D .
    Wäre ja noch schöner, wenn ich ständig Gefahrgutbezettelung am Wagen kleben und ein Unfallmerkblatt mit mir führen müßte. Ganz zu schweigen von der restlichen, vorgeschriebenen Ausrüstung....

  • Zitat von Nebelkrähe

    Hallo Hannes,

    Darf ich die Frage mit einer Gegenfrage beantworten? Hast Du hinten auf Deinem Dicken ein rechteckiges, orangefarbenes Schild mit einer 30 (oben) und einer 1202 (unten) drauf? Ich meine für die 100 l Dieselkraftstoff :D .
    Wäre ja noch schöner, wenn ich ständig Gefahrgutbezettelung am Wagen kleben und ein Unfallmerkblatt mit mir führen müßte. Ganz zu schweigen von der restlichen, vorgeschriebenen Ausrüstung....

    Nur zur Kenntnis:
    ich habe ein kleines gelbes Schild, das aussieht wie ein Ortseingangschild. Da steht drauf:
    http://www.steinhude-am-meer.de

    Das reicht als Warnung.

    Gruß aus Steinhude am Meer

  • Zitat von dreyer-bande

    Hallo Reuberle,
    muß Dein gasbetriebener SUV nicht als Gefahrguttransporter gekennzeichnet werden?

    Dies ist dann doch sicher auch genehmigungspflichtig! Und bringt weitere Befriedigung durch entsprechendes Entgeld.
    Gruß


    Ei ei ei, ich hätte ja gar nicht gedacht das der Hannes so hässlich sein kann und das auch noch in der Vorweihnachtszeit. Pfui da kommt mein schöner Silberpfeil den du mit blöden Schilder verschandeln willst nicht an deinem Minni-Meer vorbei. Nein nein mein Touri sagt,
    da ist doch unser Freund aus dem Lederstrumpfland DE ein ganz anderer Kerl, der verteidigt sogar Minderheiten wie Gastouris.
    Danke liebe Nebelkrähe für die Ehrenrettung. :guru: Eine schöne Weihnachtzeit
    wünscht Reuberle und sein Gastouri