Hallo ,
Ich habe den halben Tag die Anleitung zu meinem heute erworben V 8 studiert. Ich habe zu der Frage nichts gefunden :
Hat der Wagen wegen der ESP usw einen erhöhten Faktor für 100 Km/ Hänger ?
Grüße
Andreas
Hallo ,
Ich habe den halben Tag die Anleitung zu meinem heute erworben V 8 studiert. Ich habe zu der Frage nichts gefunden :
Hat der Wagen wegen der ESP usw einen erhöhten Faktor für 100 Km/ Hänger ?
Grüße
Andreas
Servus,
[...]
Hat der Wagen wegen der ESP usw einen erhöhten Faktor für 100 Km/ Hänger ?
ich kann es dir nicht definitiv sagen, da ich nur einen TI GP habe, aber da bereits dieses Fzg über ein spezielles anhängelastgebundenes Stabilitätsprogramm verfügt, wird das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch so sein
Ein Touareg I und Touareg II erfüllen durch ihr hohes Eigengewicht und der Anhängelast schon die Kriterien für einen 100km/h Anhänger.
Wichtiger ist nur, erfüllt der Anhänger die Anforderungen auch dazu !!!!
Hier mal ein Auszug dazu (ich hoffe es ist nicht zu lang und es schreit gleich keiner, dass er zuviel lesen muß - lesen ist übrigens freiwillig):
Neue Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen
auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:
Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.
Die einzuhaltenden Massenverhältnisse wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.
Die neue Regelung:
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h.
1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...
...muss entweder beschrieben sein als
PKW
Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
2. Voraussetzung: Der Anhänger...
...muss
für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert.
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...
darf nicht älter als 6 Jahre sein
müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen
4. Voraussetzung: Masseverhältnis
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung des Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen
andere Anhänger
0,3
0,8 bzw. 1,0*
1,1 bzw. 1,2*
Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:
einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
das Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.
Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten Xwerte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.
Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten wir Ihr Fahrzeug gerne und erstellen Ihnen einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100 Regelung.
6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette
Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen.
Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.
FAZIT:
Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.
Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.
Servus bobel,
das sieht mir fast aus, als wäre es irgendwo rauskopiert...? Bitte gegebenenfalls dann den entsprechenden Quellennachweis für solche Zitate angeben.
Danke udn Grüße
Robert
Nö, ist schon längere Zeit auf meinen PC gespeichert , da wir bei diversen anderen Fahrzeugen aus dem PKW Bereich (außer beim Touareg oder Q7) auch immer nachrechnen müssen
Späßchen,.....
Robert, hier dann mal die damalige Ursprungsquelle:
TÜV Nord oder Fa. Böckmann
Edit: habe gerade mal nachgeschaut, stammte wohl damals von der Fa. Böckmann
Ich hätte ja auch vielleicht nur den Link dazu einstellen können, nur ich habe es einfach von meinen PC gezogen, war vorhin schneller und einfacher, als nach der Quelle zu suchen.
Hallo,
ja, genau diese Quelle habe ich auch studiert.
Ich finde nur keinen Eintrag im Fahrzeugschein, der sich damit befasst, das er mit Faktor 1,2 fahren darf. Womöglich frage ich dann doch mal beim Händler nach...
Ich wollte bei meinem Anhänger mit 2700 kg zul. Gesamtgwicht auch die 100 km Zulassung.
Zudem hat der Böckmann Anhänger ein stolzes Eigengewicht von 700 kg (Hydraulikkipper mit Pumpe und Batterie zusätzlich noch Handpumpe falls die Batterie entladen ist).
Beim Tüv bin ich dann nach kurzer Aufklärung wieder ohne Plakette und 100 km/h Abnahme abgehauen.
Alle 6 Jahre müssen die 4 Reifen beim Anhänger erneuert werden mit 100 km/h Zulassung. Egal welche Profiltiefe und Zustand der Reifen. Ist auch bei Wohnwagen vorgeschrieben.
War es mir dann doch nicht wert.
Servus,
[...]
War es mir dann doch nicht wert.
das kommt natürlich auf die jährliche Fahrleistung an. 4 Reifen kosten maximal 120,- EUR, mit Montage/Entsorgung höchstens 150,- EUR.
Das macht pro Jahr 30,- EUR dafür, dass ich deutlich schneller auf Deutschlands Autobahnen fahren darf...
Alle 6 Jahre müssen die 4 Reifen beim Anhänger erneuert werden mit 100 km/h Zulassung.
Hallo,
wer will das wie kontrollieren??
Dadurch würde ja die DOT-Nr zum rechtlich verbindlichen Instrument.
Ich kann mich an Themen hier im Forum erinnern, bei denen Reifenhersteller behaupten, sogar 5 Jahre "alte Reifen" (lt DOT) als neu verkaufen zu dürfen.
Andererseits sehe ich an meinem kleinen PKW-Anhängerchen wie spröde die Reifen beim Herumstehen werden.
Da darf ein 2,7 t Hänger ruhig alle paar Jahre neue Reifen bekommen ... auch ohne TÜV-Aufforderung
LG
james
Servus,
Hallo,
wer will das wie kontrollieren??
[...]
das überprüft der TÜV. Wenn die Reifen nicht der 100km/h-Bedingung entsprechen, bekommt man einen Termin nur Nachvorstellung, ansonsten wird der Aufkleber wieder entfernt.
Hallo,
wer will das wie kontrollieren??
Dadurch würde ja die DOT-Nr zum rechtlich verbindlichen Instrument.
Ich kann mich an Themen hier im Forum erinnern, bei denen Reifenhersteller behaupten, sogar 5 Jahre "alte Reifen" (lt DOT) als neu verkaufen zu dürfen.
Stimmt eigentlich schon. Dann sollte der Tüv doch den Kaufbeleg auch akzeptieren müssen. Jedenfalls war es bei unserem Wohnwagen so, dass die Reifen erneuert werden mussten. 8 Jahre laut DOT-Nr. und natürlich nicht runter.
Zudem bekommen die vor Winterschlaf immer Pflegespray. Jedenfalls war es mir bei meinem PKW-Anhänger die Sache nicht wert.
Gruß
Hallo Zusammen,
es geht doch nicht darum, wielange ein Reifen als Neureifen gilt. Das mag für den Reifenhändler von Bedeutung sein.
Für die Verkehrskontrolle vor Ort zählt einzig und allein die DOT Nummer, die regelmäßig auch kontrolliert wird. Und da kann aus einer, nehmen wir an 120 km/h Fahrt, recht schnell ein Fahrverbot entspringen.
Reifen älter als 6 Jahre oder Multiplikator nicht beachtet, so dass man rechtlich nur 80 km/h fahren dürfte. Da ist man ab geeichten 102 km/h mit ner Anzeige und einem Punkt dabei...
Grüsse
Marco
Hallo,
wieder was gelernt
Ich habe mich zwar noch nicht mit "großen Anhängern" beschäftigen müssen, anscheinend kann man sich da schnell in die Nesseln setzen.
LG
james