AHK-Nachrüstung: Eintragung notwendig?

  • Da es eine Veränderung am Rahmen ist, muß eine Eintragung durch den TÜV/ DEKRA stattfinden, sonst Verlust der Betriebserlaubnis.
    Da die Eintragungen heute meist mit Laptop vor Ort erstellt werden, bekommt man einen Schein, der wie Hagen beschrieb mitzuführen ist.
    Wem das zu lästig ist, weil er noch mehrere andrere Sachen verändert hat, kann beim Straßenverkahrsamt einen neuen Kfz-Schein erstellen lassen.

  • Zitat von nautic

    Habe bei meinem FIAT ein AHK mit einem Freund eingebaut, dabei war eine EC Prüfnummer.
    Man braucht dann die AHK nicht eintragen lassen bzw. zum TÜV fahren.

    Gruß Michael


    Hallo Michael,

    da wäre ich mir aber nicht so sicher. Meines Wissens muss TÜV/DEKRA da schon mal prüfen, ob alles okay ist. Wäre auch im eigenen und im Interesse der Allgemeinheit, wenn man danach mit 2,5t Fahrzeug plus 3,5t (max.) Hänger bis zu Tempo 100 unterwegs ist. :zwinker:

    gruß
    Heinz

  • nautic

    Das ist so nicht ganz richtig.
    Das richtet sich danach, was in der ABE bzw. Montageanleitung steht.
    Ist dort eine Anbauüberprüfung/ -abnahme vorgesehen, muß man zum TÜV/ DEKRA, sonst Erlischt die Betriebserlaubnis.
    Die ABE ist stets mitzuführen, daher kann dies leicht überprüft werden.

  • Zitat von amboß

    Dann passts.
    Ist aber übrigens noch nicht so lang, dass die (manchmal) nicht mehr eingetragen werden muß. Alles Lockerungen im Rahmen der EU.

    Gruß


    Na hoffentlich wird der Staumelder-Hit "... Verlorene Ladung..." nicht bald abgelöst durch "...verlorenen Hänger...".

    gruß
    Heinz