Hallo Böckel,
nein, keine Verarsche!
So sieht es aus: https://www.touareg-freunde.de/showthread.php…ghlight=faltrad
Ich habe meines selbst schon benutzen müssen und bin damit 300 km gut heim gekommen.
Gruss
Marco
Hallo Böckel,
nein, keine Verarsche!
So sieht es aus: https://www.touareg-freunde.de/showthread.php…ghlight=faltrad
Ich habe meines selbst schon benutzen müssen und bin damit 300 km gut heim gekommen.
Gruss
Marco
Habe meinen Touareg II 7P jetzt seit einer Woche.
Habe jetzt Tarragona mit 23er Spurplatten und Kotflügelverbreiterung (Abt) drauf.
Liebäugele aber mit 21 Zoll Omanyt vom T I (295/ 35) weiß aber nicht in wie weit das Fahrzeug in Beschleunigung und Endgeschwindugkeit träger wird.
Außerdem habe ich mit dem 35 Querschnitt auf dem A6 (255/35) keine so gute Erfahrungen was Bordsteine und Schweller angeht.
Müßte da dann auch 10er Scheiben drunter machen um auf gleiche Optik so kommen. Frage wird das dann eingetragen.
Wie und wo kann man das erfragen?
Wer hat ein Gutachten oder einen TÜV / Dekra Eintrag für die 10J x 21 ET 50 und kann mir eine Kopie schicken.
Wer klärt mich auf,wer kann mir weiterhelfen.
Alternatiiv suche ich einen Satz Omanyt in 20 Zoll LK 130 / 5 mit oder ohne Reifen.
Danke für eure Mithilfe!
Gruß Sycad.
Dazu hab ich grad mal eine Frage.
Ist die Kotflügelverbreiterung für die 23er
Platten zwingend notwendig?
Gruss
Josef
Habe das Fahrzeug zu gekauft. Gutachten von der DEKRA i.V.m Serienbereifung (275/45-20) .
Sonst sind dort keine Auflagen angeführt.
Ohne könnte es evtl. Probleme (vorne) mit der Laufflächenabdeckung geben. Ist aber sicherlich Ermessens- und Auslegesache des "Abnehmers".
Hinten gehr es sicherlich. Da könnte man mit den Kotflügelverbreiterungen sicherlich noch 2-3 mm dazugeben.
Gruß Sycad
Hallo liebes Forum!
Nachdem ich nun schon einige Wochen hier mitlese, habe ich mich dazu entschlossen mich auch mal anzumelden und vorzustellen.
Mein Name ist Pete, bin Baujahr 1969 und wohne seit 1999 am schönen Bodensee. Ursprünglich bin ich aus Hamburg. Neben einem 73er 200 Strich8 und einem 83er 500SL, besitze nun auch einen Touareg, von dem ich sehr begeistert bin. Ich bin nicht der große Geländefreak, ich benötige eher die Zugkraft (Pferde und Holz) des 180kW V6. Macht echt Spaß!
So, und da meine Vorstellung auch einen Grund hat, nämlich eine kleine Frage, will ich diese hier mal stellen. Ich habe die Forumsuche schon beschäftigt, bin aber nicht wirklich weiter gekommen. Vielleicht muss ich aber auch noch etwas "üben"...
Meine Frage: ich habe im Keller noch ein paar originalverpackte 21" R-Felgen (Mallory) liegen. Die darf ich ja auf meinem Touareg fahren. Muss ich die auch eintragen lassen? Bin echt etwas überfragt.
Vielen Dank für eure Antworten und noch einen schönen 3. Advent!
Grüße vom See
Pete
Zitat von RegATou;253958 [...Meine Frage: ich habe im Keller noch ein paar originalverpackte 21" R-Felgen (Mallory) liegen. Die darf ich ja auf meinem Touareg fahren. Muss ich die auch eintragen lassen? Bin echt etwas überfragt.[...]
Servus und willkommen bei den TF!
Für die originalen Felgen vom T I gibt es seitens VW keine Freigaben für den T II. Wenn, dann geht das nur über eine Einzelabnahme beim TÜV.
Grüße
Robert
Hallo Robert,
danke für deine Antwort.
Aber ich bin etwas überrascht... Handelt es sich tatsächlich um TI Felgen?!?! Und JUMA (Ulli) schreibt in seiner Übersicht "freigegebene Rad-/Reifenkombinationen" genau diese Größe für den TII rein: V6 TDI, 275/40 R21 107V auf 9,5Jx21 ET 59.
Oder verstehe ich jetzt etwas falsch?
Besten Dank nochmal!
Grüße vom See
Pete
[...] Handelt es sich tatsächlich um TI Felgen?!?! [...]
Servus Pete,
nein, du hast ganz Recht, die "Mallory" ist eine Felge für den T II. Hab ich gar nicht recht registriert, dachte nur spontan von wegen "liegt noch im Keller", die werden dann vom T I sein. Schade, dass die bei mir nicht einfach so originalverpackt zufällig im Keller rumliegen. Ich musste sie teuer bezahlen...
Ein Eintrag sollte dann nicht erforderlich werden, denn die Felgengröße müsste irgendwo in der Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt sein.
Grüße
Robert
Moinsen Robert,
da bin ich aber sehr erleichtert! Habe mich doch echt erst erschreckt...
Jetzt muss ich mich aber doch mal als echter Anfänger zum Thema "Tuning" outen! Ich bin bisher immer nur Originalbereift durch die Gegend gegondelt und möchte jetzt mal auf etwas breiteres umsteigen. Was ist eine Übereinstimmungserklärung ? Habe ich die irgendwo in den Unterlagen? Muss ich die mit mir rumführen? Oder müssen die Werderfans und der TÜV von dieser Erklärung wissen, wenn sie mich anhalten bzw. prüfen? Ist also keine klassische Eintragung nötig, auch wenn die Felgen-/Reifenkombination so nicht im Fahrzeugschein steht?
Sorry, hört sich echt dämlich an!
Grüße vom Nebelsee
Pete
[...] Was ist eine Übereinstimmungserklärung ? Habe ich die irgendwo in den Unterlagen? Muss ich die mit mir rumführen? [...]
Servus Pete,
na das "COC", respektive die "EG-Übereinstimmungsbescheinigung". Ein weiteres Papier, welches du mit dem Fahrzeug erhalten hast. Hier stehen u.a. die zulässigen Rad/Reifenkombinationen drin, im Regelfall ganz zuletzt unter "Anmerkungen".
Da im eigentlichen Fahrzeugschein ja kaum mehr solche Details zu finden sind, ist es ganz sicher nicht verkehrt, das COC mitzuführen. Stehen die Räder nämlich nicht im Fahrzeugschein selbst, bekommst du sicher ein Problem, wenn du das passende Dokument hierzu dann nicht vorlegen kannst. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich schätze, das kostet aktuell nach Nr. 168 zehn Euronen (wie auch z.B. beim nicht mitgeführten Fahrzeugschein), wenn du das nicht dabei hast
Grüße
Robert
Grüß dich Robert!
Super, ich habe es in meinen Unterlagen gefunden! Und es steht dort auch die Kombi drin, wie ich sie dann gerne ab Sommer fahren würde. Vielen Dank nochmal für deine Hilfe.
Beste Grüße
Pete
Hallo Pete.
Auch ich fahre die Mallory in 21 Zoll mit 275x40 Bereifung.
Ein Eintrag war nicht nötig.
Ich habe dazu noch Spurverbreiterung montiert mit 35 mm hinten und 25 mm vorne.
Dies geht aber nicht ohne die entsprechende Karosserieverbreiterung (Original VW oder auch Abt, das kann ich nicht genau sagen).
Das ist hart an der Grenze was der TÜV hier abgenommen hat.
In der nächsten Saison möchte ich aber 275 mit 45 Querschnitt montieren.
Ob das möglich ist muss ich noch klären.
Diese müssen sicherlich abgenommen und eingetragen werden, da von VW so nirgends gelistet ( Eu-Übereinstimmingsbescheinigung).
Auch wird sicher eine Tachoanpassung nötig sein, da sich daraus eine Geschwingigkeitsabweichung von - 4% ergibt.
Ich bin aber zuversichtlich da ich hier jemanden habe ( Fa. Speedtecs) der in solchen Dingen recht rührig ist.
Hab dir mal 3 Bilder angehängt.
Gruß Sycad
Moin Sycad,
vielen Dank für die Info und die Bilder! Sehr interessant. Ist die Spurverbreiterung auf den Bildern schon montiert? Oder noch ohne? Darf ich auch kurz fragen, was für ein Reifenfabrikat du da fährst?
Besten Dank und immer noch sehr vernebelte Grüße vom See
Pete