Hallo Michael!
Feut mich für dich das dieses leidige Thema nun endlich vorbei ist[...]
Hallo zusammen
.... und der Alptraum geht weiter....
Für mich war das Thema bereits als erledigt abgelegt, bis ich nun nach fast einem Jahr dann doch noch mal eine "Abschlußrechnung" von diesem Autohaus erhalten habe.
Aus dieser Rechnung werden nun 741,26€ ausgewiesen, die als Eigenanteil (40%) durch mich zu leisten sind....
Hier im ein Auszug aus der Rechnung:
[TABLE='width: 322']
[tr][td]Materialkosten:
[/td][td]1557,25€
[/td][/tr][tr][td]Kundenanteil = 40%:
[/td][td]622,90€
[/td][/tr][tr][td]Umsatzsteuer:
[/td][td]118,36€
[/td][/tr][tr][td]Von Ihnen zu zahlen:
[/td][td]741,26€
[/td][/tr]
[/TABLE]
Nun habe ich gleich zwei Probleme:
- Laut Aussage der Serviceleiterin bei Annahme der Reparatur sollte die Reparatur über die Gebrauchtwagengarantie abgewickelt werden. Auf meine Anfrage hin, was da an Kosten auf mich zu käme, wurde mir gesagt, das ich keine Kosten tragen brauche.
- Das Fahrzeug war zu der Zeit noch als Firmenfahrzeug angemeldet, und somit währe ja dann auch die Umsatzsteuer durch mich zu entrichten. Nun ist es alledings so, das ich auf Grund der 1% Reglung ich das Fahrzeug seit Anfang des Jahres aus der Firma ausgelöst habe, und somit die Mehrwertsteuer durch mich nicht mehr in Vorabzug gebracht werden kann. Die Rechnung habe ich aber erst jetzt bekommen.
Hier zur Erinnerung ein Auszug aus meinem Beitrag vom 20.05.2011:
Alles anzeigen(vom 20.Mai 2011 - Post #34)
[...]
Kosten für die Reparatur: ca. 1800€ Brutto (ca. 1460€ Netto)
Ein bei VW gestellter Kulanz-Antrag wurde abgelehnt.
Antrag über die Gebrauchtwagengarantie gestellt,
- Ersatzteile ca. 1150€ Netto
- Arbeitslohn ca. 310€ Netto incl. Fehleranalyse
Antrag wurde bewilligt.
Diese Summe wird nun zu 50% von VW und zu 50% von der Werkstatt übernommen,
so das die Reparatur (ich hoffe nun endgültig) für mich eine Null-Nummer wird.
Die Kosten für den Leihwagen (Golf 6 TDI) übernimmt übrigens auch die Werkstatt. [...]
Wie ist dir rechtiche Grundlage, sollte ich die Rechnung begleichen, oder anwaltlichen Rat einholen?
Ich finde das schon ein starkes Stück, da sich das Autohaus bis heute nicht über die Regulierung des Schwellerschadens geäußert hat.