• :eek:.... das darf ja wohl nicht wahr sein, Michael.

    Kann Deine "zornroten" Worte gut verstehen.- Ich denke auch : "It's time for change ...!"
    ...wünsche viel Verhandlungserfolg !!

    LG
    Dietmar,

    ...der vor Montag Nachmittag schon ein wenig bibbert ... (Austausch Taster f. Heckscheibe).

  • Hallo Michael,

    das ist ja wohl nicht zu glauben, kann deinen Frust absolut nachvollziehen. Hoffe für dich, dass der verursachende Mechaniker den Schaden zugibt.

    Grüße von Stephan :winken:

  • Boah! Das geht ja ÜBERHAUPT nicht!! Wenn das meiner wär......
    Ein Tip von mir: Den Schaden auf jeden Fall in einer "richtigen" Werkstatt richten lassen, und denen dann die Rechnung incl. Wertminderung und Ausfall präsentieren.
    Das geht, glaube ich, auch rechtlich, wenn man jegliches Vertrauen in die Werkstatt verloren hat.
    Sachen gibts..... Unglaublich.
    Ich weiß schon, warum ich meinen immer selbst auf die Bühne fahr, und bis zum Schluß dabei bin. Obwohl ich meinem Freundlichen vertrauen kann.

  • Hallo Leute...

    Komme gerade aud der Werkstatt...

    "Natürlich ist das unmöglich dort passiert, das hätten die Mitarbeiter doch sofoooort gemeldet."

    "Außerdem könne das nicht von einer Hebebühne stammen, ich währe wohl an einen Poller oder ähnliches gefahren. Wie man sieht, ist der Schaden ja auch schon Älter" ... :confused:

    P1020058 - Kopie.JPG
    Diese bösen Steine... springen eingach von unten an mein Auto....
    und das ohne das Radhaus zu beschädigen... HUT AB !


    Eine Demontration (ohne Fahrzeug) an der Hebebühne sollte mir zeigen, das die Tragarme arretieren, wenn diese angehoben wird. Das ist soweit korrekt. --- Wenn sie angehoben sind, vorher allerdings nicht.
    Auf meinen Versuch den Hergang zu schildern ist man nicht weiter eingegangen und hat dieses mit den Worten "Lassen sie doch ein Gutachten erstellen, (... warscheinlich auch noch auf meine Kosten!!!) ohne Gutachten sehen wir uns nicht in Pflicht, diesen Schaden zu begleichen."

    OK, werde wohl in den saueren Apfel beißen müssen....
    Dieses Gutachten werde ich aber mit Sicherheit in einer anderen Werkstatt erstellen lassen.

    Nun aber geht die Storry weiter:

    Ich bin am WE nach Leipzig gefahren... und was soll ich sagen
    Auf dem Rückweg plötzlich rapieder Leistungsverlust, allerdings ohne Fehlermeldung in der MFA. Fahrzeug beschleunigt fast gar nicht mehr bei normaler Gasbetätigung. Erst wenn der "Kickdown" anspricht, schaltet das Getriebe ein bis zwei Gänge runter, und beschleunigt dann recht verhalten.
    Mein erster Gedanke: Turbolader... würde doch aber sicherlich in der MFA angezeigt.
    Zwiete Möglichkeit: zu wenig Luft oder Spritt ..... auch das müßte angezeigt werden.
    Keinerlei Anzeigen in der MFA... trotzdem Leistung wie ein 60PS Golf. (gefühlt)
    Dann habe ich auf Endgeschwindigkeit beschleunigt.... 180, 190, 200, 210 ... nach ca. 10 Minuten.
    Vorsichtig und mit Tempo 130 (GRA) nach hause getuckert.

    Dann in der Werkstatt das Problem geschildert... "UNMÖGLICH, kann nicht sein" so der Kommentar des Meisters.

    Ich ihm den Sclüssel überreicht und gesagt: Fahren, dann sprechen...
    Nach der Fahrt dann großes Achselzucken...
    Fahrzeug ans Auslesegrät.... Kein Fehler im Steuergerät des Motors abgelegt ... kein Fehler im Steuergrät des Getriebes
    Weiteres Achselzucken und verdutzte Miene.

    Jetzt soll ein Servicetechiker aus Wolfsburg herbeigezogen werden.... ob der das schafft?... warten wir es ab.... letzte Chance!!!!

    Frage an euch:
    (nur so ein Gedanke)
    Ist es möglich, das das Steuergerät des Getriebes selbstständig ( vermutlich durch einen Defekt) das Drehmoment des Motors begrenzt und diesem keine Leistung mehr abverlangt? Würde ja auch erklähren, warum keinerlei Fehler im Speicher abgelegt bzw. in der MFA angezeigt werden, da diese Werte dann ja OK sind.

  • Moin Michael,

    ...also das müsste ja schon ein wahrer Findling gewesen sein , der da hochspringen müsste ..... und dann auch noch einer mit ner völlig ebenen Kante ...ob DAS die Eiszeit in dieser hebebühnenverdammtähnlichen Präzision hinbekommen hat ....? ....da bestehen doch Zweifel ......
    Das sieht doch sehr nach stumpfer Gewalteinwirkung durch ein "stempelähnliches Werkzeug" aus ...und das müsste jeder Gutachter eigentlich erkennen (können).

    Ich leide mit Dir und Deinem Pech ...
    und grüße schön !

    Dietmar

  • Zorn! Natürlich werden die Arme einer Hebebühne arretiert, wenn diese hochgelassen wird. Ist ja auch Vorschrift!
    Wenn aber der Arm von vornherein zu weit außen angesetzt wird, kann die allerbeste Hebebühne keinen Schaden verhindern.
    Laß Dich bloß nicht abspeisen......
    Und das mit dem erneuten Fehler ist ja auch noch der Hammer....

  • [...] Und das mit dem erneuten Fehler ist ja auch noch der Hammer....


    So ist es.... ich könnte heulen

    Wenn ich nicht soviel Gefallen an dem Dicken hätte, normal ein super Auto ist, ich würde den so schnell wie möglich los werden wollen.
    Aber ich denke hier handelt es sich um "menschliches Versagen, respektive Unvermögen" dieses Problem in den Griff zu bekommen.

    Ich bin... wie soll ich es nennen?... wütend, zornig, entteuscht, traurig
    Nein, die Brechstangenmethode bringt einen hier auch nicht weiter.

    Zunächst einmal muß der Dicker wieder "laufen" lernen, dann kümmern wir uns um das "Missgeschick"

    Alles wird gut.... irgendwann.

  • Hallo Michael,
    Lass ihn doch nochmal auf die gleiche Bühne stellen auf
    der es passiert ist.
    Quasi eine Gegenüberstellung.
    Der Hebebühnenarm und der Abdruck in Deinem Schweller
    müssten ja wie die Faust aufs Auge aufeinanderpassen.

    Gruß Josef

  • Ja, genau das habe ich heute in der Werstatt ja versucht durchführen zu lassen.
    "Wir können doch nicht das andere Auto jetzt extra von der Bühne nehmen. Das sieht doch jeder, das der Schaden schon älter ist und definitiv nicht durch einen Aufnahmeholm eines unserer Bühnen stammt."
    So sinngemäß die Antwort.
    Momentan überlege ich, ob ich nicht direkt in Wolfsburg anrufe und mich über den Verlauf der "Reparatur" in dieser Werkstatt beschweren soll.

  • Das wäre ein guter Ansatz.
    Zumal so eine Schwellerreparatur nicht ohne ist:
    -Methode 1:
    Der beschädigte Bereich wird abgeschliffen, und dann wird mit einem sogenannten "Wichser" gearbeitet; d.h. es wird ein Stift angeschweißt, und dann an dem Stift die Beule rausgezogen. Aber Vorsicht: Der Stift muß mehrmals angeschweißt werden, da immer nur punktuell gearbeitet werden kann.
    Nachteil: Durch das Schweißen brennt die Zinkschicht und die Hohlraumversiegelung ab, und der Schweller wird irgendwann von innen heraus rosten.
    -Methode 2:
    Der beschädigte Teil wird rausgeflext, und ein neues Teil eingeschweißt.
    Nachteil: Zu den oben genannten, nämlich durch das Schweißen an sich, bei dem das Material durchgeglüht wird, und jeglichen Rostschutz verliert, kommen jetzt noch die Späne dazu, die beim Flexen entstehen, und die dann ebenfalls im Schweller liegen und da munter vor sich hinrosten können.
    Ergo:
    So eine Schwellerreparatur ist nicht ohne.
    Und ohne Wertminderung geht das schon gar nicht.
    Sowas ist gleichzusetzen wie ein Unfallschaden....
    Wer kauft sich denn schon einen Dicken, der vollverzinkt ist, wenn irgendwann mal der Schweller, der ja ein tragendes Teil ist, von innen heraus rostet?

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd S (31. Mai 2011 um 01:38) aus folgendem Grund: Rächdschreipunk

  • Hallo

    du solltest auf jeden Fall den Weg über Wolfsburg gehen, damit hatte ich in einem ähnlichen Fall sehr grossen Erfolg.
    Wenn Du es ohne größere Emotionen und Beschimpfungen darstellst sondern sachlich die Sache darlegst, dann kommst du bei den sogenannten Qualitätsmanagern am weitesten.
    Die Erfahrung habe ich bereits zweimal gemacht. Wobei ich nicht angerufen ahbe da du dann nur bei einer Dame im Callcenter landest, wer schreibt der bleibt :)

    Grüße

  • Hallo Michael !
    Man du hast aber momentan nur Pech:eek:
    Würde sofort einen Gutachter beauftragen,du must nur eins wissen,da es sich um ein Privatgutachten handelt ist es vor Gericht (wenn es soweit kommen sollte) nicht zu gebrauchen und so würdest auf den Kosten sitzen bleiben.
    Gruß Chris

  • Völlig falsche Vorgehensweise, sollte der :) nicht einlenken!!!



    und/oder direkt zum Anwalt und Gummi geben!!


    :confused: Wie jetzt...

    @Ezio: Danke für den Hinweis.

    Ich bin jetzt aber ein wenig verunsichert, wie ich hier am besten vorgehe.
    Schließlich hat man ja nicht jeden Tag mit solchen Umständen zu kämpfen.

    Gutachten erstellen lassen oder nicht ?
    Privat oder besser über eine Werkstatt in Auftrag geben lassen ?

    Fakt ist, das die Werkstatt den Schaden am Schweller nicht anerkennt.

    Allerdings in Sachen Getriebe- oder Motorsteuerung durchaus bemüht sind diesen Missstand endlich auszuräumen. (hoffe ich zumindest)
    Eine Terminabsprache soll erfolgen, sobald der Servicetechniker vor Ort ist.

    Die Werstattleitung beteht im übrigem darauf, das ich bei dieser Analyse des Fahrzeuges anwesend bin. ... Wie bitte stellen die sich das vor, soll ich den ganzen Tag in der Werkstatt verbringen?

  • :eek: .... wäre ein Gutachten nicht nur dann stichhaltig, wenns AM ORT DES GESCHEHENS, also im "Direktkontakt" mit der betreffenden Hebebühne erstellt würde ? ....
    Ich würde (auch wenns schwerfällt) auf Zusammenarbeit mit dem Autohaus setzen - DIE dürften doch gegen solche "Arbeitsschäden" AUCH irgendwie versichert sein - oder seh ich das falsch ?
    DEREN "Haftpflicht" sollte in dem Fall greifen - finde ich.


    ... und wünsche Dir nen guten Ausgang in der Sache, Michael.

    Dietmar

  • :confused: Wie jetzt...

    @Ezio: Danke für den Hinweis.

    Ich bin jetzt aber ein wenig verunsichert, wie ich hier am besten vorgehe.
    .......



    Mach dich nicht verrückt und versuche es so zu machen wie es Ezio schon geschrieben hat. Danach kannst du immer noch weiter gehen.
    Viel Erfolg (mich hätte der nicht so einfach abspeisen können)
    LG Kurt
    :winken:

  • Ist es nicht ein bisschen voreilig, sich auf die Hebebühne als Verursacher festzulegen? Durch einen Ortstermin ist das für die Werkstatt u.U. sehr schnell zu entkräften und deiner Glaubwürdigkeit hilft das bei weiteren Verhandlungen sicher nicht.

    Der Schwellerbereich muss ja schon extrem weich sein, wenn eine langsam hochfahrende Hebebühne einen solchen Schaden verursachen kann. Rein von den Fotos und ohne die Vorgeschichte zu kennen, würde ich auch eher darauf tippen, dass jemand mit Schwung auf einen Stein, einen Bordstein oder sonst ein festes Hinderniss aufgefahren ist – dass kann ja durchaus bei der Probefahrt und durch die Werkstatt passiert sein.

    Ich würde den Schaden bei der Werkstatt reklamieren und es dem Gutachter (wo auch immer der herkommt) überlassen, den Verursacher zu ermitteln

    Gruß

    Frank

  • :eek: .... wäre ein Gutachten nicht nur dann stichhaltig, wenns AM ORT DES GESCHEHENS, also im "Direktkontakt" mit der betreffenden Hebebühne erstellt würde ? ....
    Ich würde (auch wenns schwerfällt) auf Zusammenarbeit mit dem Autohaus setzen - DIE dürften doch gegen solche "Arbeitsschäden" AUCH irgendwie versichert sein - oder seh ich das falsch ?
    DEREN "Haftpflicht" sollte in dem Fall greifen - finde ich.


    ... und wünsche Dir nen guten Ausgang in der Sache, Michael.

    Dietmar


    Hallo Dietmar

    Genau das waren die Argumente, die man mir entgegengebracht hatte, als ich den Schaden der Werstatt anzeigte.

    --- "Das hatte uns der Mitarbeiter sofort gemeldet, dagegen sind wir ja schließlich versichert" ---
    --- "Das ist unmöglich hier passiert, da sind sie wohl an einen Poller oder ähnlichem gefahren"
    ---
    (sinngemäßer Inhalt der Aussage)

    Da mein Vertrauen in diese Werstatt vollends zerstört ist, habe ich keine Lust auf ein Gefälligkeitsgutachten, welches von dieser Werkstatt in Auftrag gegeben wurde.
    Ich weiß, ist schon fast eine Unterstellung hier von einer Gefälligkeit zu sprechen, aber diese Werkstatt hat allgemein nicht den besten Ruf, was Service, korrekte Ausführung von Reparaturen oder den Umgang mit dem Kunden betrifft wie ich mitlerweise von vielen Seiten gehört habe.

    Wie sagtest du so schön: "It´s time to chance"

    Ich werde Abwarten, was mir der Sachverständige morgen rät. Habe ihm heute auf den AB gespochen mit der Bitte um Rückruf.

    Am Freitag habe ich einen Termin in einer anderen Werkstatt. Die wollen sich dann mal den Motor und das Getriebe incl. Steuergerät genauer anschauen. Eine Probefahrt mit angeschlossenem Computer soll dann Gewissheit bringen. (ein Fahrer, einer am PC und ich als Beisitzer).
    Seine Meinung zum Schwellerschaden: eindeutig Hebebühne...

  • [...] Der Schwellerbereich muss ja schon extrem weich sein, wenn eine langsam hochfahrende Hebebühne einen solchen Schaden verursachen kann. Rein von den Fotos und ohne die Vorgeschichte zu kennen, würde ich auch eher darauf tippen, dass jemand mit Schwung auf einen Stein, einen Bordstein oder sonst ein festes Hinderniss aufgefahren ist – dass kann ja durchaus bei der Probefahrt und durch die Werkstatt passiert sein. [...]
    Gruß

    Frank


    Hallo Frank

    Schau dir das Bild noch mal genauer an.
    Ich versuche mal den Vorgang, wie er gewesen sein könnte zu rekonstruieren.

    Der Schwenkarm wird nicht an die richtige Position gebracht oder dreht sich vor anheben der Bühne nach außen weg. Allerdings nur so weit, das das Gummi der Aufnahmeteller, welches ja ein wenig Überstand zum darunterliegendem Metallteller hat, gerade noch die Schwellerkante zu fassen kriegt. Nun wird die Bühne angehoben und somit das Fahrzeug aus den Federn gehoben. Die Belastung der auf der Schwellerkante angesetzen Gummischeibe wird so groß, das diese dann letztlich einknickt und nach außen driftet. Und schon kommt es zu einem doch schon derben Schlag von unten an den Schweller, welcher diesen dann auch deformiert.
    Dieses würde auch erklähren, warum der Korrosionsschutz an der Schwellerkante lediglich an der Außenkante abgebrochen ist, hingegen an der Innenseite fast keinerlei Beschädigung aufweist.

    Soweit meine These dazu.

    Zitat

    [...] Ich würde den Schaden bei der Werkstatt reklamieren und es dem Gutachter (wo auch immer der herkommt) überlassen, den Verursacher zu ermitteln[...]

    Der Schaden ist doch der Werkstatt bereits angezeigt worden....

  • Es muß ja nicht zwingend ein Schlag gegen den Schweller erfolgt sein.
    Fährt der Arm der Hebebühne nach oben, so muß er doch ca. 500- 600Kg "drücken.
    Und mit der Kraft läßt sich ein Schweller ohne weiteres verformen..... auch wenn's langsam geht.
    Ich schätze mal, daß die Außenhaut so ca. 1-1,5 mm stark ist.
    Stabilität erhält der Schweller lediglich durch das Profil, und das eben hauptsächlich in Längsrichtung.
    Was das für Kräfte sind, wenn 500 Kg auf wenigen Quadratzentimetern drücken gegen 1mm starkes Blech drücken, kann sich jeder selbst ausmalen.