Anzahlung bei Vertragsabschluss???

  • Wollte mal in der Runde fragen wer schon Erfahrungen mit Juetten&Koolen gemacht hat, wie ihr wisst habe ich meinen Dicken über j&K bestellt. Meine Bestellung geht über einen Berliner VW-Vertragshändler. Diesen habe ich auch aufgesucht. Bei mir war eine Anzahlung von 2500€ fällig. Ist das normealer Gebrauch? Die Anzahlung wurde mit der nahehezu vollständigen Ausstattung begründet.
    Der Händler hat bei mir einen seriösen Eindruck gemacht aber wie war es bei euch? Wurde auch von euch eine Anzahlung verlangt?

    Es grüßt euch TouaregV6TDI!

  • Nö,
    ich glaub ich hab in meinem Leben für privat und Betrieb ca. 15 Autos gekauft. Ich hab noch nie ne Anzahlung gemacht, auch nicht wenn ich keinen Leasing oder Finanzierungsvertrag unterschrieben und bar bezahlt hatte.
    Wenn ich eine Anzahlung machen müßte, dann würde ich eine Bürgschaft verlangen, denn wer sagt, denn das der Händler nicht pleite ist und ich mein Geld nicht wiedersehen werde oder daß der Händler die Anzahlung nimmt um Schulden zu bezahlen. ;)

  • Eine Bankbürgschaft wäre auch möglich gewesen, dann aber der doppelte Betrag :wow:
    Wie gesagt es ist ja auch über J&K bestellt worden, vielleicht können mir diejenigen unter euch die auch bei J&K bestellt haben sagen wie es bei ihnen war. :guru:

    Gruß und vielen Dank für eure Rückmeldungen!

  • So'n Schwachsinn. Als wenn die den Wagen im Fall der Fälle nicht los werden würden.
    Bei Anzahlung bin ich immer sehr vorsichtig. Wie Jo schon sagt, die können auch bis dahin schon Pleite sein. Dann ist das Geld futsch.

    Holzauge sein wachsam!

  • Zitat von TouaregV6TDI

    Eine Bankbürgschaft wäre auch möglich gewesen, dann aber der doppelte Betrag :wow:
    Wie gesagt es ist ja auch über J&K bestellt worden, vielleicht können mir diejenigen unter euch die auch bei J&K bestellt haben sagen wie es bei ihnen war. :guru:

    Gruß und vielen Dank für eure Rückmeldungen!



    Hallo,

    ich habe meinen Dicken auch über J+K bestellt, Abwicklung lief über einen Münchner VAG-Händler.
    Es erfolgte keinerlei Anzahlung!
    J+K wirbt übrigens damit, dass man bei Ihnen keine Anzahlung tätigen muß!
    Ich würde auf jedenfall Kontakt mit J+K aufnehmen, es kann durchaus sein, dass der Händler vor Ort dies eigenmächtig macht, um sich abzusichern.
    Was jedoch nicht in Ordnung ist.


    Viele Grüße
    micha

  • Habe vorab von J&K diesr Mail bekommen, daher war das mit der Anzahlung nicht überraschend. Mich interresiert nur ob die anderen unter euch die neuerdings einen Touareg über J&k bestellt haben auch eine Anzahlung tätigen müssen.

    Guten Tag Herr ...,

    die Unterlagen wurden bereits zu unserem Händler weitergeleitet.

    Ich weiß nicht, ob Sie den Kaufvertrag schon erhalten haben, aber bitte wenn er eintrifft nicht erschrecken, Sie werden wahrscheinlich eine Anzahlung von 1.500 € bis 2.500 € angeben müssen.

    Dies ist eine neue Regelung bei hochwertigen Fahrzeugen...

    Natürlich können wir oder Sie mit dem Händler das ganze auch noch einmal telefonisch abklären.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Freundliche Grüße

  • Hatte mir vor einigen Jahren in Holland einen Neuwagen bestellt, der dort sehr teuer war
    und musste auch eine 10% Anzahlung leisten. Der Händler wollte sich damit absichern, daß ich den Wagen auch abnehme.
    Hatte mir eine Bonitätsauskunft eingeholt und es ging alles ohne Probleme ... aber ein ungutes Gefühl hatte ich trotzdem den die LZ betrug ungefähr 6 Mon. ... da kann manchmal viel passieren.

    Gruss Olly

  • Hallo Touareg Fans,
    Ich habe am 30.10.2004 einen V6 TDI bei einer Porsche Niederlassung (wo ich Stammkunde bin) bei uns in Österreich bestellt. Da der Neupreis des Wagens fast 69 TSD € beträgt, also fast 1 Mio S, finde ich es gar nicht so verwunderlich, eine Anzahlung geleistet zu haben. Auch wenn hier jemand schreibt, dass diese Autos wie die warmen Semmeln weggehen, so ist dieser Wagen doch erst einmal zu finanzieren.
    Wenn es jemanden noch interessieren sollte, mein vereinbarter LT ist Juli 2005.

  • Verstehe die Argumentation von serich nicht. Der Händler kann sich mit zivilrechtlichen Forderungen an den Käufer wenden, wenn dieser ihm das Fahrzeug nicht abnimmt.
    Das sollte Absicherung genug sein.
    Wenn es irgendwann genug Dumme gibt, die eine Anzahlung leisten, so würden die Händler dann sicherlich sagen, das wäre branchenüblich.
    Dagegen sollte jeder Käufer gegensteuern und diese Praxis im Keim ersticken.
    Ich würde in jedem Fall mal bei J&K nachfragen, auf welche Rechtsnorm/ welches Urteil man sich dabei stützt.
    Legt der Händler die Anzahlung für den Käufer zu üblichen Zinsen an ?
    Das müßte im Falle einer Rechtsgrundlage doch sicherlich geregelt sein.

  • Ich gehe davon aus, dass du u.a. die Anzahlung geleistet hast, weil du den Wagen über J&K deutlich günstiger bekommst als normalerweise. Ich finde, dass man in solchen Situationen einfach abwägen muss, was einem wichtiger ist. Natürlich hat der Händler kein Recht, die Anzahlung zu fordern. Wenn sich beide Vertragspartner aber darüber einig sind, ist es m.E. oK. Mit J&K würde ich mich aber auf jedem Fall in Verbindung setzen. Die sollten darauf zumindest auf Ihrer Homepage hinweisen.

    Mir wäre es etwas zu unsicher - zumal die Lieferzeit des Touaregs deutlich über der normalen Lieferzeit liegt. Was in der Zwischenzeit mit der Liquidität des Händlers passiert, ist natürlich niemandem bekannt.

    Gruß
    Thomas

  • Ein normaler Händler bekommt das Fahrzeug erst ca. 2 Wochen vor der Auslieferung seitens VW fakturiert. Von daher ist eine Vorfinanzierung von 10% beim Händler über einen langen Zeitraum Blödsinn. Sollte der Händler tatsächlich während des Zeitraums Konkurs anmelden, dürfte es unmöglich sein das Geld zurückzubekommen.

    gruß
    Heinz

  • Mit einer Anzahlung die ein Händler fordert hätte ich auch meine Probleme ...............

    ............. denn wir würden immerhin einen Vertrag abschließen, bei dem beide Seiten Verpflichtungen eingehen (und diese Verpflichtung soll ich meinerseits noch mit Anzahlung bekräftigen?? :confused: ).


    Ein schöner Vorschlag wäre aber eine Bankbürgschaft von beiden Seiten:

    Meine gegebene Bankbürgschaft darf bei Nichtabnahme eingelöst werden .............

    ............... die vom Händler gegebene darf von mir eingelöst werden, wenn der Liefertermin nicht eingehalten wird oder gar nicht zustande kommt............


    LG

    james

  • Ich würde weder eine Anzahlung leisten noch eine Bürgschaft beibringen, beides kostet Geld.

    Meinen T. habe ich per Telefon/Fax bei einem mir, bis nach Auslieferung, unbekannten VAG-Händler bestellt, reichlich Prozente bekommen, den Fz-brief habe ich nach Zulassung und Abholung behalten können und die Rechnung ca. 1 Woche nach Abholung bezahlt.

    Gruß
    andreas


  • Also die Anzahlung könnte ich ja noch bei einem unbekannten Kunden nachvollziehen.
    Praktisch als Vorschuß auf die Abnahmeverpflichtung.
    Aber bitte schön doch erst wenn der Auftrag bestätigt ist und damit auch eine Lieferverpflichtung von VW ausgesprochen ist.
    Andernfalls würde ich nur eine Treuhandzahlung leisten gegen Bankbürgschaft als Fertigstellungs- und Liefergarantie.
    Man könnt aus dem Ganzen auch noch eine Dokumentenakkreditiv machen.
    Das würde die gesamte Angelegenheit abrunden und in jedem Banker das Herz höher schlagen lassen ob der nicht alltäglichen Aufgabe.
    Dann müsste er noch mal in seinen alten Schulungsunterlagen nachsehen wie so etwas funktioniert.

    Ja wo san mer denn?

    Welche Gegenleistung soll es denn für eine Geldleistung geben?

    Ein Versprechen der Weiterleitung des Auftrags?

    Und das soll vorab mein Geld wert sein?

    Asterix: "Die spinnen, die VWer"

    Glaubt´s mir

    der Bankrobbery