Hilfe ich brauche einen Juristen

  • Hallo,
    es gibt Ärger.
    Sachverhalt:
    Ich habe einen Touareg mit Großkundenrabatt über meinen Arbeitgeber bestellt.
    Mit Mitarbeiterzulassung. Dienstliche Nutzung, 6 Monate Haltezeit uu.u.u.
    Die Rechnungslegung erfolgt über eine Einkaufsgemeinschaft des Arbeitgebers.
    Allerdings mache ich alles selber. Von dem Auftrag beim Händler bis hin zur Bezahlung.
    Bekomme eine Auftragsbestätigung mit Rabattierung
    x %.
    Auto wird zugelassen. Auf meinen Namen natürlich.

    Die 1. Rechnung x % wird als falsch deklariert. (Bekomme ich nicht, Habe mir aber Copie besorgt)

    Bekomme neue Rechnung mit x %.

    x% hätten nach mdl. Aussage des Händlers nur dann Gültigkeit, wenn Zulassung auf Arbeitgeber erfolgt.

    Wat nun?

    Kennt sich einer aus? Muß ich gleich zum Anwalt oder zumindest widersprechen?

    Händler rührt sich nicht

  • So'n Quatsch. Einmal abgesehen davon, dass der schriftliche Vertrag sowohl für dich, als auch für den Händler bindend ist, gibt es den Großkundennachlass unabhängig davon, ob der Wagen auf den Arbeitgeber oder den Mitarbeiter zugelassen wird. Also, nicht irritieren lassen und hart bleiben.

    Gruß
    Thomas

  • Zitat von Thomas TDI

    So'n Quatsch. Einmal abgesehen davon, dass der schriftliche Vertrag sowohl für dich, als auch für den Händler bindend ist, gibt es den Großkundennachlass unabhängig davon, ob der Wagen auf den Arbeitgeber oder den Mitarbeiter zugelassen wird. Also, nicht irritieren lassen und hart bleiben.

    Gruß
    Thomas

    Diese "Trennung" von Fahrzeugen des Grosskunden und von Fahrzeugen für Mitarbeiter des Grosskunden kenne ich auch.
    Ich denke, hier gibt es schon zwei verschiedene Rabattstufen.
    Ich bin seinerzeit in die "bessere" gerutscht, da ich weder das eine noch das andere bin und als Fahrzeugstandort eine Büroadresse des Grosskunden verwendet wurde.

  • Hannes kann ja einfach mal in das Rahmenabkommen schauen, dann ist er etwas schlauer. Aber unabhängig davon würde ich auf die 13 % bestehen, da diese ja vom Händler bestätigt wurden. Ich gehe davon aus, dass er die nicht nur auf Zuruf gewährt hat, sondern der Abrufschein vorgelegt wurde.

    Gruß
    Thomas

  • Zitat von Thomas TDI

    Hannes kann ja einfach mal in das Rahmenabkommen schauen, dann ist er etwas schlauer. Aber unabhängig davon würde ich auf die 13 % bestehen, da diese ja vom Händler bestätigt wurden. Ich gehe davon aus, dass er die nicht nur auf Zuruf gewährt hat, sondern der Abrufschein vorgelegt wurde.

    Gruß
    Thomas

    Wir haben Vertragsfreiheit, und wenn der Händler statt 5 % versehentlich 50 % geschrieben und betätigt hätte, so muss er seine Leistung zum vereinbarten Preis erbringen. Ich würde in der Rechnung einfach die 13% abziehen, soll er den Rest doch einklagen, muss er den Anwalt einschalten.

    Gruß
    andreas

  • Stimmt, und selbst wenn er sich auf einen Irrtum beruft, habe ich mal gelernt, kann er zwar vom Vertrag zurücktreten, ist aber zum Schadenersatz verplichtet. Aber in diesem Fall hat er ja sogar schon geliefert. Also: Den Kaufpreis um die vereinbarten 13 % reduziert bezahlen.

    Gruß
    Thomas

  • Hallo Andreas, Bernhard und Thomas,
    es freut mich das Ihr mir helfen wollt.
    Aber so sicher bin ich mir noch nicht.
    Ich habe nochmal recherchiert.

    • Es gibt eine Differenz im Rahmenabkommen zwischen Mitarbeiterzulassung und Firmenzulassung.
    • Der Abrufschein/Auftrag lautet vermutlich auf Mitarbeiterzulassung -Kopie habe ich noch nicht-
    • Die Auftragsbestätigung weist eindeutig x% aus.

    Basis dürfte weiterhin das Rahmenabkommen sein.
    Hier stehen meine Karten schlecht. Eindeutig x %.
    Der Kaufbertrag kommt meines Erachtens durch Einigung und Übergabe zustande. Die Übergabe erfolgte zwar. Allerdings ist die Einigung strittig.
    Siehe: abweichende Rechnung von Auftragsbestätigung.
    Ich vermute mal, dass ich mich mit dem Händler einigen muß, wer denn nun für den Fehler in der Auftragsbestätigung veranwortlich ist.
    Aber, wie gesagt, ich bin kein Jurist.
    Möchte ich auch nicht sofort einschalten. Sicherlich sollen die auch Geld verdienen um den Touareg zu fahren, dennoch sollte man sich m.E. erst mal einen Tisch setzen. Vielleicht kommt der Händler mir ja entgegen.
    So nebenbei: meinen Freundlichen trifft das nicht.
    Er hat einen Werkstattvertrag und bekommt Provision für seine Vermittlung. Er sagt zumindest, dass die Höhe meiner Rabattierung keinen Einfluß auf seine Leistung hat.
    Falls mir jemand bestätigen kann, dass ich mit meiner Rechtsauffassung so richtig liege, soll er das bitte tun.
    Falls ich Unrecht habe bitte auch. Vielleicht kennt einer ja auch das eine oder andere einschlägige Urteil (Evtl. mit Az. oder Link)

    Danke:confused:

  • Hallo,

    ich würde erstmal mit dem :) pokern. Schlüssel und Papiere zurückgeben und einen bedauerlichen Fehler einräumen, aber für den Preis würde ich nicht mehr T. fahren wollen.:D

    13% sind kein unanständiger Nachlass, den kriegt man heute fast bei jedem Händler. Ich frage im Ernstfall gerne mal bei meinem :) nach, letzte Auskunft war so, ca. 3 Monate für den R5 mit mehr als 13%.

    Und wenn Ihr dann bei 12% oder so landet, ok.

    Gruß
    andreas
    (der 13,5 % vor einem Jahr auf den V10 bekommen hat und den Dicken nach 4 Monaten in WOB abgeholt hat, Händler sitzt auch in Niedersachsen, damals waren fast 12 Monate offizielle Lieferzeit)

  • Hallo Hannes,
    so, wie Du die Sache schilderst, hast Du wohl rechtlich gesehen, keine Chancen.
    Das geht nur auf Goodwill.
    Wenn Ihr über die Firma Großkundenrabatte bekommt (die dem Händler zum Teil aus WOB erstattet werden), lass doch mal Deinen Fuhrparkleiter mit Nachdruck mit dem Händler verhandeln.
    Chris

  • Zitat von T-RACK

    ... Wenn Ihr über die Firma Großkundenrabatte bekommt (die dem Händler zum Teil aus WOB erstattet werden), ...


    Das war einmal. Schon seit einiger Zeit gibt es diese Regelung (1/2 Werk - 1/2 Händler) nicht mehr. Inzwischen tritt der Händler nur noch als Vermittler für Großkunden auf und erhält für die Vermittlung eine Provision. Insofern wird es auch relativ schwer, sich mit dem Händler auf einen Nachlass zu einigen. Ich denke, dass seine Provision relativ schnell aufgebraucht sein wird. Und ein Minusgeschäft wird er wohl nicht machen wollen. Aber fragen kann Hannes ja trotzdem.

    Ich denke aber trotzdem, dass der Vertrag bindend ist (sofern der Abrufschein vorgelegen hat).

    Gruß
    Thomas


  • Hallo Hannes,

    Ob du eine Chance hast, kann ich nicht genau sagen. Fakt ist aber, dass mit dem Großkundenrabatt in den vergangenen Jahren bei vielen Händlern zu großzügig umgegangen wurde. Da hat noch der Teilzeitgärtner mit 4 Stunden je Woche angestellt nur im Sommerhalbjahr diesen Rabatt beim Autokauf bekommen. Das war den Herstellern schon lange ein Dorn im Auge und deshalb lassen die sich jetzt immer die Zulassung in Kopie schicken. Diese +3% sind tatsächlich davon abhängig, ob ein Auto auf den Namen des Großkunden oder privat angemeldet wird. Diese Vorgehensweise wurde möglich, wie vorab erklärt, da Händler inzwischen meist nur noch Vermittler sind.

    Die Vertragsgestaltung ist für die Rechtsfrage entscheidend. Wer ist Vertragspartner auf Verkäuferseite (Händler oder VW), wer ist Vertragspartner auf Käuferseite (Du oder Arbeitgeber)? Insbesondere die Käuferseite ist wichtig: Ist der Arbeitgeber aufgeführt, dann stellt sich die Frage, wer unterschrieben hat. Falls Du unterschrieben hast, und nicht Gechäftsführer oder Vorstand deines Unternehmens bist und nicht Prokura hast, dann ist der Vertrag rechtlich nicht gültig. Es sei denn, dein Arbeitgeber war über alle Einzelheiten informiert und hat das stillschweigend und einvernehmlich geduldet. Dann wäre der Arbeitgeber aber nach wie vor der Vertragspartner, und das ist ja nicht dein Ziel.

    Eigentlich hätte der Händler das als Vollkaufmann aber wissen müssen. Wenn der Händler wissentlich einen Vertrag für dich als Endkunden inkl. +3% gemacht hat, dann hat der Händler einen Fehler gemacht. Dies dürfte nach meinem Verständnis der beste Ansatz sein, sich mit dem Händler vieleicht irgendwo in der Mitte zu treffen. Denn Fakt ist, wenn der Arbeitgeber der Vertragspartner war (wissentlich oder unwissentlich), dann sitzt der Händler jetzt eigentlich auf einem Touareg ohne Kunden. Dies unterstellt natürlich, dass der Arbeitgeber kein anderweitiges Interesse an dem Touareg hat.

    Soviel von mir zu diesem Thema als Nicht-Rechtsanwalt, aber selbst als Vollkaufmann tag täglich mit Vertragsfragen beschäftigt.

    Viele Grüsse
    Heinz

  • Hallo und schönen Advent,

    Vielen Dank an Alle, die mir hier mit Rat zur Seite gestanden haben. Jedenfalls gab es keinen, der mir nicht wohlgesonnen war.

    Hervorzuheben ist Heinz, der als Arbeitgeber seine soziale Verantwortung in Arbeitnehmerfragen nicht aufgegeben hat.
    Dies ist in der heutigen Zeit m.E. schon bemerkenswert.

    Als Ergebnis steht fest, dass ich -wie auch immer- zu einer entsprechenden Rabattierung gekommen bin. So wie ich es mir gewünscht habe.
    Hier hat auch mein Arbeitgeber seine soziale Kompetenz voll ausgespielt.
    Auch dem gebührt Dank.

    Also frei nach dem genossenschaftlichen Prinzip: Einer für Alle, Alle für Einen.

  • Zitat von dreyer-bande

    Als Ergebnis steht fest, dass ich -wie auch immer- zu einer entsprechenden Rabattierung gekommen bin. So wie ich es mir gewünscht habe.
    Hier hat auch mein Arbeitgeber seine soziale Kompetenz voll ausgespielt.
    Auch dem gebührt Dank.

    Also frei nach dem genossenschaftlichen Prinzip: Einer für Alle, Alle für Einen.


    Wie wäre es denn mit Einen für Alle? :zwinker:

    Prost
    andreas

  • Zitat von andreas

    Wie wäre es denn mit Einen für Alle? :zwinker:

    Prost
    andreas

    Hallo Andreas,
    Deine Antwort erfreut mich. Zumindest hat die Steigerung der Glückshormone mich zu einem Lächeln und leichtem Lächeln verleitet.
    Du mußt noch folgenden Fragen beantworten:
    Wer?
    Wann?
    Was?
    Wo?
    Wie?

    die Frage: Wieviel hast Du ja schon beantwortet.

    Gruß aus der Kanzlerstadt in die Hauptstadt