1% Regelung - kein Bruttolistenpreis verfügbar

  • Hallo zusammen,

    langsam verzweifle ich. :(

    Im vergangenen Jahr habe ich den Touareg gebraucht gekauft.
    Dieser wurde zuvor aber vom Vorbesitzer von den USA mit nach Deutschland mitgebracht.

    Jetzt bräuchte ich aber den Bruttolistenpreis von dem Wagen.

    Mein :) kann mir nicht helfen.
    Er hat angeblich schon bei VW und Audi angefragt, wie wir am besten an den Bruttolistenpreis herankommen könnten - keine Chance, da die Fahrgestellnummer in Deutschland nichts hilft.

    Könnt Ihr mir nen Tip geben?

    Mein Steuerberater meinte, er braucht diese Angabe unbedingt für den 1% Privatanteil.
    Angeblich, so hätte er es irgendwo gelesen, wird in solch einem Fall nicht der Deutsche, sondern der Bruttolistenpreis aus den USA angegeben, welcher dann auch günstiger für mich ist.

    Hilfe...... :confused:

    Danke vielmals im Voraus

    Grüße
    Marcus

  • Du kannst ja mal den amerikanischen Händler kontaktieren. Über http://www.carfax.com (und die Fahrgestellnummer/VIN) kannst erfahren, wer das Auto ursprünglich verkauft hat (ein Carfax- Report kostet $35 und zeigt dir noch ganz andere Infos).

    Wenn du Hilfe brauchst (z.B. um mit dem Händler in Kontakt zu treten) kannst du dich gerne an mich wenden.

    Gruß

    Frank

  • Dein Steuerberater hat keine Ahnung. Der Preis in den USA ist vollkommen irrelevant. Das FA legt den Wert bei einer BP auf den Bruttolistenpreis eines vergleichbar ausgestatteten Fahrzeuges in Deutschland fest. Habe ich selber grade hinter mir. Vor einigen Jahren habe ich einen T5 California aus Italien Re-importiert. Bei der Betriebsprüfung war dann Schluss mit lustig und dich musste den geldwerten Vorteil nachversteuern. Das war mir eine Lehre. Seitdem fahre ich nur noch Privatautos und rechne jede Menge Fahrten für die Firma auf 30 Cent pro Kilometer Basis ab. Hierbei fallen für die Firma keine Sozialabgaben an und für mich sind die Spesen steuerfrei.

  • ... Habe ich selber grade hinter mir. ......Vor einigen Jahren .... Seitdem fahre ich nur noch Privatautos

    Entweder hast du das gerade hinter dir .... oder du fährst seit einigen Jahren Privatautos :D


    Bei Finánzämtern gibt es bei Dingen, die man verschieden auslegen kann, immer verschiedene Sachbearbeitermeinungen.

    Deine Variante (die "Rückführung" der Kfz-Kosten von Abschreibung und Aufwand auf km-Abrechnung) wurde mir auch schon mal verwehrt.

    LG
    james

  • Hallo,was wahrscheinlich nicht zuletzt an der hartnäckigkeit des Steuerberaters liegt...:zwinker::winken:

  • Hallo zusammen,

    ersteinmal danke für Eure Antworten.

    Mein Steuerberater ist, wenn ich das jetzt so sagen darf, der letzte Depp :zorn:

    Entschuldigt bitte meine Ausdrucksweise, aber ich werde jetzt definitiv den Steuerberater wechseln.

    Zum Bruttolistenpreis:

    Ich habe von meinem :) bescheid bekommen, dass der Vorbesitzer meines T.
    jetzt den Preis in den USA über einen Bekannten von ihm, der noch in den USA lebt,
    abfragen läßt.

    Laut der telefonischen Aussage eines Mitarbeiters aus der Umsatzsteuerstelle unseres Finanzamtes muss ich den Bruttolistenpreis aus den USA verwenden. :confused:

    Ich habe mir seinen Namen geben lassen und habe ich mir das ganze genau notiert mit Datum.

    Mal sehen, ob das dann bei irgendeiner Steuerprüfung dann mal Probleme macht...

    Nochmals Danke

    Grüße
    Marcus

  • Hi Schneemann,

    wenn das so schwierig ist, an den Bruttopreis ranzukommen, dann gib doch einfach einen an, der dir bequem ist.
    Das Finanzamt macht sich bestimmt nicht die Arbeit wie du.
    Er sollte nur glaubhaft sein.

    Die können dir nur Glaube schenken, oder was vorlegen.
    Ich komme damit meist durch. Ist aber von Finanzamt zu Finanzamt verschieden