Hallo,
wir haben einen T Reg bei einem Händler " Gekauft "...Vertrag ist unterschrieben, Geld noch nicht geflossen, Garantie abgeschlossen für 12 Monate.
Nun das Problem: Gasanlage nicht eingetragen --> Kein Tüv bekommen...LOGISCH ! Nun hat der Händler festgestellt, dass der T - Reg eine Abnahme von einem Gasanlagenzentrum braucht, dort muss ein Gutachten erstellt werden aus dem eine Betriebserlaubnis resultiert...Kosten angeblich ca 500 Euro.
Nun hat der Händler täglich neue Mängel die er am Fahrzeug feststellt und uns brav mitteilt...offensichtlich um uns einen Rücktritt schamckhaft zu machen...
Nun meine Frage :
Ist der Händler verpflichtet den T - Reg nach Kaufvertrag zu liefern ? Kann er zurücktreten weil kein Geld geflossen ist ? Er hat keinen Liefertermin im Vertrag genannt, wir haben aber auch keien Zahlungstermin genannt...
Wie sieht das rechtlich aus ? Muss er mir das Fahrzeg liefern ???
Soll ich schonmal nach nem anderen T - Reg suchen oder den Händler festnageln ?
Ist evtl ein RA aus dem Raum Berlin hier dabei der sich das mal ansehen kann ?
Danke schonmal für die zahlreichen, nützlichen Antworten...
Beste Grüße aus dem Havelland