Ist der Händler zur Lieferung verpflichtet ?

  • Hallo,

    wir haben einen T Reg bei einem Händler " Gekauft "...Vertrag ist unterschrieben, Geld noch nicht geflossen, Garantie abgeschlossen für 12 Monate.

    Nun das Problem: Gasanlage nicht eingetragen --> Kein Tüv bekommen...LOGISCH ! Nun hat der Händler festgestellt, dass der T - Reg eine Abnahme von einem Gasanlagenzentrum braucht, dort muss ein Gutachten erstellt werden aus dem eine Betriebserlaubnis resultiert...Kosten angeblich ca 500 Euro.

    Nun hat der Händler täglich neue Mängel die er am Fahrzeug feststellt und uns brav mitteilt...offensichtlich um uns einen Rücktritt schamckhaft zu machen...

    Nun meine Frage :

    Ist der Händler verpflichtet den T - Reg nach Kaufvertrag zu liefern ? Kann er zurücktreten weil kein Geld geflossen ist ? Er hat keinen Liefertermin im Vertrag genannt, wir haben aber auch keien Zahlungstermin genannt...

    Wie sieht das rechtlich aus ? Muss er mir das Fahrzeg liefern ???

    Soll ich schonmal nach nem anderen T - Reg suchen oder den Händler festnageln ?

    Ist evtl ein RA aus dem Raum Berlin hier dabei der sich das mal ansehen kann ?


    Danke schonmal für die zahlreichen, nützlichen Antworten...

    Beste Grüße aus dem Havelland

  • Er ist doch Vollkaufmann, kann er ohne angabe von Gründen den Kaufvertrag lösen ?

    Welche Gründe sind möglich ?

    Wenn er nicht in der Lage ist, seine Ware ,die er zu klaren Konditionen anbietet, in den entsprechenden Angebotszustand zu bringen, kann er dann zurücktreten ?

    Ist er nicht voll für sein Angebot haftbar ?

  • Der Verkäufer kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Lediglich der Käufer kann wegen "erheblichen" Mängeln oder sonstigen nicht erfüllten Vertragspflichten zurücktreten.
    Du kannst den Händler festnageln.
    Sollte der sich weigern ("aber auf das Auto ist ein Meteorit eingeschlagen, ich kann es gar nicht mehr ausliefern"): Schadensersatzansprüche geltend machen (das gleiche Auto bitte genau zu dem Kurs besorgen)

    genau das ist mir beim Autokauf passiert: Benz gekauft, und bei der Überführung hat der Händler das Teil in den Graben gesetzt, ->Unfallfahrzeug, (im Kaufvertrag stand Unfallfrei) habe auf Erfüllung gepocht (genau das Fahrzeug bitte besorgen zu dem Kurs) ging natürlich nicht, mit Anwalt gedroht: 500 DM rausgehandelt, dann vom Vertrag zurückgetreten

  • Es steht ja keinesfalls fest, das es die Mängel die er mir am Telefon mitteilt tatsächlich gibt...

    Ich bin auch der Meinung das der Verkäufer nicht zurücktreten kann...

    Wie schon gesagt, denken wir, dass er einfach Gründe erfindet um die kosten zu sparen die mit dem Eintrag der Gasanlage in Zusammenhang stehen...

    Ich hatte ja noch andere Sachen bemängelt die er schon abgestelt hatte...z.B. vorne Reifen abgefahren ( Außenriss ) Nebelleuchte hinten hatte einen Riss, und natürlich Tüv / Au wollte ich neu...

    Das Fahrzeug war inzwischen angeblich zwei Mal bei VW wo jeweils nichts gefunden werrden konnte...abgesehen von einer defekten Zündspule des ersten Zylinders...

    Jedenfalls vielen Dank für die bisherigen Antworten...

    Halte euch auf dem Laufenden wie das Spiel weitergeht und wann wir den Dicken endlich bekommen...