Versicherungsärger (die Erste)


  • Na wenigstens einer, der mal die Ursprungsfrage gelesen hat !!!

    Check24 hat damals die Verantwortung übernommen. Geld.de tut das nicht. Ein angenommenes Angebot ist m.E. ein Vertrag.

    Ich wollte nur wissen, auf was man sich juristisch berufen kann. Gibt es ggf. Präzedenzfälle. Jemand mit versicherungstechnischem oder juristischen Backround müsste das doch wissen (das ich jetzt keinen Anwalt - trotz Rechtschutz, aber mit 150 Euro SB einschalte sollte klar sein). Also wende ich mich ans Forum!


    Mal eine Frage, warum hast du dann eine Rechtsschutzversicherung ??? :cool:

  • Mal eine Frage, warum hast du dann eine Rechtsschutzversicherung ??? :cool:

    Das ist leicht zu beantworten: Vielleicht möchte mich mal jemand verklagen:lach:
    Nein - hab ich einmal gebraucht, um einen Auflösungsvertrag mit meinem Arbeitgeber zu verhandeln.

  • Mal eine Frage, warum hast du dann eine Rechtsschutzversicherung ??? :cool:

    [OT]Hi!


    Weil er auf Grund seiner 150 Euro SB den Differenzbetrag der Autoversicherung dann gleich selber zahlen könnte. :zwinker:

    Ich habe auch 150 Euro SB bei der RS Versicherung, und hoffe diese nur mal bei größerem Dilemma einsetzen zu müssen.[/OT]


    Aber Back to Topic:

    Wenn Check 24 anders als Geld.de Garantie für ihre Angebote übernimmt, dann sind diese klar in Regress zu nehmen.

    Ich habe im Urlaub über Check24 einen Mietwagen gebucht, und dort stand auch klar in den Bedingungen dass, Check24 als Broker sämtliche Garantien für das Geschäft trägt:top:

    Wende dich somit an Check24 und weise auf deren Nutzerbedingungen.


    LG

    Manu

    PS. Ich hoffe auf das beste für dich!


  • OK-nix mit sparen - sach ich ja - unseriöses Gewerbe- brauche mir nur mal meine ganzen LV´s anzuschauen, von wegen prognostizierte Überschussbeteiligung :zorn:Grrrr.


    Aber ohne Versicherung geht´s ja ld. nicht. Gehe also wieder zu meinem "Vertrauensmann" (warum heißen die denn so?) vor Ort.