Garantie / wann wo und wie

  • Grüße Euch,

    ich hab mal eine Frage an Euch. Wenn ich mein Fahrzeug gekauft habe und nach 1 Woche ein Mängel feststelle und ihn beim Verkäufer / Händler angezeigt habe, wie lange hat der Händler dann Zeit diesen Mängel abzustellen ?
    Ich weiß, dass er zwei mal den Versuch unternehmen kann, bevor ich wo anderes hin kann. Aber wie lange hat er Zeit wenn das Problem bekannt ist ? Also Bekanntgabe war vor zwei Wochen wie lange muss ich noch warten bis ich wo anders hin gehen kann und es Ihm dann in Rechnung stellen kann ?

    Grüße Davidoff

  • Zuerst sollte Klärung erfolgen hinsichtlich des Fahrzeuges selbst: Neu- oder Gebrauchtwagen?

    Denn einen Neuen kannst aufgrund der Werksgarantie überall hinbringen. Ein Gebrauchter sollte eine VVD PerfectCarPlus bzw. PerfectCar Gebrauchtwagengarantieversicherung haben, auch dann kannst Du zu jedem Händler Deiner Wahl gehen. Wenn das Fahrzeug jedoch eine Händler-Gebrauchtwagen-Garantie hat, dann wirds schwierig mit dem Wechsel.
    :denker:

  • er hat eine Händler-Gebrauchtwagen-Garantie !!!

    Wie schon gesagt, der Händler hat das Vorrecht den Schaden 2 mal zu beheben, wenn er es dann immer noch nicht geschafft hat kann man hin wo man will.
    Die Frage ist nun wann muss er anfangen den Mängel zu beheben ?

  • Servus,

    Danke Strobi , diese Aussage reicht mir voll und ganz


    da es sich hierbei wie meistens um eine Einzelfallentscheidung handelt, empfehle ich, dem Händler eine (angemessene) Frist zu setzen. Diese sollte zwei Wochen nicht unterschreiten...:top:

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Servus,

    es kommt auch auf den Mangel an. Liegt ein zeitaufwändiger Schaden vor muss man eine groessere Frist einraeumen als wenn ein Mangel vorliegt, den man innerhalb von zwei Minuten beheben kann

    Die Frage ist jetzt doch, hast du dem Haendler eine Frist gesetzt? Wenn nein, mach das schriftlich und dann warte die Frist ab...
    So hast du die Gewaehr, dass dir formaljuristisch nichts passieren kann...

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • "Also Bekanntgabe war vor zwei Wochen wie lange muss ich noch warten bis ich wo anders hin gehen kann und es Ihm dann in Rechnung stellen kann ?"


    :zwinker:

    Sobald du zu einer anderen Werkstatt gehst, ist der Verkäufer aus der Nummer heraus.
    Zur Not schriftlich per Einschreiben und Rückschein darauf hinweisen und um einen zeitnahen Reparaturtermin bitten.
    Der Verkäufer darf 2x nachbessern, vorausgesetzt es handelt sich hier um eine Gewährleistung / Sachmangelhaftung und nicht um einen Verschleißschaden.


    Vielleicht nennst du uns mal den Mangel - das könnte bei der Beantwortung auch schon helfen. War dieser Mangel denn vielleicht auch TÜV relevant bzw. hat dein Wagen 2 Jahre neuen Tüv bekommen, oder handelt es sich hier vielleicht einfach nur um irgendwelche Geräusche beim fahren....

    Fragen über Fragen. :confused:

  • Es handelt sich um das Navi, es ist aus einem T5 und funktioniert nicht im Touareg. Es wurde vom Vorbesitzer eingebaut und das Originale Delta Radio ist nicht mehr da. Er hat ein RN S2 nachgerüstet.
    Multifunktional Lenkrad kann nicht laut und Leise gestellt werden. Das Radio/Navi kommuniziert nicht mit dem Touareg. Problem beim VW Händler gesucht und erkannt worden. Jetzt heist es vom Händler das er eins besorgen will. Das ist nun die zweite Woche. Ich will in zwei Wochen in Urlaub fahren und möchte schon mein Navi und Radio nutzen können.

  • Hi!

    Das Problem wird mal wieder am CanBus liegen. Das RNS2 gab es zwar auch die erste Zeit noch im GP aber schon mit dem neuen Can Bus System 2.0. Der Vor GP hatte Can Bus 1.6, genau wie es wohl der T5 aus dieser Zeit hatte. Ein neues Radio sollte aber auf jeden Fall vom Händler in 2 Wochen besorgt werden können. Die gibt es ja reichlich. Allerdings ist das kein Garantiefall (da es kein Defekt ist), sondern muss in die Verkaufsnachbesserung des Verkäufers fallen. (Wenn im Kaufvertrag ein RNS2 Original drin stand), andernfalls hast du Pech gehabt!

    LG
    Manu