Weiß denn auch jemand Warum das so ist. Da müßte es doch leicht Sondergenehmigungen geben. Ich habe diese Kombination schon gesehen.
19" mit 255/55 er Bereifung?
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Servus,
Weiß denn auch jemand Warum das so ist. [...]
weil Volkswagen diese Dimension bei der Beantragung der europäischen Konformitätspapiere nur für die Winterreifen beantragt hat.
[...]Da müßte es doch leicht Sondergenehmigungen geben. Ich habe diese Kombination schon gesehen.
das nennt sich Einzelabnahme und kann bei jeder dazu berechtigten Stelle vorgenommen werden. In diesem Fall, da es für eben diese Größe bereits eine Freigabe für Winterreifen gibt, stellt es keinerlei Herausforderung dar. Eine Eintragung sollte tatsächlich sicher sein...
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Servus,
weil Volkswagen diese Dimension bei der Beantragung der europäischen Konformitätspapiere nur für die Winterreifen beantragt hat.
das nennt sich Einzelabnahme und kann bei jeder dazu berechtigten Stelle vorgenommen werden. In diesem Fall, da es für eben diese Größe bereits eine Freigabe für Winterreifen gibt, stellt es keinerlei Herausforderung dar. Eine Eintragung sollte tatsächlich sicher sein...
Hier sind die Vorgänge ganz kurz erläutert:
Zitat[h=3]ABE, ABG, TGA, EG-Betriebserlaubnis, E-Prüfzeichen, Einzelabnahme - was ist was?[/h]Im allgemeinen gibt es folgende Möglichkeiten, Tuningteile und Umbauten am Fahrzeug genehmigen zu lassen:
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht durch einen aaSoP/PI begutachtet werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.
Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen, so dass trotz ABE eine Abnahme nach § 19(2) oder §19(3) StVZO nötig sein kann. Es müssen alle Auflagen der ABE eingehalten werden, bei diesen Auflagen steht dann auch manchmal, dass eine Änderungsabnahme unverzüglich zu erfolgen hat. Dies ist z.B. der Fall, wenn durch den Anbau einer breiteren Felge mit anderer Einpresstiefe trotz Serienbereifung Bedenken hinsichtlich der Freigängigkeit oder Radabdeckungen bestehen.Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Euer Auto zugelassen sind.
Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.Die EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muß das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muß aber stets mitgeführt werden.Das Teilegutachten (TGA) und damit verbunden die Anbauabnahme nach StVZO §19 Abs.3
Das Teilegutachten ist ein Gutachten, welches von einem Prüfinstitut nach festgelegten Kriterien und Inhalten angefertigt wird. Das Prüfinstitut muss von der Genehmigungsbehörde (bei uns das KBA in Flensburg) für diese Aufgabe akkreditiert (anerkannt sein). Der Hersteller der Teile muss nach DIN-ISO 9000 zertifiziert (regelmässig überprüft) sein.
Ältere Teilegutachten, welche den Nachweis nicht beinhalten, dürfen nicht für Anbauabnahmen nach §19(3) hergenommen werden.
Im Teilegutachten wird sowohl das Teil, als auch der Verwendungsbereich beschrieben; zusätzlich sind evtl. Änderungen/Auflagen darin vermerkt.
Sind die Tuningteile mit Teilegutachten geliefert, hat immer eine Anbauabnahme nach StVZO §19 Abs.3. zu erfolgen. Diese Anbauabnahme kann bei allen Überwachungsorganisationen ÜO (FKÜ, KÜS; GTÜ etc.) sowie den technischen Prüfstellen (TP´s) durchgeführt werden . Dabei wird der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert. (TP`s sind in den alten Bundesländern die TÜV´s und in den neuen Bundesländern die DEKRA)Nach erfolgreicher Anbauabnahme wird ein Formblatt ausgefüllt (nach StVZO §19 Abs.4) was den bestimmungsgemässen Anbau bescheinigt. Diese Bescheinigung muss immer mitgeführt werden. Die Änderungen werden - bei richtig ausgefüllter Bescheinigung - erst bei nächster Gelegenheit (Umzug, Namensänderung etc.) durch die Zulassungsbehörde in den Brief übernommen. Ab 1.10.2005 werden die Briefe und Scheine bei Befassung der Papiere durch die Zulassungsbehörden gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 ersetzt.
Ist eine sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere in der Änderungsabnahme nötig, so muss dies auch in der Anbaubescheinigung vermerkt werden (z.B. Krad von … mit Leistungsbeschränkung auf … ohne Leistungsbeschränkung )
Bei Anbauabnahme von mehrerer Teile kann es vorkommen, dass die Teile sich gegenseitig beeinflussen (können), z.B. kleineres Lenkrad und andere Rad-Reifenkombination; hier kann eine Anbauabnahme evtl. nicht mehr durchgeführt werden (wenn keine entsprechenden Hinweise in den TGA genannt werden) .
Dann muss eine Abnahme nach StVZO §19 Abs. 2 erfolgen.Umfassendere Änderungen und Eintragung nach StVZO §19 Abs. 2 („Einzelabnahme“)
Unter diesen "Sammelbegriff" fällt alles andere was das Erlöschen der Betriebserlaubnis betrifft. Einzelabnahmen können nur bei den TP´s durchgeführt werden. Angefangen bei Fahrzeugteilen, die zwar ein TGA haben, aber der Verwendungsbereich nicht eingehalten wird, oder eine Kombination verschiedener Fahrzeigteile mit TGA die sich gegenseitig beeinflussen. (Eine Matrix, welche Teile sich gegenseitig beeinflussen (und eine Abnahme nach StVZO §19 Abs. 2 erfordern) sollte jedem Mitarbeiter einer ÜO haben/kennen)Hierbei wird alles in dem vorliegenden Einzelfall geprüft und im Brief eingetragen. Die Betriebserlaubnis erteilt dann die zuständige Zulassungsbehörde, indem die technischen Daten in den Fahrzeugschein übertragen werden . Ab 1.10.2005 wird nur noch ein Datenblatt erstellt, mit dem die Zulassungsbehörden die Technischen Daten in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 übernimmt.
Erlangung der BE nach §21
§21 umfasst Vollabnahmen für länger als 18 Monate stillgelegte Fahrzeuge, Abnahmen für Fahrzeuge zwecks Ausgabe eines neues Fahrzeugbriefes (z.B. bei Verlust oder Importfahrzeugen ohne Fahrzeugbrief), Änderungsabnahmen für Teile für die kein Gutachten o.ä. existiert (Eigenbauteile,US Felgen ect.). Was aber nicht heißen soll, das man sich etwas "bastelt" und dann eingetragen bekommt. Dieser Passus ist eher für das produzierende Gewerbe, d.h., Hersteller von Tuningteilen (z.B. Hersteller von Gfk-Stoßstangen). Die Abnahme nach §21 dient lediglich einer Erlangung der BE aufgrund eines bereits genehmigten Typs. Bei Änderungen wird (meist) wie bei normalen § 19 Abnahmen verfahren, also normal begutachtet. Schließlich unterschreibt der aaS für den ganzen Wagen, egal, was vorher gemacht wurde.Prüfberichte oder Technische Berichte
Es gibt auch Prüfberichte oder Technische Berichte, in welchen der Gutachter( ein aaS) bescheinigt, dass die Betriebserlaubnis nach § 19(2) nicht erlischt, wenn Anbauanweisung, Auflagen und Verwendungszweck eingehalten werden.
Diese Berichte müssen immer mitgeführt werden. So etwas gibt es z.B. für Scheinwerferblenden, aber auch für Kunststoffmotorhaubenverlängerungen.
Wenn alle Auflagen eingehalten sind, ist eine Abnahme nicht nötig, aber auf Wunsch möglich.Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Gerade im Zweiradbereich gilt noch die Reifenmarkenbindung, wenn sie der Hersteller vorschreibt. Die Reifen werden aber nach ein paar Jahren nicht mehr produziert, sondern durch "Nachfolgemodelle" ersetzt, welche dann eine andere Bezeichnung haben, die in den Fahrzeugpapieren nicht vermerkt sind..
Viele Hersteller geben sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen ( Reifenfreigaben) heraus, die auch im Internet heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Damit ist dann keine Abnahme erforderlich, diese Freigabe muss aber ständig mitgeführt werden.E-Prüfzeichen
Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist und nicht extra durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels "TÜV-Gutachten", d.h. Teilegutachten (TGA), in die Fahrzeugpapiere eingetragen, bzw. keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitgeführt werden muss.Liste der Kennzahlen
1 Deutschland
2 Frankreich
3 Italien
4 Niederlande
5 Schweden
6 Belgien
7 Ungarn
8 Tschechien
9 Spanien
10 ehemaliges Jugoslawien; jetzt Serbien-Montenegro
11 Großbritannien
12 Österreich
13 Luxemburg
14 Schweiz
15 ehemalige DDR; Nummer gestrichen, evtl. Bauteile jetzt E1 Deutschland
16 Norwegen
17 Finnland
18 Dänemark
19 Rumänien
20 Polen
21 Portugal
22 Russische Föderation
23 Griechenland
24 Irland
25 Kroatien
26 Slowenien
27 Slowakei
28 Weißrussland
29 Estland
31 Bosnien und Herzegowina
32 Lettland
37 Türkei
40 Mazedonien
42 Europäische Union
43 JapanAbkürzungen:
aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger
aaSoP = amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer
PI = Prüfingenieurhttp://www.epicenter-forum.de/tuning-forum-r…me-was-ist-was/
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Hallo Hannes,
in Deiner Liste wird das > E-Prüfzeichen aufgeführt.
Die von " der AG " angefragten Sommerreifen 255/ 5 0 R19 für den T I
tragen - wie alle in D "genehmigten" Reifen - das
E im Kreis mit Kennzahl
und
e im Rechteck mit Kennzahldemnach ist das Fahren ohne Einzelabnahme und Eintrag
in die " Papiere " doch möglich,oder -
Hallo Hannes,
in Deiner Liste wird das > E-Prüfzeichen aufgeführt.
Die von " der AG " angefragten Sommerreifen 255/ 5 0 R19 für den T I
tragen - wie alle in D "genehmigten" Reifen - das
E im Kreis mit Kennzahl
und
e im Rechteck mit Kennzahldemnach ist das Fahren ohne Einzelabnahme und Eintrag
in die " Papiere " doch möglich,oderHallo,
ich denke, dass das E lediglich das Prüfzeichen für den Reifen selbst ist.
Hiermit ist für den Reifen die Einzelabnahme nicht erforderlich und da die Größe ja bauartbedingt in der ABE für den Touareg enthalten ist, kann die Eintragung der SR ohne Einzelabnahme erfolgen.
Eingetragen werden müssen die SR m.E. trotzdem.Wie Uli schon schreibt, die zuständigen Stellen (TÜV u. DEKRA) haben mit Sicherheit eine Lösung.
Ich persönlich würde die Reifen aufziehen, solange Load-Index und Geschwindigkeitslevel ausreichend sind; und gut ist.
Aber ich, bin ich!:D -
Hallo,
relativ weit oben habt Ihr etwas von wegen Zubehörfelgen mit Zulassung für 255/55 R19 geschrieben. Könnt Ihr da evtl. mal einen Link zum Anbieter schicken? Ich fände etwas vollere Radhäuser auch sehr schön.
Grüße,
Marian -
Der letzte Eintrag ist schon ein paarJahre her...
...umso größer müsste der Erfahrungsschatz der genannten Reifengröße ja ausfallen.
Wo liegen denn die Vor- und Nachteile der größeren Räder?
Was machen Abrollgeräusche, Spritverbrauch etc.?
Liebäugle mit einem Satz Nexen N'Fera in 255/55 R19. -
Wo liegen denn die Vor- und Nachteile der größeren Räder?
Was machen Abrollgeräusche, Spritverbrauch etc.?Hallo Kplal,
die Abrollgeräusche werden eher vom Profil beeinflusst. Der Spritverbrauch erhöht sich leicht, da das Fahrzeug höher liegt und somit mehr Luft Widerstand hat. Auch das Fahrverhalten kann sich etwas ändern, da die Seitenwand vom Reifen nun mal höher ist. Aber wie schon geschrieben, sind dies alles Faktoren, die mehr vom Reifentyp und -hersteller beeinflusst werden - alleine die Toleranzen in der Fertigung sind so groß, dass der Unterschied zwischen 50er oder 55er Querschnitt nicht immer messbar sind.
Der einzig sinnvolle Grund für eine Wechsel zum größeren Reifen, ist die Erhöhung der Bodenfreiheit für Geländefahrten
Grüße von Stephan
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Ich will das hpts. aus optischen Gründen machen, will aber nicht das der Komfort darunter leidet. Im Gegenteil, ich hoffe, dass auf Grund des größeren Querschnitts der Komfort eher zunimmt als abnimmt. Die neuen Knitterfalten-Touaregs (bitte verzeiht mir :-)) und Q7 fahren ja auch diese Größe. Wenn das Fahrzeug etwas Dynamik verliert, ist es mir egal.
Gilt der Nexen N'Fera denn als leiser SUV-Reifen? -
Hi Touareg Freunde,
ich bin gerade auf der Suche nach einem Vergleichsgutachten/Gutachten/Foto von einer Eintragung in der Dimension 255/55R19 oder in 255/65R17.
Kann mir da jemand aus dem Forum weiterhelfen?Liebe Grüße aus Österreich
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