Wassereinbruch - Kulanzabsage...

  • Hallo miteinander!

    Habe gerade meinen Wagen (Touareg Bj.06/08, 30000tkm) aufgrund von Wassereinbruch am hinteren Dachhimmel zur Vertragswerkstatt gebracht. Es wurde festgestellt, daß beide Wasserabläufe ab Werk mit Silikon oder ähnlicher Dichmasse zugestopft waren und das Wasser nicht ablaufen konnte. Der Werkstattmeister hat mir bestätigt, dass der Fehler schon bei der Fabrikation ab Werk entstanden ist. Trotzdem verweigert mir VW die Kulanzübernahme und verlangt jetzt 700,- Euro Reparaturkosten... Es kann doch nicht sein, dass ich bei einem Wagen, welcher gerade über zwei Jahre alt ist, nicht einmal 30000 tkm gelaufen hat und 75000,- Euro neu gekostet hat eine Reparatur für einen Wassereinbruch übernehmen soll, welche obendrein auch noch das Werk verpfuscht hat!?!
    Fällt das nicht unter die Gewährleistung?? Ich würde mich freuen, wenn einer von Euch ein paar Tips hätte oder mir mit etwas Rat zur Seite stehen könnte.
    Vielen Dank im Voraus!

    Gruß,
    Alex :klopf:

  • Hallo Alex,

    welche Abläufe, die vom Schiebedach?
    Die Diagnose kommt mir ein bisschen merkwürdig vor. Du fährst das Auto ja schon zwei Jahre und bist sicher auch einmal in den Regen gekommen. Wenn das ab Werk zu gewesen wäre, hättest Du das sicher schon früher bemerkt.

    Viele Grüße
    Sven

  • Moin Sven!

    Ich habe den Wagen erst vor ein paar Wochen gebraucht gekauft. Davor wurde der Touareg von einem älteren Herrn als "Schönwetterauto" in der Garage gepflegt. Der Wassereinbruch hätte zwar trotzdem auffallen müssen, das ist aber eine andere Geschichte.
    Nun noch einmal zum Wassereinbruch. Die Ablaufstopfen rechts und links oberhalb der Kofferraumklappe sind mit Kit verklebt gewesen, so daß kein Wasser abgeleitet werden konnte. Das Regenwasser welches normalerweise über den Spalt der Heckklappe eindringt und abgeleitet wird ist so in die Innenraumverkleidung eingedrungen. Der Werkstattmeister hat bestätigt, dass der Pfusch schon ab Werk vorhanden war. Die Abläufe mußten von der Werkstatt frei gebort werden. Jetzt ist halt die Frage wer den Mist bezahlt...

    Gruß,
    Alex

  • Hallo Alex,
    kann es sein das der Voreigentümer selbst Hand angelegt hatte und damit versucht hat
    den Wassereintritt in den Kofferraum beim Öffnen der Hecklklappe nachdem das Fahrzeug
    im Regen gestanden hat (erfolglos) zu unterbinden ?
    Wenn Du das Fahrzeug erst vor ein paar Wochen (hoffentlich !) über einen Händler gekauft
    hast ist dieser doch in der Gewährleistungspflicht.
    Gruß Fisch

  • Moin Fisch!

    Danke für den Hinweis! Nein, der Vorbesitzer hat nicht Hand angelegt. Der Fehler lag definitiv in der Fabrikation. Zur Instandsetzung wurde auch der hintere Dachhimmel abgenommen. Der Wagen ist von Privat erworben, besitzt allerdings eine zusätzliche Werksanschlussgarantie. Leider übernimmt die Anschlussgarantie nach Aussage des Händlers die ausgeführte Reparatur nicht. Wasser ist übrigens nicht nur beim Öffnen der Heckklappe eingetreten, sondern generell bei Regen.

    Gruß,
    Alex