Unfall - Abrechnung mit Versicherung

  • Hallo - wer kennt sich mit Versicherungen im Schadensfall aus:

    Hintergrund: Meine Frau hatte mit unserem Zweitwagen einen Unfall. Da sie nicht Schuld ist, hat die gegnerische Versicherung der Regulierung zugestimmt und einen eigenen Sachverständigen gesendet.

    Der jongliert nun mit Begriffen, wie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert, Restwert, Wertminderung usw. ..

    Da die ganze rechte Seite und die Front kaputt sind, das Rad gebrochen ist usw. und die Reparaturkosten 2/3 des Wiederbeschaffungswertes betragen, frage ich mich, ob die Reparatur überhaupt lohnt. 450 Euro Wertminderung ist ja auch nicht die Welt, bei dem Überangebot von Gebrauchtwagen - ob man den noch los wird, wenn da Bleche gebrochen sind und rumgeschweißt wird...

    Anderseits hat man ja kein Anrecht auf ein anderes Auto... (und was pasiert mit dem Frack?) Mit den differenzbest. Wiederbeschaffungswert finde ich im "Mobile.de" allerdings auch kein gleich ausgestattetes Auto.

    Was macht man jetzt am Besten?

  • Nimm Dir einen Anwalt (muß der unfallgegner respektive seine Versicherung zahlen) und lass den einen eigenen Gutachter beaufragen (muß auch die gegnerische Versicherung zahlen) und unterschreib nichts voreilig.
    ..die gegnerische Verischerung hat sicherlich nur die besten Absichten (im sinne ihre eigenen Leistungen möglichst gering zu halten) Der Anwalt wahrt Deine Rechte und kennt sich in der Materie aus, ausserdem musst Du dich nicht mit den Leuten rumärgern und Deine Nerven opfern. Kein Streß, keine Kosten für den Geschädigten und besseres Ergebnis.

    Viel Erfolg

    Achim

  • Moin-2/3 des Wiederbesch.wertes kann man doch normal reparieren lassen.Und zwar in einer Fachwerkstatt deiner Wahl. Lass dir nur nichts von der gegenerischen Versicherung aufschwatzen-eigenen Anwalt nehmen und eigene Werkstatt !

  • Moin-2/3 des Wiederbesch.wertes kann man doch normal reparieren lassen.Und zwar in einer Fachwerkstatt deiner Wahl. Lass dir nur nichts von der gegenerischen Versicherung aufschwatzen-eigenen Anwalt nehmen und eigene Werkstatt !

    Auch ich würde Dir unbedingt raten, einen eigenen Anwalt zu nehmen.

    Ich mußte in einem Fall in diesem Jahr Klage einreichen, um mein gutes Recht zu bekommen. Die Klage konnten wir zwar zurückziehen, weil die Versicherung eingelenkt hat; die Begründungen, die die gegnerische Versicherung (Allianz) für orgendwelche Leistungskürzungen anführen wollte, waren aber abstrus. Die Deckungszusage der eigenen Rechtsschutzversicherung entspannt dabei übrigens auch sehr.

    Gruß, Dirk

  • Wenn die Versicherung die Reparatur bezahlt würde ich das Auto reparieren. Dein Auto kennst du, wenn du einen Gebrauchten kaufst weißt du nicht was in der Wundertüte drinnen ist. Wenn der Wagen von einer Fachwerkstätte repariert wird sollte es kein Problem darstellen. Autos sind ja auch so gebaut das man sie reparieren kann, zumindest von deutschen Herstellern ;)

  • Wenn die Versicherung die Reparatur bezahlt würde ich das Auto reparieren. Dein Auto kennst du, wenn du einen Gebrauchten kaufst weißt du nicht was in der Wundertüte drinnen ist. Wenn der Wagen von einer Fachwerkstätte repariert wird sollte es kein Problem darstellen. Autos sind ja auch so gebaut das man sie reparieren kann, zumindest von deutschen Herstellern ;)

    Seid ihr sicher, dass man gleich einen Anwalt braucht? Noch ist ja nichts strittig!
    Die gegnerische Seite ist regulierungsbereit.

    Die Frage ist Reparatur oder Kauf eines Neuen oder Gebrauchten

    Hab gerade vernommen, dass der Längsträger vorn gestaucht/abgeknickt ist. Zudem auch die Achse beschädigt ist. Der :) meinte, dass zu den geschätzten Reparaturkosten des Sachverständigen sicher noch ein paar Positionen kommen, die sich erst während der Reparatur zeigen. Diese würden aber auch gg. Nachweis übernommen werden. Auf ein Gegengutachten kann man doch im Fall der Reparatur verzichten, oder???

    Tendiere vom Bauchgefühl auch eher dazu, von einer Reparatur abzusehen. Glaube auch das der Wiederverkauf schwierig wird - das Angebot ist schon so groß, wer wird sich dann einen Unfallwagen kaufen??? Die 450 Euro Wertminderung machen da den "Kohl auch nicht fett".

    M.E. muss man dann nur über den Wiederbeschaffungswert mit der Versicherung diskutieren. Ein erster Check auf "mobile.de" zeigt, dass der von der Versicherung angegebene Wert recht tief angesetzt ist.

    Ich würde mal annehmen, dass dieser auch verhandelbar ist. Hab zum. bei einem fremd-verursachten Lackschaden schon mal ganz gute Erfahrung gemacht, wen man seine Argumente sachlich vorträgt. Schwieriger ist es vielleicht, wenn man sich jetzt zu einem Nicht-vergleichbaren Auto entschließen sollte (was ich mir durchaus vorstellen kann).

    Folgende Werte werden angegegeben:

    VW Caddy Colour Concept 1.6, 102 PS, silber, Klima, Alufelgen, CD-Radio...
    (Bj 8/2006, 62 Tkm)

    Listenpreis__________________________________________20.817,00 Euro
    Reparaturkosten______________________________________6.116,30 Euro (Anmerkung plusX)
    Wiederbeschaffungswert_______________________________ 9.550,00 Euro*
    Wiederbeschaffungswert
    differenzbesteuert ____________________________________ 9.288,55 Euro (Was auch immer das ist)
    Restwert ____________________________________________5.760,00 Euro**
    Wertminderung _______________________________________ 450,00 Euro

    *in mobile.de steht ein vergleichbarer Caddy für 10.900 Euro in Hamburg, allerdings etwas mehr km auf der Uhr

    **Für den Unfallwagen liegt ein Kaufangebot vor.

    Das Argument, dass man nicht weiss was man kauft verstehe ich - zumal man ihn mal neu gekauft hat. Aber im eigenen rep. Gebrauchtwagen steckt man auch nicht drin.

    Da ist guter Rat teuer!:(

  • Wenn das Auto reparabel ist ,dann ist es nach der Rep. ja wieder wie vorher. Da weißt du im Gegensatz zum Gebrauchten ,was du hast.Anders sähe es aus,wenn du sowieso einen Neuwagenkauf geplant hättest.

    Ansonsten gilt ,was EzioS gesagt hat uneingeschränkt -besonders bei einem so unübersichtlichen Schaden.Verlässt du dich auf die gegnerische Versicherung,dann bist du verlassen.Außerdem erspart dir der Anwalt Arbeit und Zeit und Rennerei!

    Wenn die Versicherung mit dir verhandelt und dir danach entgegenkommt,ist das doch nur ein Zeichen dafür,dass sie dich vorher über den Tisch ziehen wollten -oder denkst du ,die wissen nicht ganz genau,was sowas kostet!!

  • Hmmmm, erst nach Rat fragen und dann den Rat in Frage stellen. Meine Unfallgeschichte ist im Forum abgelegt, lies selber.

    Fehler Nummer 2, NICHT NUR den Sachverständigen der Versicherung des Unfallverursachers machen lassen, sondern einen unabhängigen Sachverständigen einschalten. Ferner wird der Rechtsbeistand auch von der Gegnerischenversicherung getragen.

    Ansonsten viel Spaß und viel Glück.

    :top:

  • Hmmm - nein ich bin dankbar für alle Ratschläge... ...auch den mit dem Anwalt! Bin halt vom Naturell konsensorientiert und scheue davor gleich Fronten aufzubauen. Wie gesagt; noch ist ja nichts strittig. Das Auto würden sie ja reparieren (und das war ja zun. meine Frage: Reparieren oder nicht reparieren...). Und da gibt es ja doch eine Mehrheit, die die alte Gurke nochmal refreshen würde.

    Diskussionsbedarf kommt ja erst auf, wenn ich ein neues Auto will. Dann müsste man über den Wiederbeschaffungswert sprechen. Und da kommt eigentlich immer gut an, wenn man freundlich und ein bisschen naiv-doof - aber bestimmt fragt.

    Der Anwalt besorgt sich auch nur 3 vergleichbare höhere Angebote aus der Region und legt diese der Versicherung vor. I.d.R. lenkt die Versicherung ein, um einen Rechtstreit zu vermeiden. Raussuchen müsste ich die sowieso - da kann iman doch auch gleich selbst mit den Sachbearbeitern der Versicherung sprechen.

    Na ja - zun. muss ich mir wohl mal Gedanken machen, ob sich vielleicht auch ein neues Auto gut in der Garage machen würde... und dahingehend hat mir doch die Diskussion schon mal geholfen.:Applause:


  • Wiederbeschaffungswert_______________________________ 9.550,00 Euro*
    Wiederbeschaffungswert
    differenzbesteuert ____________________________________9.288,55 Euro (Was auch immer das ist)
    *in mobile.de steht ein vergleichbarer Caddy für 10.900 Euro in Hamburg, allerdings etwas mehr km auf der Uhr

    9550.- EUR ist der Wiederbeschaffungswert wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist ( Geschäftsfahrzeug) und differnzbesteuert bedeutet Kein Umsatzsteuernachweis möglich für Vorsteuerabzugsberechtigte gem. §25a UStG.
    Wenn Ihr den Wagen für den Privatgebrauch gekauft habt bzw. ihn steuerlich nicht als Firmenwagen laufen habt, zählt ihr zu der differenzbesteuerten Gruppe / wozu auch Ärzte und Rechtsanwälte zählen, auch wenn diese eine eigene Praxis / Kanzlei betreiben bzw. auch selbstständige Versicherungsmakler.

    Der Caddy in HH bei VW Tiedtke wird zwar für 10900.- EUR angeboten, aber incl. der 19% MWSt. 6000KM machen den Kohl auch nicht fett und vor allen bekommt der Käufer bei Tiedke noch einen Rabatt / es wird nie der Ausrufpreis bezahlt, weiterhin hat der Käufer bei Tiedtke noch mind. 1 Jahr Gewährleistung und Sachmangelhaftung , 1 Jahr VW Gebrauchtwagengarantie und ein unfallfreies Auto.....
    Wen nes nicht unbedingt ein Colour Concept sein muß, bekommt man diese Caddy auch bereits viel günstiger.

    PS: der Wiederbeschaffungswert kommt mir hier aber ein bisken zu niedrig vor - so 10500.- EUR hätte der Gute schon einsetzen können (müssen !!! ). Der von dir bestellte Gutachter hätte so um die 10500.- EUR eingetragen. Was mich nur verwundert, ich habe noch nie bei einem Caddy Unfallgutachten einen Unterschied beim Wiederbeschaffungswert zwischen Regelbesteuert und Differenzbesteuert gesehen ;)
    Das stinkt zum Himmel.

  • ..wie schon zu Beginn geschrieben:

    Der (Dein) Anwalt wird für DICH die bestmögliche Regulierung erreichen. Als Laie wirst Du eh nicht verstehen, was die Versicherung Dir erklärt und Posten in der Rechnung Vergessen (Telekommunikation) an die der Anwalt denkt.
    Natürlich ist die Versicherung regulierungsbereit, wenn Du schuldlos bist. Allerdings natürlich möglichst günstig.
    Ein Anwalt hat in dieser Situation absolut nicht mit Konsensunfähigleit zu tun, er wickelt die Sache einfach nur professionell und ausschließlich! in Deinem Sinne und Interesse ab. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die gegnerische Versicherung auch für dessen Kosten aufkommt.
    Du sparst a) Nerven und hast b) die Gewissheit, das die Sache für Dich optimal geregelt ist.
    Ich hab es auch mal ohne Anwalt versucht, mach ich nie wieder. Die Erfahrung möchte ich (und andere) dir halt ersparen, aber der Wille ist des Menschen Himmelreich.

    Viel Erfolg

    Achim

  • oder so: Gutachten eines eigenen Gutachters machen lassen (bezahlt die gegener.Versicherung ) und das Geld abz. MwSt. auszahlen lassen und danach das Auto in Zahlung geben und ein neues kaufen.

    Warum denn ohne Mehrwertsteuer? Die muss ich doch auch bezahlen!
    Ich denke die zahlen Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
    Für den Restwert liegt ja ein Angebot in Höhe von 5.760 Euro vor. Also keine Inzahlungnahme notwendig

    9550.- EUR ist der Wiederbeschaffungswert wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist ( Geschäftsfahrzeug) und differnzbesteuert bedeutet Kein Umsatzsteuernachweis möglich für Vorsteuerabzugsberechtigte gem. §25a UStG.
    Wenn Ihr den Wagen für den Privatgebrauch gekauft habt bzw. ihn steuerlich nicht als Firmenwagen laufen habt, zählt ihr zu der differenzbesteuerten Gruppe / wozu auch Ärzte und Rechtsanwälte zählen, auch wenn diese eine eigene Praxis / Kanzlei betreiben bzw. auch selbstständige Versicherungsmakler.

    Ne - nur private Nutzung... ...also differenzbesteuert

    Der Caddy in HH bei VW Tiedtke wird zwar für 10900.- EUR angeboten, aber incl. der 19% MWSt. 6000KM machen den Kohl auch nicht fett und vor allen bekommt der Käufer bei Tiedke noch einen Rabatt / es wird nie der Ausrufpreis bezahlt, weiterhin hat der Käufer bei Tiedtke noch mind. 1 Jahr Gewährleistung und Sachmangelhaftung , 1 Jahr VW Gebrauchtwagengarantie und ein unfallfreies Auto.....
    Wen nes nicht unbedingt ein Colour Concept sein muß, bekommt man diese Caddy auch bereits viel günstiger.

    Sollte (wenn) schon der mit den lackierten Touranstoßfängern sein. In der Tendenz aber ein etwas sparsameres Auto (Platz für Kinderwagen und Kinderfahrräder nicht mehr zwingend notwendig... :zwinker:

    PS: der Wiederbeschaffungswert kommt mir hier aber ein bisken zu niedrig vor - so 10500.- EUR hätte der Gute schon einsetzen können (müssen !!! ). Der von dir bestellte Gutachter hätte so um die 10500.- EUR eingetragen. Was mich nur verwundert, ich habe noch nie bei einem Caddy Unfallgutachten einen Unterschied beim Wiederbeschaffungswert zwischen Regelbesteuert und Differenzbesteuert gesehen ;) Das stinkt zum Himmel.

    Ja - ich denke so 10.500,-- ist fair (plus Leihwagen). Ich frag morgen mal an...:top:

    ..wie schon zu Beginn geschrieben:

    Der (Dein) Anwalt wird für DICH die bestmögliche Regulierung erreichen. Als Laie wirst Du eh nicht verstehen, was die Versicherung Dir erklärt und Posten in der Rechnung Vergessen (Telekommunikation) an die der Anwalt denkt.
    Natürlich ist die Versicherung regulierungsbereit, wenn Du schuldlos bist. Allerdings natürlich möglichst günstig.
    Ein Anwalt hat in dieser Situation absolut nicht mit Konsensunfähigleit zu tun, er wickelt die Sache einfach nur professionell und ausschließlich! in Deinem Sinne und Interesse ab. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die gegnerische Versicherung auch für dessen Kosten aufkommt.
    Du sparst a) Nerven und hast b) die Gewissheit, das die Sache für Dich optimal geregelt ist.
    Ich hab es auch mal ohne Anwalt versucht, mach ich nie wieder. Die Erfahrung möchte ich (und andere) dir halt ersparen, aber der Wille ist des Menschen Himmelreich.

    Viel Erfolg

    Achim


    Ich setze mal 10.900,-- an und wäre mit 10.500,-- zufrieden. Ansonsten kommen Gutachter und Anwaltskosten für die gegnerische Versicherung zu. Denke, die können auch rechnen... :klopf:

    Anbei mal ein paar Bilder, wenn ihr schon so Anteil nehmt. Sieht auf den ersten Blick gar nicht so schlimm aus (hab´s ja auch noch nicht im Original gesehen). Ob der für den Ankaufspreis von 5.760,-- Euro ausgeschlachtet oder billig aufgebaut wird????

  • Moin!
    Hab ich jetzt einen Denkfehler? Die Versicherung bezahlt dir doch nicht einen Wiederbeschaffungswert,der höher ist,als die veranschlagten Rep.kosten -oder?

    Wenn man das Geld statt der Rep. kosten nimmt ,dann wird ohne MwSt. ausbezahlt,weil ja auch keine Rechnung mit Steuer bezahlt wird.

  • Man kommt sich näher...

    Ein Autoverwerter aus Kassel (wo das Auto steht) will das Altfahrzeug für 6.000 Euro kaufen.
    Die Versicherung setzt den Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert mittlerweile bei 10.700,-- an. Dazu kommen dann ja noch die Wertminderung von 450,-..

    Bisher noch ohne Anwalt und Gegengutachten.

    Allerdings hab ich zu dem Budget noch kein vernünftiges Ersatzfahrzeug gefunden (muss auch kein Caddy sein). Hab gedacht, der Markt ist voll davon - aber wenn man was konkretes sucht ist es schwer (deshalb hab ich damals meinen Touareg auch neu gekauft). Ich fahre ja nicht hunderte von Km durch die Gegend um Auto´s anzuschauen.

    Bei privaten Anzeigen kriegst du dann dubiose Angebote aus dem Ausland, wo du mit Scheck zahlen musst :eek:.

    Außerdem muss man wohl die MwSt. ausweisen, um diese von der Versicherung erstattet zu bekommen.

    Insgesamt ein sehr mühsamer Akt. Eigentlich müsste sich ja die Gegenseite um ein Auto bemühen - das wäre Service:top: