Zitat von weide_deDas Mitführen einer Warnweste in einem gewerblich genutzten Fahrzeug (auch Pkw) ist durch die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) vorgeschrieben. Dies ist in § 56 Abs. 5 der Unfallverhütungsvorschrift UVV VGB 12 geregelt.
Danach hat der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden.
Der Träger der Unfallversicherung gibt Auskunft darüber, ob diese Vorschrift auf ein Unternehmen und dessen Kraftfahrzeuge Anwendung findet.
Die Polizeibeamten in der Verkehrskontrolle sind bei mir aufgrund des Umstandes, das eine Personenmehrheit (wir drei Sozien) im Kfz-Schein eingetragen, von einer solchen Pflicht ausgegangen.
Junge, Junge, jetzt bin ich aber völlig ....
Das hat man davon, wenn man einen gaaanz einfachen Begriff (Geschäftswagen) nachfragt...
Aber mal im Ernst, wenn ich euch jetzt erzähle, das ich ein "Geschäft" habe (Einzefirma), das ein Auto auf mich namentlich zugelassen ist, der Standort des Autos aber meine Geschäftsadresse ist, das Auto auch noch von der Steuer abgesetzt wird, aus einem Privat-Leasing-Vertrag (Definition VW) stammt, und ich die Kiste zu 85% (genau ermittelt, elektr.Fahrtenbuch sei Dank ), .............., , ich geb´s auf und kauf mir ´ne Weste, damit der Amtsschimmel Ruhe gibt
Was bitte hat die Berufsgenossenschaft damit zu tun (ich bin nämlich dort gar nicht versichert ).
Das ist mit Sicherheit ein recht schwieriges Thema (anscheinend), ich möchte wetten, das es in vielen möglichen Institutionen da "Vorschriften" zu gibt. Die Frage ist nur, gilt das nun für jedermann oder nur für Mitglieder dieser Institution.
Wenn ich bei der Ber.Gen. versichert bin und die schreiben das vor, dann oK, sonst verliere ich eben der Vers.Schutz
Wenn ich im Transportgewerbe bin und der Gesetzgeber schreibt das für dieses Gewerbe vor, dann ok, sonst gibt´s ein Knöllchen
Wenn ich aber zu allen diesen nicht gehöre (also wirklich mein eigener Herr bin ) wo gehöre ich dann hin (mit Weste oder ohne Weste) . . . . . .
Was ist eigentlich aus der Polizeikontrolle geworden, gab es eine Strafe ?
Gibt es hier eigentlich einen Juristen, der mal ein seinen "Ordnern mit den herrschenden Meinungen" nachschlagen kann ?
Es leben die Selbstständigen, die dürfen selbst und ständig arbeiten...
Puuuhh............