Warnkasten und Verbandsdreieck

  • Zitat von weide_de

    Das Mitführen einer Warnweste in einem gewerblich genutzten Fahrzeug (auch Pkw) ist durch die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) vorgeschrieben. Dies ist in § 56 Abs. 5 der Unfallverhütungsvorschrift UVV VGB 12 geregelt.

    Danach hat der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden.

    Der Träger der Unfallversicherung gibt Auskunft darüber, ob diese Vorschrift auf ein Unternehmen und dessen Kraftfahrzeuge Anwendung findet.

    Die Polizeibeamten in der Verkehrskontrolle sind bei mir aufgrund des Umstandes, das eine Personenmehrheit (wir drei Sozien) im Kfz-Schein eingetragen, von einer solchen Pflicht ausgegangen.

    Junge, Junge, jetzt bin ich aber völlig .... :confused:
    Das hat man davon, wenn man einen gaaanz einfachen Begriff (Geschäftswagen) nachfragt... :D
    Aber mal im Ernst, wenn ich euch jetzt erzähle, das ich ein "Geschäft" habe (Einzefirma), das ein Auto auf mich namentlich zugelassen ist, der Standort des Autos aber meine Geschäftsadresse ist, das Auto auch noch von der Steuer abgesetzt wird, aus einem Privat-Leasing-Vertrag (Definition VW) stammt, und ich die Kiste zu 85% (genau ermittelt, elektr.Fahrtenbuch sei Dank ), .............., :wut: , ich geb´s auf und kauf mir ´ne Weste, damit der Amtsschimmel Ruhe gibt

    Was bitte hat die Berufsgenossenschaft damit zu tun (ich bin nämlich dort gar nicht versichert :D ).

    Das ist mit Sicherheit ein recht schwieriges Thema (anscheinend), ich möchte wetten, das es in vielen möglichen Institutionen da "Vorschriften" zu gibt. Die Frage ist nur, gilt das nun für jedermann oder nur für Mitglieder dieser Institution.

    Wenn ich bei der Ber.Gen. versichert bin und die schreiben das vor, dann oK, sonst verliere ich eben der Vers.Schutz

    Wenn ich im Transportgewerbe bin und der Gesetzgeber schreibt das für dieses Gewerbe vor, dann ok, sonst gibt´s ein Knöllchen

    Wenn ich aber zu allen diesen nicht gehöre (also wirklich mein eigener Herr bin ) wo gehöre ich dann hin (mit Weste oder ohne Weste) . . . . . .

    Was ist eigentlich aus der Polizeikontrolle geworden, gab es eine Strafe ?


    Gibt es hier eigentlich einen Juristen, der mal ein seinen "Ordnern mit den herrschenden Meinungen" nachschlagen kann ?


    Es leben die Selbstständigen, die dürfen selbst und ständig arbeiten... :Applause:

    Puuuhh............

  • Ich glaube die Diskussion sollte lauten,

    braucht man Warnwesten ?

    Eindeutig JA.

    Sowie auch Feuerlöscher.

    Wer schon einmal in der Situation gekommen ist auf der Autobahn
    aussteigen zu müssen oder einen Kabelbrand hatte der weiss diese
    Ausrüstungen zu schätzen. (vor allem in Dunkelheit).

    Die Lage ist umstritten, aber im Kofferraum sind die Klappen so angebracht
    das man nur wenig Spielraum braucht um sie zu öffnen. Im Touareg kommt man auch innen dran (klettern)

    Deshalb liegt bei mir unter dem Beifahresitz der Feuerlöscher.

    Die Warnweste hinter dem Fahrersitz.

    Handschuhe sollte man auch nicht vergessen, denn ein gefahrenes Auto
    kann sehr heiss sein.

  • Hallo,

    Warnweste habe ich im (privat genutzten) Touareg..

    Aber den Feuerlöscher muss ich mir noch zulegen. Aber eher um anderen Leuten zu helfen, denn wenn mein Dicker meint unbedingt unvorbereitet abbrennen zu müssen, würde ich ihn nicht dran hindern wollen :wand:

  • Zitat von agroetsch

    Hallo,

    weide_de IST Jurist... Du darfst also auf die Richtigkeit seiner Angaben vertrauen (oder..?)!

    Ups....

    da hätte ich wohl vorher besser im Profil nachgesehen, dann hätte ich mir diese blöde Frage sparen können....

    Ich sag´s ja immer, erst lesen, dann quatschen, Pardon weide_de :guru:

  • Gab's ein Knöllchen: Bei mir nicht, ich hatte eine Weste an Bord, aber einen Kollegen hat es in der gleichen Kontrolle 40,- Euro gekostet.
    Der Rastplatz Neustadt an der BAB 1 liegt direkt an der Vogelfluglinie (Transitstrecke nach Skandinavien), außerdem ist unser Hafen Autoexporthafen für Rußland und die baltischen Staaten. Daher finden dort regelmäßig Großkontrollen statt (mit Zoll, BAG, Gewerbeaufsichtsamt). Herausgezogen werden neben LKW gerne auch SUV und Limousinen der Luxusklasse (mein Kollege), vermutlich wegen Warnweste oder Diebstahlsüberprüfung.

    Auch wer selbständig ist, sollte sich freiwillig bei seiner BG versichern, gibt bei Unfall auf der Piste zusätzlich gutes Geld, auch für die Hinterbliebenen.

    Schon ab einem Mitarbeiter (auch 400.- Euro Kraft) hat man die BG am Hals. Die nicht den Vorschriften entsprechende Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes (90 cm Arbeitstiefe, mind. 60% indirektes Licht) hat eine befreundete Kanzlei ein Bußgeld von 2.500,- Euro eingebrockt (eine gekündigte Mitarbeiterin hatte eine Anzeige gemacht).

    Die Unfallverhütungsvorschriften sind GESETZE, zur Höhe der Bußgelder siehe § 209 SGB VII.

    Also lieber die 5.- bis 10.- Euro für eine (griffbereite) Warnweste investieren.

  • Zitat von weide_de

    Gab's ein Knöllchen: Bei mir nicht, ich hatte eine Weste an Bord, aber einen Kollegen hat es in der gleichen Kontrolle 40,- Euro gekostet.
    Der Rastplatz Neustadt an der BAB 1 liegt direkt an der Vogelfluglinie (Transitstrecke nach Skandinavien), außerdem ist unser Hafen Autoexporthafen für Rußland und die baltischen Staaten. Daher finden dort regelmäßig Großkontrollen statt (mit Zoll, BAG, Gewerbeaufsichtsamt). Herausgezogen werden neben LKW gerne auch SUV und Limousinen der Luxusklasse (mein Kollege), vermutlich wegen Warnweste oder Diebstahlsüberprüfung.

    Auch wer selbständig ist, sollte sich freiwillig bei seiner BG versichern, gibt bei Unfall auf der Piste zusätzlich gutes Geld, auch für die Hinterbliebenen.

    Schon ab einem Mitarbeiter (auch 400.- Euro Kraft) hat man die BG am Hals. Die nicht den Vorschriften entsprechende Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes (90 cm Arbeitstiefe, mind. 60% indirektes Licht) hat eine befreundete Kanzlei ein Bußgeld von 2.500,- Euro eingebrockt (eine gekündigte Mitarbeiterin hatte eine Anzeige gemacht).

    Die Unfallverhütungsvorschriften sind GESETZE, zur Höhe der Bußgelder siehe § 209 SGB VII.

    Also lieber die 5.- bis 10.- Euro für eine (griffbereite) Warnweste investieren.


    Hallo,
    ganz so dramatisch kenne ich es nicht, nicht alle Unfallverhütungsvorschriften sind bußgeldbewährt. Heißen jetzt übrigens BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften) mit neue Nummerierung und werden gerade völlig geändert.

    Gruß
    andreas

  • Ich fahre seit Jahren mit Warnweste. Aber aus eigenem Antrieb. Das das Pflicht ist, ist mir auch erst seit kurzem bekannt.
    Vergesst nicht ALLE Firmenfahrzeuge mit Westen auszurüsten uns eure Mitarbeiter darauf hinzuweisen.

    Feuerlöscher habe ich nicht an Board. Allerdings hat auf der Autobahn schon einmal direkt vor mir einfach so während der Fahrt ein Auto angefangen zu brennen. Sieht spektakulär aus. Ist aber nicht wirklich witzig. Der Kollege ist dann sofort rechts rann und aus wars. Sein Glück, er stand kurz vor der Abfahrt zu einer Raststätte.

  • Noch ein ganz "privater" Kommentar zum Thema BGs: auch wenn ich es OK finde, dass es hier klare Vorschriften zum Thema Arbeitssicherheit gibt und verhindert wird, dass irgendwelche kapitalistischen Ausbeuterunternehmer ihre Mitarbeiter in Gefahr bringen, bin ich doch der Meinung, dass an einzelnen Stellen übertrieben wird.

    So hatte ich in meiner "früheren" GmbH mit nur wenigen Angestellten das komplette Programm der VBG umzusetzen: von den Abmessungen der Arbeitsplätze über die Abklärung, ob unsere Tische mit Oberfläche "Lichtgrau" ok sind bis hin zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragen usw. usw. usw.

    Und auch jetzt bin ich mit meiner 1-Mann-GmbH Zwangsmitglied... Manchmal sehe ich da schon eine typisch deutsche Tendenz zur Überregulierung und Bürokratisierung. So. Jetzt habe ich mich geoutet und hoffentlich keine langwierige grundsätzliche Diskussion entfacht. :o

  • Ich hatte sowieso mal die Idee
    das man an neue Mitglieder (alte auch) nützliche Accessoires bei der Aufnahme verteilt.
    Das kann ja mit einer Aufnahmegebühr finanziert werden.

    • Warnwesten
    • Parkscheiben
    • Eiskratzer (ohne Standheizung ein Muss :D )
    • Alle wirklich wichtigen Telefonnummern

    Es gibt bestimmt noch mehr Streuartikel die man kostengünstig erwerben kann.
    Halt ein Touareg-Freunde-Startset
    Als nützlich sehe ich aber keine Underwaer an, :zwinker: zumindest nicht
    beim fahren.

  • Nach Italien schiebt ihr mich also ab. Soweit ist es nun schon gekommen... :eek:

    Obwohl. Da wollte ich demnächst sowieso gern mal wieder hin.

    Na wartet es mal ab, wenn ihr euch vor neuen TFs nicht mehr retten könnt... Der Hagen wirds schon richten... :cool:


    @endrue,

    Starterset ist 'ne tolle Sache. Sollten wir ernsthaft dran bleiben.
    Nur mit dem Eiskratzer?! Faul wie ich bin, nehme ich dann lieber die Standheizung. ;)


    Was aus dem Thema "Warnkasten und Verbandsdreieck" doch so alles entstehen kann...

  • Noch besser ist eine gut temperierte Tiefgarage. :D

    Aber ein Starterset, ähnlich der Begrüßungtüte in FFM find ich auch Spitze. Dann trete ich nochmal ein. :D

    Gruß
    andreas

  • Wäre eine Gute Idee.

    Ich werde mich warscheinlich Heute noch drum kümmern, daß wir da was preisgünstiges bekommen können.

    Andreas und Hagen könnten ja dann auch mit nem Bauchladen auf dem nächsten Treffen rumlaufen und die Teile verkaufen !
    ... aber nur, wenn das Treffen nicht in der Urlaubszeit stattfindet, weil Hagen ja dann in Italien ist. :zwinker: