Hallo liebe Touaregfreunde
Ich habe mein Touareg vor ca. 3 Monaten von meinem verstorbenen Großvatter geerbt. Das Auto ist jetzt genau 3 Jahre alt und eine Inspektion wird bald fällig. Ich möchte gerne das der Wagen scheckheftgepflegt bleibt auch unter anderem auch wegen der mobilitätsgarantie von VW. Da ich mir so ein Auto unter "normalen" umständen hätte niemals leisten können habe ich ein wenig angst meinen finanziellen rahmen bei einer VW Vertragswerkstatt zu sprengen. Kann mir jemand sagen ob die mobilitätsgarantie nur dann gewährleistet ist wenn die Inspektion von einer VW Vertragswerkstatt durchgeführt wird?
Ich hatte da anfang des Jahres was aufgeschappt das man nach EU Recht in keine Vertragswerkstatt muss. Wäre klasse wenn sich da jemand auskennt Bei VW wollte diesbezüglich nicht anrufen da ich mir die Standartanwort schon denken kann.
Danke und Gruß
DasRenTier
VW Mobilitätsgerantie
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MobilitätsGARANTIE ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann deshalb an bestimmte Bedingungen des Herstellers gebunden sein.
Gewährleistung ist gesetztlich verankert und kann deshalb vom Hersteller nicht umgangen werden. Was Du meinst ist sicherlich, daß man zum Erhalt der GEWÄHRLEISTUNG nicht verpflichtet werden kann die Inspektionen und Reparaturen in einer Herstellerwerkstatt durchzuführen.
Darüber hinaus git es noch die Kulanz. Das ist eine Leistung die sich Händler und Hersteller im Regelfall teilen und erst auf Bestreben des Händlers beantragt wird. Du kannst Dir sicher sein, daß Du keinerlei Kulanz vom Händler erhälst, wenn Du die Reparaturen/Inspektionen anderswo machen lässt.
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Hallo DasRenTier!
Herzlich Beileid zum Tod Deines Großvaters, aber auch herzlichen Glückwunsch zum Dicken.
Die Mobilitätsgarantie bekommst Du nur beim Freundlichen, die hat aber nichts mit der hier viel beschriebenen Anschlußgarantie zu tun. Die MOBI bezieht sich nur auf Liegenbleiber etc. bis zum nächsten Serviceereignis. Sie deckt keine defekten Teile ab.
Die Inspektion kannst Du mit guten Gewissen auch in einer anderen Fachwerkstatt machen lassen. Nur auf Kulanz wirst Du dann bei VW nichts mehr bekommen (Was bei einem 3 Jahre alten Wagen aber eh eher selten vorkommt)
Weißt Du ob Dein Großvater die Anschlußgarantie nach dem 2 Jahr abgeschlossen hatte?
Die ist als "Kostenbremse" wichtig.Gruß
Lollo
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...und ergänzend:
Für eine reibungslose Abwicklung der Anschlussgarantie sollte das Auto auch bei VW Scheckheftgepflegt sein.
Man kann diese Gebrauchtwagen Garantie z.T. auch noch im nachhinein abschließen oder verlängern. Abwicklung erfolgt über den Händler.
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Danke euch vielmals für die zahlreiche Beteiligung!!
Ich denke ihr habt mir schon mal ein ganzes stück weiter geholfen. Werde dann wohl in den "Sauren Apfel" beißen und zu VW Fahren. Das Auto ist ansonsten auch top gepflegt!(wurde halt von meinem opa gefahren). Das einzige was vom TÜV bemängelt wurde vor 2 wochen sind die festgerosteten scheibenbremsen da das Auto fast 1 Jahr nicht bewegt wurde. Wegen der anschlussgerantie nach 2 Jahren werde ich mich noch mal schlau machen. (Danke an der stelle noch mal an lollo für den Hinweis)
Tolle community hier!! Werde jetzt sicherlich öffter hier vorbei schauen
Gibt noch viele andere offenen Fragen aber da werd ich mich erst mal fleißig hier im Forum schlau lesen bevor ich ein neue Thema anfange.