Wieviel Zeit zw. Inbetriebnahme und Erstzulassung ?

  • Wieso das denn? Auch wenn es keine Werksgarantie gibt,so doch eine 2 jährige Gewährleistung des Händlers,der das Auto als Neufahrzeug verkauft hat .Oder liege ich da falsch

    Gruß

    jo, da liegste ein bisken falsch.
    1. er hat den Wagen als Gebrauchtwagen gekauft bzw. das Autohaus als Gebrauchtwagen verkauft.
    2. jeder Händler / Vertragshändler beschränkt die Gewährleistung automatisch auf 1 Jahr im Kaufvertrag - ganz legal
    3. Wenn der Käufer ein Gewerbetreibender ist (wovon ich ausgehe, da er ja schrieb, dass er schon 2 AUDI Fahrzeuge zuvor über den Händler geleast hatte / Privatleute leasen sehr selten), fällt die Gewährleistung automatisch ganz unter dem Tisch - somit geht es also nur über die VW Gebrauchtwagengarantie

  • ... .als 'Gebrauchtfahrzeug gekauft. Ich ging davon aus, dass es sich um eine Tageszulassung gehandelt hat. ...
    .....Jetzt habe ich einen Servicefall gehabt und mir wurde vom gleichen Händler mitgeteilt: Keine Garantie mehr. Inbetriebnahme 22.05.2008 ...


    ......zu keinem Zeitpunkt irgend etwas über das wahre Alter des Fahrzeuges gesagt oder dokumentiert wurde. Wenn ich das Auto heute wieder verkaufen wollte, erwarte ich einen finanziellen Nachteil, der nicht durch den gewährten Nachlass aufgefangen wird.


    Wieso das denn? Auch wenn es keine Werksgarantie gibt,so doch eine 2 jährige Gewährleistung des Händlers,der das Auto als Neufahrzeug verkauft hat .Oder liege ich da falsch

    Gruß




    Hier handelt es sich um eine arglistige Taeuschung. Werksgarantie hin oder her.
    Der Wagen wurde nicht als Neuwagen verkauft sondern als Gebrauchtwagen trotz einer Tageszulassung.
    Der Rabatt auf die Tageszulassung wird nicht so hoch gewesen sein wie der nun wirkliche Wert des Dicken der ja schon von 05.2008 ist.
    Im Serviceheft und allen anderen Papieren nichts von 22.05.08 aber wohl von, Tag der Erstzulassung 27.01.10.
    TKreg ist hier voll ueber den Tisch gezogen worden.
    In jedem Fall hat aber der Haendler Gewaehrleistungspflicht auch bei Gebrauchtwagen zumal der Kauf erst etwas ueber 5 Monate her ist

    Gruss Kurt


  • In jedem Fall hat aber der Haendler Gewaehrleistungspflicht auch bei Gebrauchtwagen zumal der Kauf erst etwas ueber 5 Monate her ist

    Aber nur wenn der Käufer ein Privat / Endkunde ist. Bei gewerblichen Käufern oder auch Leasingnehmern ist der Händler aus der Gewährleistungpflicht heraus !!!

    Der Händler hat den Wagen als Gebrauchtfahrzeug mit einer EZ: 01/2010 verkauft. Produziert wurde das Fahrzeug bereits 05/2008. Zwischenzeitlich wurde das Modell bekanntlich nicht gewechselt.
    Wenn der Händler das Fahrzeug ohne TZ / also als Neuwagen verkauft hätte, hätte er darauf hinweisen müssen. Da es aber ein Gebrauchtfahrzeug war, hat er den Wagen mit EZ: 01/2010 als Gebrauchtfahrzeug korrekt verkauft. Moralisch ist es natürlich etwas anderes, besonders bei einem Stammkunden.
    Der Verkäufer wird nach dieser Standzeit bestimmt noch 100.- EUR Zusatzprovision erhalten haben.

    Einmal editiert, zuletzt von bobel (14. Juli 2010 um 16:52) aus folgendem Grund: Buchstabensalat

  • Hallo an alle, die sich bisher beteiligt haben: ich habe die Angelegenheit dem Anwalt übergeben und äußere mich im Moment nicht weiter dazu, aber wenn es eine Entscheidung gegeben hat, werde ich Euch informieren. Danke. Toni

  • So, jetzt ist der Fall abgeschlossen. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und ab jetzt würde es für mich wegen der Höhe des Streitwertes richtig teuer. Ich habe jetzt einen Rückzieher gemacht. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei unterschiedliche Dinge. Mein Standpunkt ist zwar immer noch derselbe, aber für mich steht das maximal erreichbare Ergebnis in keinem Verhältnis zum finanziellen Aufwand. Meine Anwältin würde natürlich gerne weitergehen, aber ohne Rechtsschutzversicherung ist das Risiko zu groß.
    Mit dem Auto an sich bin ich sehr zufrieden und das andere habe ich für mich abgehakt.
    Danke an all diejenigen, die sich mit Ihrem Rat beteiligt haben.

  • Hallo Toni,
    schade, aber du solltest wenigstens noch versuchen von dem :) eine Anschlussgarantie zu bekommen.
    Ich wuerde auch noch VW ueber die Machenschaften seines Vertragshaendlers informieren.
    In der heutigen Zeit keine Rechtschutzversicherung zu haben ist fast nicht zu glauben
    LG Kurt
    :winken:

    Einmal editiert, zuletzt von khclp (22. August 2010 um 09:16) aus folgendem Grund: Ergaenzung

  • Hallo Kurt,

    danke für Deinen Hinweis. Ich werde mit einem anderen Händler über die Anschlussgarantie reden.
    Zur Rechtsschutzversicherung: Ich habe bisher in meinem kurzen Leben(60J) noch keinen Prozess geführt, wenn es ein Problem gab, dann hat mann das gelöst.
    In diesem Fall wäre es aber eindeutig von Vorteil gewesen, aber das zu erreichende Ergebnis( Minderung steht inkeinem Verhältnis zum Aufwand. Eine Rückwandlung wäre nur schwer zu erriechen gewesen, da ich bereits 24.000 km mit dem Auto gefahren bin.
    Dazu kommt, dass ich sehr zufrieden mit dem Auto bin, auch wenn die Menüführung so manche Herausforderung bereit hält:=). Da war ich durch die verschiedenen Audis schon zu verwöhnt.
    Trotzdem, der Dicke ist so richtig ein Auto nach meinem Mass und auch für meine Zwecke.
    Vielen Dank für die hilfreiche Anteilnahme.
    Toni